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POMMERSCHE EVANGELISCHE KIRCHE
XI. Landessynode
4. ordentliche Tagung vom 21. - 23. Oktober 2005 in Züssow
Bericht der Kirchenleitung Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
1. Gemeinschaft mit der ELLM
2. Kooperation Nordverbund ELLM/ NEK / PEK
3. Gemeinschaft in der EKD und anderer gliedkirchlicher Zusammenschlüsse
4. Verbindung zu den Partnerkirchen
5. Arbeitsfelder der Landeskirche
6. Ordnungen/ Gesetze
7. Finanzfragen
8. Personalentscheidungen/ Berufungen
9. Die PEK im Bundesland M-V
10. Schlussbemerkung
Einleitung
Die Kirchenleitung der Pommerschen Evangelischen Kirche ist im Berichtszeitraum von Oktober 2004 bis Oktober 2005 zu zwölf ordentlichen und einer Sondersitzung zusammengekommen. Gleich in der ersten Sitzung, im Oktober 2004, hatte die Kirchenleitung dabei die nicht alltägliche Gelegenheit, an den 15. Jahrestag der friedlichen Wende in Ostdeutschland zu erinnern, die ohne den Einsatz der Christen nicht möglich gewesen wäre.
In der Erklärung heißt es:
„Wir danken Gott für das Geschenk der Freiheit und erinnern an die friedliche Änderung der politischen Verhältnisse vor 15 Jahren. Unser Dank gilt auch allen engagierten Christen, kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Pfarrerinnen und Pfarrern, die mit offenen Herzen und Türen den mutigen Menschen Versammlungsräume und geistliche Begleitung gegeben haben. Menschen konnten ein großartiges Zusammengehörigkeitsgefühl und Stärkung aus Fürbittengebet und Bibelworten erfahren. Christen haben den Anstoß gegen Resignation und für neue hoffnungsvolle Wege gegeben und an vielen Orten Freiheit und Demokratie in den gesellschaftlichen Umgang eingebracht. Der Stolz der Menschen, die Ohnmacht in Kraft umzuwandeln und dabei eine Diktatur auf friedlichem Wege zu stürzen, ist in den neuen Verhältnissen und der Ost-West-Wahrnehmung leider oft verschüttet.
Die Kirchenleitung ermutigt in Erinnerung an die Erlebnisse des Herbstes 1989 alle Menschen, die in der Region der Pommerschen Kirche leben, an die Erfahrungen der politischen Wende anzuknüpfen und selbst aktiv zu werden, nicht in Ohnmacht zu verfallen und die Freiheit zu gebrauchen. Die Türen der Kirchen und Pfarrhäuser sind geöffnet, um die Kraft der Zusammengehörigkeit erleben zu können und geistliche Begleitung zu erfahren.
Die Kirchenleitung ruft die Christen auf, mit Ideen und Tatkraft hoffnungslose, benachteiligte Menschen in das Leben einzubeziehen und ihnen das Gefühl zu geben, dass jeder gebraucht wird. Die Würde des Menschen ist durch seine von Gott bejahte Existenz gegeben und nicht von seiner sozialen Stellung abhängig. Aus der Botschaft von Jesus Christus leben heißt, allen Menschen mit Liebe zu begegnen. Auftrag der Kirche ist es, diese Botschaft glaubhaft zu verkündigen und zu leben.“
Diese ermutigende Erklärung, die nichts von ihrer Aktualität verloren hat, soll am Beginn des diesjährigen Berichtes der Kirchenleitung stehen.
Daneben standen eine Vielzahl von Themen auf der Tagesordnung, die im Wesentlichen im Folgenden aufgeführt werden.
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1. Gemeinschaft mit der ELLM
1.1. Gemeinsame Kirchengestalt
Die von den Kirchenleitungen in Pommern und Mecklenburg paritätisch eingesetzte Arbeitsgruppe, die den Weg zu einer gemeinsamen Kirchengestalt beider evangelischer Landeskirchen in Mecklenburg-Vorpommern ebnen soll, ist zu einer ganzen Reihe von Sitzungen zusammengekommen. Auch die Kirchenleitung hat sich mehrfach mit dieser Thematik, vor allem auf der Sondersitzung im Juli dieses Jahres, beschäftigt. Dazu wird dieser Synode ein eigenständiger Bericht unter dem Motto „Quo vadis PEK?“ vorgelegt.
1.2. Fusion der Diakonischen Werke
Mit Bedauern musste die Kirchenleitung zur Kenntnis nehmen, dass die für 2005 geplante Fusion der beiden Diakonischen Werke zunächst nicht gelungen ist. Die Mitgliederversammlung der PEK hatte dem Vertragsentwurf nicht zugestimmt. Die Kirchenleitung bat daraufhin die Verantwortlichen in der Diakonie, alles dafür zu tun, dass die Fusion dennoch sobald wie möglich vollzogen werden kann. Die für das Jahr 2005 notwendigen rechtlichen Regelungen wurden erlassen und das Inkrafttreten des bereits beschlossenen Diakoniegesetztes für den 1. Januar 2006 festgelegt. Hier wird auf den während der Synode zu erstattenden Bericht verwiesen.
1.3. Gemeinsamer Kirchentag 2006
Erfreulich ist hingegen, dass es 2006 wieder einen gemeinsamen Kirchentag beider Landeskirchen geben wird. Dieser soll vom 1. – 3. 9. 2006 in Schwerin stattfinden. Nach anfänglichen Irritationen um das von den Kirchentagsausschüssen vorgeschlagene Thema wird dieses nun „und Abraham lachte
(1. Mose 17, 17) – Leben im Gegenwind“ lauten. Zum Inhaltsverzeichnis
2. Kooperation Nordverbund ELLM/ NEK/ PEK
2.1. Gemeinsame Vikariatsausbildung
Das herausragendste Thema in der Kooperation im Nordverbund, also mit der Mecklenburgischen und der Nordelbischen Kirche, ist die Vereinbarung über die gemeinsame Vikariatsausbildung. Diesbezüglich hat die Kirchenleitung beschlossen, dass die Predigerseminare Ludwigslust und Preetz ab September 2005 einen Seminarverbund bilden.
Die Vikare aus der Pommerschen und der Mecklenburgischen Kirche werden demnach am Predigerseminar Ludwigslust ausgebildet. Seminarort für die Vikare aus der Nordelbischen Kirche bleibt Preetz.
Weiterhin wird der Ablauf des Vikariats in beiden Seminaren ab September 2005 in den Schwerpunktphasen synchronisiert. Die Gesamtlänge des Vikariats beträgt jetzt 27 Monate sowie eine strukturierte Übergangszeit von zwei Monaten. Auch der Austausch von Ausbildern und Referenten soll gefördert werden.
2.2. Ökumenische Umweltstiftung
Die Kirchenleitung hat der Gründung der Ökumenischen Stiftung für Schöpfungsbewahrung und Nachhaltigkeit zugestimmt. Allerdings unter der Maßgabe, dass die Partnerkirchen die vorgesehenen Anteile am Stiftungskapital aufbringen. Die Kirchenleitung geht dabei davon aus, dass die Aktivitäten der Stiftung und alle anfallenden Personalkosten ab dem vierten Jahr nach der Gründung ausschließlich aus Erträgnissen der Stiftung finanziert werden. Vor diesem Hintergrund soll nach zwei Jahren seitens des Stiftungsvorstandes eine Evaluierung durchgeführt werden, deren Ergebnisse den Leitungen der beteiligten Kirchen vorzulegen sind.
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3. Gemeinschaft in der EKD und anderer gliedkirchlicher Zusammenschlüsse
Ausführlich hat sich die Kirchenleitung mit dem Entwurf zur neuen Trauagende der UEK beschäftigt. Die entsprechende Stellungnahme ist dem liturgischen Ausschuss der UEK zugeleitet worden.
Ebenso stand eine Stellungnahme zum Ordinationspapier der VELKD auf der Tagesordnung.
Weiterhin hat die Kirchenleitung einem Vertragsentwurf der EKD zur Strukturreform innerhalb der Evangelischen Kirchen in Deutschland zugestimmt, der die Einbindung von VELKD und UEK in die EKD regelt. Demnach werden beide Kirchen keine eigenen Kirchenämter mehr unterhalten. Im Kirchenamt der EKD sind je eine Stabsstelle für UEK und VELKD vorgesehen, die Vertretung in Synoden und anderen Entscheidungsgremien werden ebenfalls durch den vorgesehenen Vertrag geregelt. Die deswegen notwendigen Veränderungen der Grundordnung der EKD werden der Landessynode 2006 zur Abstimmung vorgelegt werden.
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4. Verbindung zu den Partnerkirchen
Wie im Vertrag verabredet, soll alle drei Jahre über den Stand der Partnerschaftsbeziehungen zwischen der Kap Oranje Diözese in Südafrika und der PEK berichtet werden. Dazu war im November 2004 die Landespfarrerin für Ökumene und Mission, Christa Göbel zur Sitzung der Kirchenleitung anwesend.
Im Juni 2005 war eine Delegation aus der Cap-Oranje-Diözese in Südafrika (COD) unter der Leitung von Bischof Assur in der PEK unterwegs. In diesem Zusammenhang fand auch ein Gespräch mit Mitgliedern der Kirchenleitung statt. Dabei wurde auch festgestellt, dass die theologische Sacharbeit noch verbessert werden kann. Dafür gilt es, besondere Arbeitsformen zu entwickeln. Außerdem ist ein weiterer interkultureller Austausch nötig.
Ausdrücklich begrüßte die Kirchenleitung verschiedene regionale Initiativen aus den Kirchenkreisen, die diese Partnerschaft mit Leben füllen. So wurden u. a. Instrumente aus dem Kirchenkreis Pasewalk gespendet für einen neu gegründeten Posaunenchor in Südafrika.
Für das nächste Jahr ist ein gemeinsames Pastoralkolleg geplant.
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5. Arbeitsfelder der Landeskirche
5.1. GKR Wahlen
Mehrmals hat sich die Kirchenleitung mit der Durchführung der Wahlen zu den GKR beschäftigt. Schwierig war dabei vor allem die Terminsuche. Das Vorhaben, einen einheitlichen Wahltermin für den 1. Advent festzulegen, konnte auch aufgrund der Intervention der Synode nur bedingt umgesetzt werden, so dass jetzt in zwei Zeiträumen gewählt werden kann, vom Wochenende vor dem Erntedankfest bis zu den zwei Wochenenden danach und am 1. Advent und den zwei darauf folgenden Sonntagen.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine „Verordnung über die Wahl der
Kirchenältesten in der PEK“ in Kraft gesetzt, die es künftig ermöglichen soll, Wahlbezirke innerhalb einer Kirchengemeinde zu bilden, sowie ein Briefwahlverfahren durchzuführen.
5. 2. Leitbildprozess und Perspektivplan
Auf mehreren Sitzungen und ihrer Klausursitzung im Januar hat sich die Kirchenleitung mit dem Leitbildprozess und der Textfeststellung für den Pommerschen Perspektivplan (PPP) beschäftigt.
Um der im Plan geforderten Prioritätensetzung zu entsprechen, hatte die Kirchenleitung die Sondersynode im Juni beschlossen. Dabei sollte vor allem die Finanzkraft entsprechend der Verantwortungsbereiche berücksichtigt werden.
5.3. Situation des Religionsunterrichts
Ausführlich hat sich die Kirchenleitung mit der Situation des Religionsunterrichtes in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Demnach besuchen im Durchschnitt etwa 30 Prozent der Schüler den evangelischen Religionsunterricht. Zwei Drittel dieser Schüler gehören nicht der Kirche an. Leider wird nicht an allen Schulen RU angeboten. Etwa 30 kirchliche Mitarbeiter/innen unterrichten RU im Rahmen eines Gestellungsvertrages, daneben unterrichten noch zahlreiche kirchliche Mitarbeiter unterhalb der dafür erforderlichen Stundengrenze von sieben Stunden.
Als problematisch wird angesehen, dass RU (wie auch die künstlerisch-musischen Fächer) in M-V nur mit einer Wochenstunde angeboten wird. Es wäre zu prüfen, ob eine Veränderung dieser Situation möglich wäre, wenn seitens der Kirche eine zweite RU-Wochenstunde für einen befristeten Zeitraum über die Pfarrerschaft unentgeltlich angeboten würde.
Die Kirchenleitung hat sich dafür ausgesprochen, die Begleitung und Unterstützung der RU-Lehrkräfte seitens der Kirchen zu intensivieren. Außerdem wird die Berücksichtigung eines Platzes in der Synode für Religionslehrer angeregt.
5.4. Kircheneintrittsstellen
Beschlossen hat die Kirchenleitung ein Gesetz über die Einrichtung von Kircheneintrittsstellen. Diese sind mit den jeweiligen Superintendenturen verbunden und sollen in jedem Kirchenkreis vorgehalten werden. Die Entscheidung auf Umgemeindung in Verbindung mit dem Kircheneintritt in einer Wiedereintrittsstelle soll künftig bei den Superintendenten liegen.
5.5. Gründung eines Fördervereins für die PEK
Die Gründung eines Fördervereins für die PEK hat sich im Berichtszeitraum nicht umsetzen lassen. Zu groß waren die juristischen Bedenken im Blick auf die genaue Satzung. Insgesamt erschien das Vorhaben noch zu unausgereift. Einige Stichworte zu den Bedenken seien hier genannt: Nach welchen Kriterien wird das Geld genau verteilt und wer entscheidet letztlich darüber? Gibt es Interessenkonflikte bei Einwerbung von Mitteln innerhalb der Kirche mit regionalen Fördervereinen oder mit der PEK selber im Blick auf öffentliche Gelder? Entsteht eine Art Halb-Kirchenmitgliedschaft und welche Ansprüche leiten sich daraus ab? Wie bleibt gewahrt, dass die Interessen der Gemeinden nicht unberücksichtigt bleiben? Welche Betreuung erwarten die Vereinsmitglieder seitens der Gemeinde/ der Pfarrer?
Die Kirchenleitung befürwortete dagegen einen Tag der Fördervereine, wie er
bereits in der ELLM praktiziert wurde, um eine Plattform zu haben, bei der die Arbeit der Fördervereine seitens der Landeskirche entsprechend gewürdigt werden und ein Erfahrungsaustausch untereinander vorgenommen werden kann.
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6. Ordnungen / Gesetze
Die Kirchenleitung hat eine Vielzahl Gesetze beraten und der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt sowie Ordnungen beschlossen. Dazu gehören u. a. die Änderung zur Ersten Theologischen Prüfung und eine neue Verwaltungskostenverordnung.
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7. Finanzfragen
Über die jüngsten Entwicklungen im Blick auf die finanzielle Entwicklung wurde die Synode bereits auf ihrer Sondertagung im Juni dieses Jahres informiert. Darüber hinaus beschäftigten sich die Mitglieder der Kirchenleitung mit einem ersten Entwurf für einen innerkirchlichen Finanzausgleich. So wäre vorgesehen, die Zuschüsse der EKD nicht mehr flächendeckend, sondern vor allem an die finanzschwächeren Gemeinden ohne wesentliche eigene Einnahmen zu verteilen. Genaue Kriterien dafür müssen noch erarbeitet werden. Die Kirchenleitung sprach sich aber für die Weiterarbeit an diesem Vorhaben aus.
Außerdem wurde der Entwurf für die Erhebung eines „allgemeinen Kirchgeldes“ diskutiert, das das bisherige Gemeindekirchgeld ersetzen soll. Das allgemeine Kirchgeld wäre eine Art Ortskirchensteuer, die ausschließlich der eigenen Gemeinde zugute kommt. In der Höhe sind zwei Euro im Monat pro volljährigem Gemeindeglied vorgesehen. Für Empfänger von Sozialleistungen gäbe es entsprechende Befreiungen. Das Verfahren wird in ähnlicher Form in der mecklenburgischen Kirche bereits praktiziert. In der Kirchenleitung wurde das Vorhaben kontrovers diskutiert. Aber auch hier soll weiter geprüft werden, ob die Einführung eines solchen Kirchgeldes sinnvoll sein kann.
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8. Personalentscheidungen/ Berufungen
Im Berichtszeitraum gab es eine ganze Reihe von Personalentscheidungen. So wurden u. a. der frühere Konsistorialpräsident Hans-Martin Harder und die
Oberkonsistorialräte Silke Stopperam und Wolfgang Krasemann in den Ruhestand versetzt. Seit seiner Versetzung nach Stettin ist Oberstleutnant Eckhart von Holtzendorff nicht mehr Mitglied der Kirchenleitung. Für ihn ist Gerhild Plath nachgerückt. Konsistorialpräsident Peter von Loeper wurde in das Theologische Prüfungsamt berufen, Professor Dr. Bernd Hildebrandt als Stellvertreter für Präses König im Kooperationsausschuss der Nordkirchen benannt und Dr. Dieter Baumstümmler vom Diakonischen Werk in den Ausschuss für Kirche und Gesellschaft der Synode berufen. Konsistorialrat Hans-Ulrich Kessler wird die pommersche Kirche bei der 6. Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) im Sommer 2006 vertreten.
Außerdem wurde als neuer Vorsteher des Diakoniewerkes Bethanien in Ducherow Pfarrer Martin Wilhelm (bisher Lüdershagen/ Kkrs. Stralsund) mit Wirkung vom 1. März für die Dauer von 10 Jahren berufen. Der Dienstumfang beträgt 50 Prozent.
In den Ordnungsausschuss der Synode wurde Friederike Badura-Wichtmann aus Greifswald nachberufen.
In den Arbeitskreis Gleichstellung von Frauen und Männern in der Pommerschen Kirche wurden die Pfarrerinnen Christa Heinke, Kummerow, und Elisabeth Dibbern, Greifswald, berufen.
Der Berufung von Dorothea Sattler aus Torgelow zur Pfarrerin der Züllchower-Züssower Diakonengemeinschaft wurde außerdem zugestimmt.
Nachberufen in den ständigen Synodalausschuss „Gemeinde und Ökumene“ wurde Pfarrer Rainer Laudan. Diese Entscheidung bedarf noch der Bestätigung durch die Synode. In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in MV wird die Pommersche Kirche künftig durch Landespfarrerin Christa Göbel und Pfarrer Matthias Bartels vertreten sein. Als Vertreter fungiert Inspektor
Karl-Heinz Schlittenhardt.
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9. Die PEK im Bundesland M-V
9.1. Kreisgebietsreform
Ausführlich hat sich die Kirchenleitung mit der Frage der geplanten Kreisgebietsreform befasst. Zunächst wurde festgestellt, dass es sich dabei um eine Veränderung in der staatlichen Verwaltung handelt, die kirchliche Belange nicht wesentlich berührt. Für den Fall einer Veränderung bei den Kreisgrenzen hatte sich die Kirchenleitung zunächst dafür ausgesprochen, einen pommerschen Kreis, statt der geplanten zwei, zu favorisieren. Dafür sprechen wirtschaftliche, planerische und Gründe, die sich aus der besonderen Situation des pommerschen Landesteils nach dem Krieg ergeben. Demnach sollte das Territorium Vorpommerns möglichst erhalten und wirtschaftlich lebensfähig sein. In den vorpommerschen Gebieten, die dann außerhalb dieses Kreises liegen könnten (Demmin, Loitz), sollte die Bevölkerung an der Entscheidung beteiligt werden.
Nachdem sich die Synode noch einmal mit dieser Frage beschäftigt hat und die Kirchenleitung dazu ein Gespräch mit der Vizepräsidentin des Landtages, Renate Holznagel (CDU), dem Justizminister des Landes MV, Erwin Sellering in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Regionalgruppe Vorpommern der SPD und dem Landrat von NVP, Wolfhard Molkenthin, geführt hat, votierte die Kirchenleitung dafür, keinen neuen Beschluss zu fassen und eine Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens abzugeben.
9 .2. Schulgesetz
Gemeinsam mit der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs hat die Kirchenleitung der Pommerschen Kirche zum geplanten neuen Schulgesetz eine Stellungnahme abgegeben. Außerdem führte die Kirchenleitung dazu ein Gespräch mit Bildungsminister Professor Dr. Dr. Hans-Robert Metelmann. Dabei wurde ausführlich über die Stellungnahme der Pommerschen Kirche zum geplanten neuen Schulgesetz debattiert, wie es von den Fraktionen der SPD und der PDS vorgelegt worden war. Im Rahmen einer Anhörung war sie gemeinsam mit der mecklenburgischen Kirche dazu aufgefordert gewesen. Die Pommersche Kirchenleitung betonte, dass Bildungsarbeit nicht durch Einsparungen, sondern nur durch zusätzliche Investitionen zu guten Ergebnissen führen kann. Aufgrund der demographischen Entwicklung im Bundesland seien Veränderungen in der Bildungspolitik durchaus erforderlich. Angemerkt wurde allerdings, dass diese durch die geplanten Änderungen im Gesetz nicht hinreichend umgesetzt werden könnten, denn die angestrebten größeren Schulen seien nicht automatisch bessere Schulen.
Die Pommersche Kirche legt zudem Wert darauf, dass es eine besondere Förderung für Kinder aus lernschwachen Milieus geben sollte. Befürchtet wird im Fall der Umsetzung des neuen Schulentwurfs außerdem die flächendeckende Schließung von Gymnasien. Die integrative Gesamtschule für alle wird nicht als Problemlösung angesehen.
Die Kirchenleitung sprach sich ebenfalls dafür aus, bei der Gestaltung des Gesetzes darauf zu achten, dass freie Schulen, also auch die in evangelischer Trägerschaft, künftig nicht benachteiligt würden. Auch sollten Qualitätsstandards für die Schulen festgeschrieben werden und großes Augenmerk auf die Lehrerweiterbildung gelegt werden. Das neue Schulgesetz sollte die Möglichkeit eröffnen, die so genannte Orientierungsstufe auch an Grundschulen anzubinden.
9.3. Theologische Fakultät
Für große Turbulenzen sorgten im Frühjahr die Pläne aus dem Rektorat der Universität Greifswald, die Theologische Fakultät in Greifswald aufzugeben.
Zu dieser Problematik war ebenfalls Bildungsminister Hans-Robert Metelmann anwesend und stellte sich der Kirchenleitung zum Gespräch. Dabei verwiesen die Kirchenleitungsmitglieder noch einmal auf die Bedeutung der Theologischen Fakultät und darauf, wie wichtig die Erhaltung der Universität Greifswald für den Standort Vorpommern sei.
Außerdem wies die Kirchenleitung daraufhin, dass eine Schließung oder eine wesentliche Änderung in der personellen und materiellen Ausstattung nur einvernehmlich mit den Kirchen zu erreichen ist, so wie es der Staatsvertrag zwischen den evangelischen Kirchen und dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern vorsieht.
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10. Schlussbemerkung
Insgesamt gesehen stand die Kirchenleitung im Berichtszeitraum vor großen Herausforderungen. Die Zentralisierung der Verwaltungsarbeit und die personellen Veränderungen im Konsistorium haben sich aus Sicht der Kirchenleitung allerdings durchaus positiv ausgewirkt. Die Zusammenarbeit wird im Nachhinein als gelungen eingeschätzt.
Im Blick auf die Strukturreform und die damit verbundenen personellen Veränderungen stand die Kirchenleitung vor der Aufgabe, auch unbequeme Entscheidungen der Synode zur Abstimmung vorlegen zu müssen. Dies war jedoch notwendig, um die Existenz der Pommerschen Kirche als Landeskirche auch in Zukunft zu sichern.
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