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Wie finanziert sich die Evangelische Kirche?

 

Wichtigste Einnahmequelle ist die Kirchensteuer, die von den lohn- und einkommensteuerpflichtigen Kirchenmitgliedern - das sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa. 20% (Bundesdurchschnitt 40 %) der Evangelischen - getragen wird. Wirtschaftliche Rezession und sinkende Kirchenmitgliederzahlen haben zu Kirchensteuereinbußen geführt.

Die Kirchensteuer beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 9% der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer.

 

Für Leistungen, die der Allgemeinheit dienen, erhalten die Kirchen Fördermittel und Zuschüsse von staatlichen und kommunalen Stellen sowie von anderen öffentlichrechtlichen Körperschaften wie Zweckverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Rentenversicherungsanstalten, Ortskrankenkassen und Stiftungen.

 

Weitere Einnahmen kommen aus dem Kirchgeld, Spenden und Kollekten, Staatsleistungen sowie Fördermitteln und Zuschüssen der öffentlichen Hand. Bei den Staatsleistungen handelt es sich um rechtliche Verpflichtungen der Bundesländer, die ihre Ursache in staatlichen Enteignungen kirchlicher Ländereien vor 1918 haben. Sie entsprechen Pachtersatzleistungen.

Die beiden Landeskirchen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten – mit abnehmender Tendenz – Ausgleichsmittel westlicher Landeskirchen.

 

Ein Teil der leistungsbezogenen Ausgaben wird außerdem durch Gebühren und Entgelte refinanziert (z.B. Kindertagesstätten, Gesundheitswesen, Schulen). Auch aus dem kirchlichen Vermögen werden Einnahmen erzielt (z.B. Mieten und Pachterträge).

 

Fast drei Viertel der Ausgaben entfallen auf die Leistungsbereiche der kirchlichen Arbeit. Überwiegend handelt es sich dabei um Personalkosten, die in diesem Bereich knapp 70 Prozent ausmachen. Hier wird deutlich, dass Dienst der Kirche Dienst am Menschen bedeutet und einen großen Einsatz an haupt- und ehrenamtlicher Arbeitskraft erfordert.

 

Siehe auch:

www.ekd.de/statistik

www.kirchenfinanzen.de

Tabelle Kirchensteuer 2010 (120 KB)

 




(Grafik: EKD, 2010)


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