Pflege Diakonie MV: Kommunaler Sozialverband soll Klage zurücknehmen

12.06.2019 · Schwerin.

Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern hat den Kommunalen Sozialverband MV (KSV MV) aufgefordert, seine Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle zum verbesserten Personalschlüssel in der stationären Pflege zurückzunehmen. Ansonsten könnte der Nordosten zum bundesweiten Schlusslicht in der Pflege werden, teilte die Diakonie mit.

Nach Angaben der Diakonie hatten sich die Pflegekassen und Verbände der Leistungserbringer in MV auf bessere Personalschlüssel geeinigt. Da der KSV MV als Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte dieser Einigung nicht folgen konnte, habe er ein Schiedsverfahren beantragt. Die Schiedsstelle MV habe mit Schiedsspruch vom 2. Mai 2019 den Personalschlüssel bestätigt, auf den sich Leistungserbringer und Pflegekassen geeinigt hatten. Gegen diesen Schiedsspruch habe der KSV MV jetzt Klage eingereicht.

"Dass MV mit den Forderungen des KSV MV zum deutschlandweiten Schlusslicht in der Pflege werden soll, ist für uns nicht hinnehmbar", sagte Henrike Regenstein, Vorstand des Diakonischen Werks MV. Es sei angesichts der Entwicklungen in der Pflege und der Personalschlüssel in anderen Bundesländern vollkommen unverständlich, dass die in der Schiedsstelle gefundene Lösung vom KSV MV nicht mitgetragen werden könne. Sollte der vom KSV MV geforderte Personalschlüssel wirksam werden, bedeute das für etwa zehn Prozent der Einrichtungen weniger Personal, als seit dem 1. Januar 2017 zur Verfügung stand.

Mit dieser Klage fehle dem Landesrahmenvertrag eine Regelung zu einem einheitlichen Personalschlüssel. Bis zu einer Neuregelung am Ende des Klageverfahrens blieben die niedrigen Personalschlüssel entsprechend den Pflegegraden landesweit uneinheitlich. Die Diakonie rechne damit, dass das Klageverfahren erst in drei bis fünf Jahren abgeschlossen ist. Deshalb werde der KSV MV aufgefordert, seine Klage zurückzunehmen und den verbesserten Personalschlüssel mitzutragen, sagte Regenstein.

KSV MV-Direktor Jörg Rabe sagte auf epd-Anfrage in Schwerin, dass die Klage am 3. Juni beim Landessozialgericht in Neustrelitz eingereicht worden sei, um die Klagefrist einzuhalten. Ob die Klage aufrechterhalten wird, werde noch entschieden. Der Schiedsspruch verbessere die Mindestausstattung mit Pflegepersonal nicht.

Außerdem befürchte der KSV MV eine Schieflage, weil Einrichtungen mit einem schlechteren Personalschlüssel künftig noch schwieriger Fachkräfte finden könnten. Es sei aber wichtig, in allen Heimen Mindestbedarfe angemessen zu decken. Zudem kämen bei mehr Pflegepersonal auf die Kommunen als Träger der Sozialhilfe mehr Kosten zu, weil der Eigenanteil vieler Heimbewohner über die Sozialhilfe finanziert werde.

Quelle: epd