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Bericht aus der Sitzung der Kirchenleitung der mecklenburgischen Landeskirche

 

Schwerin (af). Der Bericht aus der Sitzung der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 2.2.2007:

 

Auf ihrer Sitzung am 2. Februar 2007 in Rostock stimmte die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs dem Text der Endfassung eines Rahmenvertrages mit der Pommerschen Evangelischen Kirche zu. Der Rahmenvertrag soll nun der mecklenburgischen Landessynode bei ihrer Tagung Ende März zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die von der Kirchenleitung einstimmig verabschiedete Fassung war vorher mit der Pommerschen Evangelischen Kirche abgestimmt worden. Die pommersche Kirchenleitung will den Vertrag der pommerschen Landessynode Mitte März zur Verabschiedung unterbreiten. Der Vertragstext war seit Frühjahr 2006 erarbeitet worden und lag in einer früheren Fassung beiden Landessynoden im Herbst 2006 zur Beratung vor. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages durch beide Synoden und einen dazu gehörigen Zeitplan würde der Weg zu einer gemeinsamen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich. Voraussetzung für das Inkrafttreten dieses Vertrages ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Landessynoden. Mit ihrer einmütigen Zustimmung zum Vertragstext bringt die mecklenburgische Kirchenleitung erneut zum Ausdruck, dass sie zu einem gemeinsamen Weg beider Kirchen in die Zukunft steht und darauf hofft, dass auch die Pommersche Evangelische Kirche sich mit überzeugender Mehrheit für diesen Weg entscheidet.

 

Die Kirchenleitung stimmte darüber hinaus die Tagesordnung der Ende März tagenden Landessynode mit dem Präsidium der Synode ab. Die Tagesordnung wird rechtzeitig vor der Synode durch den Präses veröffentlicht.

 

Die Kirchenleitung beschloss nach Ablauf der bisherigen Amtszeit die personelle Zusammensetzung der Landeskonferenz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für die neue vierjährige Amtszeit bis 2011. Die Landeskonferenz hat 16 Mitglieder. Sie ist ein Beratungsorgan in Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für den Oberkirchenrat, die Kirchenleitung und die Landessynode. Sie erarbeitet unter anderem Grundlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Landeskirche und schlägt Schwerpunktsetzungen vor.

 

Die Kirchenleitung stimmte der Wiederberufung der Datenbeauftragten des Diakonischen Werkes Frau Maja Lauff (Jahrgang 1971) für eine weitere Amtszeit zu. Frau Lauff ist seit 2002 Datenbeauftragte des Diakonischen Werkes. (5.2.2007)

 


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