Seelsorge - aber wie? Kirchenkreis berät über Abschiebehaftanstalt

21.08.2019 · Glückstadt.

Die Synode des ev.-luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf hat am vergangenen Wochenende zur geplanten Abschiebhaftanstalt in Glückstadt getagt. 70 von 77 Synodenmitgliedern informierten sich intensiv über die Pläne für die Einrichtung und entwickelten eine Position. "Es war eine intensive und ertragreiche Tagung", sagte Propst Thomas Bergemann dem epd auf Nachfrage. Nach drei sachkundigen Vorträgen berieten sich die Kirchenkreis-Abgeordneten in Arbeitsgruppen.

"Es muss und soll und wird Seelsorge geben", sagte Bergemann. "Aber wie soll sie aussehen?" Darüber hätten die Synodalen geredet. Auch für wen Seelsorge in welcher Form angeboten werden müsse - nämlich sowohl für die Inhaftierten als auch für die Mitarbeiter. Vermutlich werden viele muslimische Menschen in der Abschiebehaftanstalt untergebracht werden. Da müssten sie als christliche Seelsorger darüber nachdenken, was sie ihnen anbieten können, so der Propst.

Für ihn sei die Information neu gewesen, dass die Justizvollzugsbeamten allesamt junge Menschen sein werden. Die Mitarbeiter werden in einem eigenen Ausbildungslehrgang für ihren Einsatz in einer Abschiebehaftanstalt geschult. Er halte es für schwierig, nur Berufsanfänger in so einem sensiblen und belastenden Umfeld einzusetzen. Dass es Supervision für die Mitarbeiter geben soll, findet Bergemann "gut und wichtig".

Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hatten sich 2018 auf die Errichtung einer gemeinsamen Abschiebehaft in Glückstadt geeinigt. Die Innenminister der drei Länder hatten eine Absichtserklärung unterzeichnet, nach der die Einrichtung 2020 in Betrieb gehen soll. Den Planungen zufolge werden insgesamt 60 Plätze zur Verfügung stehen, je 20 pro Bundesland.

Quelle: epd