Pressemitteilung 01.12.2009Kirchen begrüßen Urteil zum Sonntagsschutz

01.12.2009 | Schwerin (cme). Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es hat am 1. Dezember 2009 entschieden, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig ist, weil es das Recht auf Religionsfreiheit und den Sonntagsschutz des Grundgesetzes nicht beachtet. Aus Sicht des Gerichtes hat der im Grundgesetz verbürgte Sonntagsschutz zur Konsequenz, dass am Sonntag die Läden grundsätzlich geschlossen bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei auch im Blick, dass eine große Zahl von Beschäftigten betroffen ist, wenn an Sonntagen die Läden geöffnet haben. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen darf am Sonntag eingekauft werden. Dabei hat der Gesetzgeber das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass der Ausnahmecharakter der Ladenöffnung am Sonntag deutlich wird.

 

Mit diesem Urteil sehen die Kirchen vom höchsten deutschen Gericht bestätigt, dass sie über den Grundrechtsschutz der Glaubens- und Gewissenfreiheit hinaus auch im Hinblick auf den Sonntagsschutz eine gesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen haben.

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind nun auch im Land Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Die evangelischen Kirchen sind zuversichtlich, dass dieses Urteil positive Auswirkungen auf die Gewährung des Sonntagsschutzes in unserem Bundesland hat.