4.4. Die Kirchenkreisverwaltung und die Kirchenkreiskonvente
Die Kirchenkreisverwaltung unter ihrem Leiter erfüllt die Verwaltungsaufgaben im Kirchenkreis und ist dabei Dienstleister der Kirchgemeinden und örtlichen Kirchen. Sie berät die Kirchgemeinden und nimmt deren wirtschaftliche Kassenführung (unbeschadet der Finanzhoheit der Kirchgemeinderäte) wahr.
Die Kirchenkreiskonvente dienen dem geistlichen Leben und der theologischen Arbeit und Zurüstung.
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