Ausdruck demokratischer Kultur Kirchenkreissynoden in Pommern und Mecklenburg werden neu gewählt

20.03.2017 · Greifswald/Schwerin. Nach der Kirchengemeinderatswahl im vergangenen Jahr steht im diesjährigen Herbst die Wahl der Kirchenkreissynoden in der Nordkirche an. Auch in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern werden neue Kirchenkreissynoden gewählt.

Die Kirchenkreissynode ist die Vertretung der Gesamtheit der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises, quasi eine Art Kirchenparlament. Mindestens zweimal jährlich kommen die Synodalen zusammen, um auf Basis des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises zu beraten und zu beschließen, zum Beispiel Satzungen, den Haushalt und den Stellenplan des Kirchenkreises. Weitere Aufgaben der Kirchenkreissynode bestehen unter anderem aus der Wahl der Pröpste, der Mitglieder des Kirchenkreisrates und der Errichtung, Änderung und Aufhebung von Pfarrstellen. Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden alle sechs Jahre von den Kirchengemeinderäten gewählt. Die Kirchenkreissynoden und ihre Wahlen sind elementarer Bestandteil des demokratischen Aufbaus und Zeichen der demokratischen Kultur der Evangelischen Kirchen.

Einheitliches Wahlrecht zwischen Flensburg und Greifswald

Erstmals seit Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) im Jahr 2012 sollen die Synoden der 13 Kirchenkreise der Nordkirche nach einheitlichem Wahlrecht gewählt werden. Die Landessynode der Nordkirche hat dazu die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und das kirchliche Wahlrecht der bis 2012 bestehenden Landeskirchen Nordelbiens, Mecklenburgs und Pommerns vereinheitlicht. Die Kirchenkreissynoden vertreten innerhalb der 13 Kirchenkreise zwischen Flensburg und Greifswald die Gesamtheit der mehr als 1.000 Kirchengemeinden der Nordkirche sowie die Dienste und Werke in den Kirchenkreisen. Die Wahl findet vom 3. bis 30. September 2017 statt. Eine Kirchenkreissynode in einem Kirchenkreis der Nordkirche muss aus mindestens 44 Synodalen bestehen, die maximale Größe liegt bei 154 Synodalen. In Pommern umfasst die zu wählende Kirchenkreissynode 66, im Kirchenkreis Mecklenburg sind es 55 Synodale.

Großes Gewicht für das Ehrenamt

Die Wahl der Kirchenkreissynoden findet in getrennten Wahlgängen für die vier Gruppen der Gemeinde-, Pastoren-, Mitarbeiter- und Werke-Synodalen statt. Danach werden die Kirchenkreissynoden zu etwa zwei Dritteln aus ehrenamtlichen und zu einem Drittel aus hauptamtlichen Mitgliedern bestehen. „Ein wichtiges Merkmal der Kirchenverfassung ist es, dass den in den Kirchenkreisen ehrenamtlich Tätigen in kirchlichen Gremien immer die Mehrheit gegenüber den beruflich Tätigen zusteht“, sagt Hartmut Dobbe, Leiter der pommerschen Kirchenkreisverwaltung und Wahlbeauftragter des Pommerschen

Evangelischen Kirchenkreises. Die Wahl und Berufung der Mitglieder erfolgt für sechs Jahre. Jedes volljährige Gemeindeglied kann für die Kirchenkreissynode seines Kirchenkreises kandidieren. Wahlvorschläge können bis Anfang Mai 2017 bei Kirchengemeinden und in der Kirchenkreisverwaltung schriftlich eingereicht werden. Sie müssen bis zum 14. Mai 2017 beim Wahlausschuss des Kirchenkreises eingegangen sein. „Alle Gemeindeglieder können Wahlvorschläge einreichen und -  soweit sie volljährig sind - zur Wahl  vorgeschlagen werden“, ergänzt der mecklenburgische Wahlbeauftragte Jörg-Peter Vick. Es sei ebenso möglich, sich selbst vorzuschlagen.

Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden

Von den 66 Mitgliedern der pommerschen Kirchenkreissynode werden 60 gewählt und sechs vom Kirchenkreisrat berufen. Der Kirchenkreis wurde in drei Wahlbezirke aufgeteilt, die den drei Propsteien entsprechen. Die jeweils gewählten 20 Personen sind aus vier unterschiedlichen Bereichen zu wählen: zwölf ehrenamtliche Gemeindeglieder, vier Pastorinnen beziehungsweise Pastoren, zwei Mitarbeitende sowie zwei Funktionstragende der kirchenkreislichen Dienste und Werke.

Von den 55 Mitgliedern der mecklenburgischen Kirchenkreissynode werden 50 gewählt und fünf vom Kirchenkreisrat berufen. Im Kirchenkreis werden fünf Wahlkreise gebildet, in denen jeweils sechs Gemeindesynodale, zwei Pastorensynodale, ein Mitarbeitersynodaler und ein Werkesynodaler gewählt werden. Die Wahlkreise sind nicht in jedem Fall identisch mit den Grenzen der vier Propsteien.

Wahlvorschlagsberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die zum 3. September 2017 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für einen  Wahlvorschlag ist die Unterstützung von zehn weiteren Wahlvorschlagsberechtigten notwendig. Die Vorschläge können bis Anfang Mai 2017 bei den Kirchengemeinden und in den beiden Kirchenkreisverwaltungen schriftlich eingereicht werden. Sie müssen bis zum 14. Mai 2017 beim Wahlausschuss des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (Bahnhofstraße 35/36, 17489 Greifswald) bzw. beim Wahlausschuss des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg (Wismarsche Straße 300, 19055 Schwerin), eingegangen sein.

Formulare stehen im Internet bereit

Wahlvorschlagsberechtigt sind zudem die Kirchengemeinderäte, die Pastorenkonvente, die Mitarbeitendenkonvente sowie die Konvente der Dienste und Werke. Aufgrund des Erfordernisses der ausreichenden Anzahl an Stellvertreterinnen und Stellvertreter beziehungsweise Nachrückkandidaten sollen aus den jeweiligen Bereichen mindestens doppelt so viele Wahlvorschläge unterbreitet werden, wie Mitglieder in die Kirchenkreissynode zu wählen sind. Für die Abgabe von Wahlvorschlägen gibt es Muster, die neben weiteren Informationen zur Wahl hier zu finden sind. Ebenso einsehbar sind dort § 8 und § 9 des Kirchenkreissynodenbildungsgesetzes, das die weiteren Anforderungen regelt.

Wahl-Sitzung ist öffentlich

Die Kirchengemeinderäte erhalten die Wahlvorschlagslisten dann Anfang Juli. Zum Herbstanfang, vom 3. bis 30. September 2017, sind die Kirchengemeinderäte des Kirchenkreises dann zur Stimmabgabe für die Kirchenkreissynoden-Wahl aufgefordert, weshalb in diesem Zeitraum jeder Kirchengemeinderat des Kirchenkreises eine Sitzung mit einem für die Wahl gesondert angesetzten und ausnahmsweise öffentlichen

Tagesordnungspunkt abhalten muss. Die Wahlausschüsse der beiden Kirchenkreise in MV laden ganz herzlich ein: „Machen Sie mit bei der Wahl der Kirchenkreissynode! Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, sich als Gemeindeglied in ihrem Kirchenkreis zu beteiligen und machen Sie von Ihrem Wahlvorschlagsrecht Gebrauch! Sprechen Sie weitere Gemeindeglieder an, selbst zu kandidieren oder Wahlvorschläge zu unterstützen oder bewerben Sie sich selbst um ein Mandat in Ihrer Kirchenkreissynode!“

Quelle: PEK/ELKM (sk/cme)



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