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Bericht aus der Sitzung der Kirchenleitung der Mecklenburgischen Landeskirche

 

Schwerin (af). Der Bericht aus der Sitzung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 8.10.2005:

 

Die Kirchenleitung ließ sich auf ihrer Sitzung am 8. Oktober 2005 über den gegenwärtigen Stand der Beratungen berichten, die zwischen den diakonischen Werken der pommerschen und der mecklenburgischen Landeskirche zur Bildung eines gemeinsamen Landesverbandes geführt werden. Hintergrund waren die in der Kirchenzeitung aus der pommerschen Kirche veröffentlichten Meinungen. Landespastor Dr. Daewel stellte für das Diakonische Werk Mecklenburgs fest, dass sich an der Bereitschaft zu einem gemeinsamen Landesverband nichts geändert hat. Eine Satzung für das gemeinsame Diakonische Werk ist zwischen Pommern und Mecklenburg einvernehmlich festgestellt. Für die Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes in Greifswald gilt das 2004 Vereinbarte. In der Aussprache wurde betont, ein gemeinsames Diakonisches Werk ist um der diakonischen Arbeit willen in Mecklenburg-Vorpommern unbedingt nötig. Das mecklenburgische Diakonische Werk nimmt schon jetzt Aufgaben für einzelne Träger diakonischer Arbeit des pommerschen Diakonischen Werkes wahr. Die Bildung eines gemeinsamen Diakonischen Werkes, so hieß es weiter, ist allerdings nur möglich, wenn Vorstand und Verwaltungsrat des pommerschen Diakonischen Werkes einmütig dies wollten.

 

Weiterer Schwerpunkt der Sitzung der Kirchenleitung war der Stand der Gespräche mit der pommerschen Kirche zu dem Weg zu mehr Gemeinsamkeit. Für die Herbsttagung der Synoden wird es keinen gemeinsamen Bericht der Arbeitsgruppe „Gemeinsame Kirchengestalt“ geben. In dem Bericht der Kirchenleitung an die mecklenburgische Landessynode wird festgestellt, dass die pommersche Seite das verabredete Verfahren verlassen habe, dass es unbedingt notwendig sei gemeinsam das weitere Verfahren für Gespräche festzulegen und dass perspektivisch ein gemeinsames Ziel zu formulieren sei.

 

Die Kirchenleitung stimmte einer Vorlage zu, die den Weg für eine gemeinsame Prädikantenausbildung der nordelbischen, der mecklenburgischen und der pommerschen Kirche eröffnet. Die Vorbereitungen in den drei Landeskirchen sind dafür soweit getroffen, dass im Frühjahr 2006 der erste Kurs einer gemeinsamen Prädikantenausbildung beginnen kann. Ein Kuratorium aus Vertretern der drei Kirchen – aus Mecklenburg werden dies Oberkirchenrat Dr. Danielowski und Landessuperintendent Dr. Siegert sein – wird die gemeinsame Prädikantenausbildung begleiten.

 

Zur Beratung und Beschlussfassung in der Kirchenleitung legte der Oberkirchenrat eine Richtlinie zur Erhaltung von Pfarrhäusern in der mecklenburgischen Landeskirche vor, die auf Bitten der Landessynode erarbeitet worden ist. Pfarrhäuser – so heißt es in der Richtlinie – und in vielen Fällen auch das Ensemble von weiteren Gebäuden und Pfarrgärten sind ein kostbares und erhaltenswertes Erbe. Sie ermöglichen vielfältige Formen des Wohnens in und des Lebens mit den Kirchgemeinden. Pfarrhäuser sollen vorrangig dort erhalten werden, wo laut Stellenplan besetzte Pfarrstellen bestehen. Erwartet wird, dass sich Kirchgemeinden mit einem angemessenen Betrag für die Nutzung von Gemeinderäumen im Pfarrhaus an den finanziellen Lasten für die Erhaltung von Pfarrhäusern beteiligen.

 


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