NordkirchenvorbereitungKirchenleitung beriet über pommerschen Beteiligungsprozeß

02.07.2011 | Greifswald (rn). Die Kirchenleitung der Pommerschen Evangelischen Kirche kam am Sonnabend (1.7.2011) in Weitenhagen zu ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Schwerpunkte waren Personalfragen, der Stand des Fusionsprozesses und die Beratung über Haushaltsfragen der Nordkirche sowie der Entwurf der Kirchenkreisordnung für den pommerschen Kirchenkreis.

 

Die Kirchenleitung wertete den Beteiligungsprozess zur Bildung des künftigen Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises aus, der zu Pfingsten 2012 mit Bildung der Nordkirche entstehen soll. Es wurden 40 Einzelanträge in insgesamt 10 Stellungnahmen von Kreissynoden, Gemeindegliedern, Pommerschem Pfarrverein, Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von der Diakonischen Konferenz eingereicht.

Die Kirchenkreisordnung soll zunächst als "Vorläufige Kirchenkreisordnung" für den Kirchenkreis Pommern von der jetzigen Landessynode in Kraft gesetzt werden. Damit soll verdeutlicht werden, dass einerseits die Kompetenz zur Satzungsgebung künftig bei der Pommerschen Kreissynode liegen wird, andererseits eine Kirchenkreisordnung aber schon mit Entstehen des neuen Kirchenkreises erforderlich ist, um mit arbeitsfähigen Strukturen zu starten. Die Bezeichnung als „vorläufig“ trägt auch dem Umstand Rechnung, dass der Verfassungsprozess der Nordkirche noch nicht abgeschlossen ist und sich somit auch die Grundlage der Satzung noch verändern kann.

 

Die Präambel wurde aufgrund verschiedener Änderungswünsche neu gefasst. Beispielsweise wird nun auch auf das Vermächtnis der friedlichen Revolution 1989 Bezug genommen. Die Verantwortung der Kreissynode für die diakonische Arbeit wird stärker als bisher betont. Der Entwurf enthält nun auch den Auftrag an den Kirchenkreisrat, Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Weiterhin wurden zahlreiche redaktionelle Änderungen und Anpassungen an den Entwurf der Verfassung für die Nordkirche vorgenommen. Die nun beschlossene Fassung wird der pommerschen Landessynode zur Beschlussfassung zu ihrer Herbsttagung zugeleitet.