Friedhofssterben verhindern Kirchenkreis wirbt um mehr kommunale Hilfe für Friedhöfe

01.03.2018 · Rostock.

Der evangelische Kirchenkreis Mecklenburg möchte, dass sich mehr Kommunen und Einwohner für die oft defizitären kirchlichen Friedhöfe engagieren. Die Kirche wolle ihre Begräbnisstätten gern als Kultur- und Gedenkorte für die gesamte Gesellschaft erhalten, sagte Propst Wulf Schünemann bei einem Pressegespräch am Mittwoch in Rostock. Dies gehe aber zunehmend nicht mehr allein.

Ein Friedhofssterben in der Fläche wäre ein Kulturverlust für alle, sagte Schünemann. Wichtig seien wohnortnahe Bestattungen, die man sich leisten könne. Teilweise kümmerten sich schon Dorfbewohner oder Kommunen mit um kirchliche Friedhöfe.

Nach Angaben des Kirchenkreises gibt es beispielsweise für den Friedhof in Buchholz (bei Rostock) einen Vertrag, durch den sich die Kommune an Defiziten beteiligt. Für einen Ort im Strelitzer Land ist derzeit die Gründung eines Fördervereins für den Friedhof angedacht.

Nach Worten des Friedhofsbeauftragten des Kirchenkreises, Reinhard Wienecke, sind von den 620 kirchlichen Friedhöfen im Kirchenkreis Mecklenburg fast die Hälfte (etwa 44 Prozent) verschuldet oder haben nur eine dünne Finanzdecke. 145 Begräbnisstätten waren 2016 defizitär, weitere 126 hatten einen Bestand von Null bis unter 2.000 Euro.

Vielfach könne der Betrieb nur durch den Einsatz Ehrenamtlicher aufrechterhalten werden, weil kein Geld für Personalkosten da sei. Das Gesamtdefizit der Friedhöfe liegt derzeit bei etwa einer Million Euro. Bei vielen Begräbnisstätten werde die Finanzdecke immer dünner, so dass Investitionen nicht möglich seien.

Ursache für die Finanzprobleme seien vor allem stark zurück gegangene Bestattungszahlen, sagte Wienecke. Gewachsene Mobilität sorgt zusätzlich dafür, dass Verstorbene nicht mehr an ihrem Wohnort, sondern oft in der Nähe der Hinterbliebenen bestattet werden.

Auf vielen Friedhöfen sind bereits große Überhangflächen entstanden. Kommunen beteiligen sich bisher nur selten an den Kosten, weil aufgrund der großen Verwaltungsgemeinschaften kaum noch kirchliche Monopolfriedhöfe bestehen und es im Verwaltungsbereich zumindest einen kommunalen Friedhof gibt.

Es entsteht für immer mehr Friedhöfe eine Abwärtsspirale, in der Defizite des laufenden Jahres nicht mehr aufgefangen werden können. Durch eine neue Verwaltungsrichtlinie „Friedhofssanierung-Friedhofsentwicklung“ des Kirchenkreises Mecklenburg mit einem Fonds in Höhe von 50.000 Euro sollen Friedhöfe unterstützt werden. Friedhofsträger sollen notwendige Steuerungsentscheidungen unter anderem zu Flächenreduzierungen treffen. Defizitäre Friedhöfe können hierbei in einem ersten Zeitraum von 5 Jahren im Rahmen der Verwaltungsrichtlinie unterstützt werden.

Hierbei geht es um langjährige Prozesse, da die Ruhefristen von Gräbern abgelaufen und eine angemessene Pietätsfrist vergangen sein muss, bevor Flächen als Friedhof endgültig entwidmet werden können. In dieser Zeitspanne benötigen Friedhöfe, die sich trotz sparsamer Mittelverwendung und aktueller Kalkulationen nicht mehr vollständig aus Gebühren finanzieren können Hilfen, um den zwingend notwendigen Pflegeaufwand im Zeitraum der Schließung bis zur späteren Endwidmung aufrecht erhalten zu können.Allein in den vergangenen beiden Jahren seien etwa 20 Teilflächen auf Friedhöfen geschlossen worden.

Auf die finanziellen Herausforderungen werde auch mit neuen Begräbnisformen wie etwa Gemeinschaftsanlagen, Rasengräbern oder Baumbestattungen reagiert, sagte Wienecke. Eine große Herausforderung stelle die Baumpflege dar. Verkehrssicherungsmaßnahmen überstiegen oft die finanziellen Möglichkeiten des Friedhofs. Beispielsweise habe der Friedhof in Vellahn (Kreis Ludwigslust-Parchim) einen Jahresumsatz zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Das Angebot zur Beseitigung des jüngsten Sturmschadens habe sich aber auf über 40.000 Euro belaufen.

Propst Schünemann sagte ferner, dass sich die Kirche für die Erhaltung des Bestattungszwanges in Mecklenburg-Vorpommern einsetze. Dies sei wichtig, damit die Bestattung nicht völlig individualisiert werde und alle Abschied von einem Verstorbenen nehmen könnten. Zudem könne die Einhaltung der Totenruhe nur in öffentlicher Verantwortung sicher gestellt werden.

Quelle: epd/cme