Dauerstreit in Wismar beigelegt Kommune und St. Georgen-St. Marien-Gemeinde schließen Nutzungsvertrag

Von Tilman Baier

Gemeinsam und partnerschaftlich wollen nun Gemeinde und Kommune die Kirche St. Georgen zu Wismar nutzen.

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19.10.2014 · Wismar. Die wiederaufgebaute Kirche St. Georgen zu Wismar ist ein wirkliches Highlight norddeutscher Backsteingotik. Nicht umsonst gilt sie als Wahrzeichen der Arbeit, die die Deutsche Stiftung Denkmalschutz leistet. Nun ist auch noch der jahrelange Streit um die Nutzung zwischen Kirchengemeinde und Stadt beigelegt.

Mit einer ganz bewusst pragmatisch gehaltenen Vereinbarung über die Nutzung von St. Georgen Wismar, der wohl größten Kirche Mecklenburgs, ist ein seit rund 15 Jahren schwelender Streit zwischen der Kirchengemeinde und der Hansestadt beigelegt worden. Sowohl der Kirchengemeinderat wie auch die Bürgerschaft billigten bereits den Vertragstext. Ein Termin für die öffentliche Unterzeichnung steht allerdings noch nicht fest.

Mit der Vereinbarung schaffen die Vertragspartner „eine einvernehmliche Grundlage für die Nutzung der zum Stiftungsvermögen der Stadtkirchenstiftung zu Wismar gehörenden Stadtkirchen St. Marien und St. Georgen“, heißt es in dem Papier. Dabei wird „im Interesse einer Einigung“ bewusst der Hauptstreitpunkt ausgeklammert – die Frage, ob diese Kirche nun ein gewidmeter Sakralbau oder ein entwidmetes Gebäude ist. Denn das ist der Grund, von dem her die Kirchengemeinde ihren Nutzungsanspruch ableitet.

Geeinigt haben sich die beiden Parteien darauf, dass St. Georgen „ein offener Ort für Begegnung, Kommunikation, Musik, Kunst und des christlichen Glaubens“ ist. Stadt und Gemeinde nutzen die Kirche gemeinsam, wobei klargestellt wird, dass die sogenannte Neue Kirche, ein Bartning-Bau aus der Nachkriegszeit, der Mittelpunkt des Gemeindelebens ist. Dafür verpflichtet sich die Stadt, in St. Georgen keine Veranstaltungen durchzuführen, die „der Würde des Kirchenraumes oder den Werten des Grundgesetzes nicht entsprechen ... inbesondere solche, die sich gegen die Kirche richten“. Ausgeschlossen sind damit „religiöse Ersatzhandlungen, wie Namensgebung und Jugendweihe“ sowie Veranstaltungen, „die der Verbreitung des Atheismus dienen oder Sportveranstaltungen“.

Geregelt wurde auch die Veranstaltungsplanung: Die Stadt führt den Kalender und „berücksichtigt“ dabei die „spätestens zwei Wochen“ vorher mitgeteilten Termine der Kirchengemeinde. Ebenso kann die Kirchengemeinde Einwände gegenüber der Planung der Stadt erheben. Ein weiterer Paragraph regelt den Umgang mit den Überresten von St. Marien: Der Kirchturm und das Grundstück, auf dem früher das Kirchenschiff stand, werden von der Stadt genutzt. Im Turm befindet sich eine Ausstellung zur Backsteingotik. Das Geläut und das Glockenspiel der Turmuhr werden von der Kirchengemeinde genutzt. Zudem verpflichten sich die Vertragspartner, „zwischen ihnen entstehende Meinungsverschiedenheiten auf freundschaftliche Weise“ beizulegen.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 42/2014