Kirchenkreis Mecklenburg Kirchenkreissynode prüft mögliches Mandat für AfD-Funktionär

11.02.2015 · Schwerin.

Der wegen volksverhetzender Äußerungen verurteilte frühere AfD-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe (42), könnte möglicherweise als Nachrücker evangelischer Kirchenkreissynodaler in Mecklenburg werden. Synodenpräses Christoph de Boor bestätigte am Donnerstag, dass derzeit geprüft werde, ob es Gründe gebe, die derzeit einer Mitgliedschaft in der Synode entgegenstehen. Dieses Verfahren laufe noch.

Nach einem NDR-Bericht vom Mittwochabend soll Arppe in sozialen Medien immer wieder deutschnationale Töne anschlagen und gegen "Masseneinwanderung" gewettert haben. Im Mai 2015 sei der Galerist wegen volksverhetzender Äußerungen im Internet vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden. Dagegen habe er Berufung eingelegt. Wegen des geringen Strafmaßes gelte er nicht als vorbestraft. Arppe war bis November 2014 AfD-Landesvorsitzender. In der Landes-AfD ist er laut NDR weiter Vorstandsmitglied und kandidiert in Rostock für einen Sitz im Landtag.

Arppe hatte nach Angaben des Kirchenkreises bei der Wahl im Jahr 2011 für die Synode kandidiert. Da ein Gemeinde-Synodaler aus dem Wahlkreis Rostock sein Mandat zurückgegeben habe, sei er als Nachrücker angeschrieben worden, ob er das Mandat annehmen wolle. Arppe habe mitgeteilt, sein Mandat antreten zu wollen. Laut NDR habe Arppe auf Anfrage mitgeteilt, dass das AfD-Parteiprogramm keine Forderungen enthalte, die mit dem Evangelium in einem unauflöslichen Widerspruch stünden.

Quelle: epd


Statement von Präses Christoph de Boor:

Im Zusammenhang mit einem möglichen Nachrücker aus Rostock als Synodaler in die Kirchenkreissynode Mecklenburg erklärte Präses Christoph de Boor heute (11. Februar) in Schwerin:

„Im Zuge der Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) zu Pfingsten 2012 wurde die 2011 neu gewählte XV. mecklenburgische Landessynode nahtlos in die I. Kirchenkreissynode Mecklenburg übergeleitet. Auf Basis des damaligen Wahlgesetzes wurden die neu gewählten 55 Synodalen und fünf Jugenddelegierten bestimmt, die sich vom 15. bis 17. März 2012 zu ihrer ersten Sitzung in Plau am See zusammenfanden.

Wenn ein Mitglied der Synode innerhalb der sechsjährigen Legislaturperiode sein Mandat zurückgibt, wie es aktuell bei einem Gemeinde-Synodalen aus dem Wahlkreis Rostock geschehen ist, wird die nachrückende Person laut damals bestätigter Wahlliste angeschrieben, mit der Frage, ob diese das Mandat annimmt.

Dies ist jetzt im Fall des auf der Wahlliste für den Wahlkreis Rostock folgenden Nachrückers, Holger Arppe, geschehen. Herr Arppe hat zwischenzeitlich mitgeteilt, sein Mandat antreten zu wollen. Herr Arppe, der bei der Wahl im Jahr 2011 für die Synode kandidierte, ist aktuell nicht Mitglied der Kirchenkreissynode Mecklenburg, da er bisher nicht verpflichtet worden ist.

Derzeit wird geprüft, ob es bei dem betreffenden Nachrücker Gründe gibt, die heute der Mitgliedschaft in der Synode entgegenstehen. Dieses ergebnisoffene Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Anlass der Prüfung ist für uns die Tatsache, dass uns ein erstinstanzliches Urteil gegen Herrn Arppe wegen Volksverhetzung bekannt geworden ist.

Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Frage der Wählbarkeit des potentiellen Nachrückers zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Dafür gibt es Kriterien in den Ordnungen unserer Kirche. In der Verfassung der Nordkirche in Artikel 1, Absatz 7 und 8 heißt es zum Beispiel, dass unsere Kirche ,für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sowie für die Wahrung der in der Gottesebenbildlichkeit gründenden Menschenwürde und der Menschenrechte in der Welt‘ eintritt. Die Nordkirche ,wendet sich gegen alle Formen der Diskriminierung und fördert ein von Gleichberechtigung bestimmtes Zusammenleben der Menschen‘.“