Kirchengemeinde Gadebusch möchte an Wertschöpfungskreislauf teilnehmen Kirchliches EnergieWerk mit weiterer Option für Windkraftanlage

18.09.2018 · Gadebusch.

Aus christlicher Verantwortung will der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Mecklenburg den Klimaschutz stärken, einen Mentalitätswechsel im Umgang mit Gottes Schöpfung befördern und die Neuausrichtung der Energieversorgung mitgestalten. Auch soll ein Beitrag zum Klimakonzept der Nordkirche (* Hintergrund) geleistet werden, denn die Landeskirche will bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Konkret sind mecklenburgische Kirchengemeinden gebeten, „Flächen zur Windenergieerzeugung zur Verfügung stellen“. Ziel ist es, auf Ländereien von Kirchengemeinden Windenergieanlagen zu projektieren und zu betreiben, um regionale Energiekreisläufe aufzubauen. Ebenso wichtiges Anliegen ist, dass das die regionale Wertschöpfung in der Region verbleibt.

Eigens dazu wurden das Kirchliche EnergieWerk (KEW) und die Kirchliche Stiftung für Klimaschutz im Kirchenkreis Mecklenburg gegründet. „Wir sind mit mehreren Kirchengemeinden im Gespräch bzw. haben Optionsverträge zur Nutzung von kircheneigenen Flächen in ausgewiesenen Windeignungsgebieten  abgeschlossen“, so die beiden KEW-Geschäftsführer Cornelia Meissner und Rüdiger Ost. Ein weiteres Projekt nehme aktuell in Gadebusch (Landkreis Nordwestmecklenburg) konkretere Gestalt an. Der Kirchengemeinderat der Gemeinde beschloss in dieser Woche, einen „Optionsvertrag mit dem Kirchlichen EnergieWerk zur Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage“ auf einer Länderei der Gadebuscher Kirchengemeinde abzuschließen, informierte Stephan Georg Lüders, Fachbereichsleiter Liegenschaften in der Kirchenkreisverwaltung Schwerin.

Die Fläche liegt in einem jüngst staatlich ausgewiesenen Windeignungsgebiet. Es sei vorgesehen, dass die Kirchliche Stiftung Klimaschutz voraussichtlich Eigentümer der Windkraftanlage wird, die diese wiederum durch das KEW betreiben lässt. Die geplante Anlage würde „eines der ersten realisierten Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes des Kirchenkreises sein“.

Alle entstehenden Rentabilitätsüberschüsse aus dem Betreiben der Windkraftanlage verbleiben bei den kirchlichen Einrichtungen, darunter der Kirchengemeinde Gadebusch, und werden für kirchliche Zwecke verwendet. Lüders: „So verbinden sich das Klimaschutzanliegen, die Einnahmeerzielung für weitere Projekte und die Verwendung der Nettopachterträge für den solidarischen Haushalt des Kirchenkreises in idealer Weise mit dem Haushalt der Kirchengemeinde.“ Und der Gadebuscher Pastor Christian Schnepf konkretisiert: „Wir haben ein großes finanzielles Defizit in unserer Kirchengemeinde und eine Beteiligung am Klimaschutzkonzept ermöglicht uns in einem festgelegten Zeitrahmen die Schulden zu tilgen.“

Dieser Kreislauf folgt dem biblischen Auftrag „die Schöpfung zu bebauen und zu bewahren“. Rückblende: Bis vor 100 Jahren gab es in Mecklenburg zirka 400 Pfarrhöfe, die die kirchliche Arbeit finanzierten und zugleich zig Menschen Lohn und Brot gaben. „An diese Tradition knüpfen wir unter neuen Bedingungen und mit neuen Projekten wie der Windkraftnutzung an“, so die beiden KEW-Geschäftsführer Meissner und Ost.

Quelle: ELKM (cme)


Hintergrund

* Nach einem Gutachten der Universität Flensburg würden 7 Windenergieanlagen ausreichen, um alle kirchlichen Immobilien der Nordkirche mit elektrischem Strom zu versorgen. Derzeit stehen zirka 30 Windkraftanlagen auf Flächen, die mecklenburgische Kirchengemeinden an private Betreiber verpachtet haben. In Zukunft will der Kirchenkreis Mecklenburg wie dargestellt über sein Kirchliches EnergieWerk und die Kirchliche Stiftung für Klimaschutz kirchlichen Ländereien selbst bewirtschaften.