Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet sie in eigener Verantwortung. Er führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und ihre Verbände sowie über die Dienste und Werke und erteilt die erforderlichen Genehmigungen.
Zusammensetzung Der Kirchenkreisrat besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören die Pröpstin und die zwei Pröpste an. Die übrigen zehn Mitglieder wurden am 10.03.2018 von der Kirchenkreissynode gewählt.
Gewählte Mitglieder:
- Sylvia Giesecke
- Raik Harder
- Dr. Gerd Albrecht
- Wolfgang Banditt
- Reinhard Kurowski
- Beate von Randow
- Dr. Gerrit Marx
- Angelika Beyer
- Pastor Dr. Ulf Harder
- Johanna Hertzsch
Geborene Mitglieder:
- Gerd Panknin (Propst/Demmin)
- Helga Ruch (Pröpstin/Stralsund)
- Andreas Haerter (Propst/Pasewalk)
Aufgaben und Befugnisse Der Kirchenkreisrat bereitet die Entscheidungen der Kirchenkreissynode vor, bringt Vorlagen ein und führt die Beschlüsse aus. Er bringt den Haushalt ein und ist für die Durchführung verantwortlich. Er berät die Pröpstinnen und Pröpste und beruft die Pastorinnen und Pastoren in die Pfarrstellen des Kirchenkreises. Er führt die Aufsicht über die Kirchenkreisverwaltung.