Kirchensteuer auf Kapitalerträge Keine neue Kirchensteuer – nur neuer Erhebungsweg!

Symbolbild "Kirchensteuer"

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25.01.2014 · Kiel.

Informationsschreiben zum Thema Kirchensteuer, die seit Januar von Banken und Sparkassen an ihre Kunden verschickt werden, verursachen Unsicherheiten bei Kirchenmitgliedern. Aus diesem Anlass sagt der Finanzdezernent der Nordkirche, Oberkirchenrat Wichard von Heyden: „Es gibt keine neue Art der Kirchensteuer, sondern nur einen neuen Weg, wie Kirchensteuer im Zusammenhang von Kapitalerträgen bei Kirchenmitgliedern erhoben wird.“

Von Heyden erläuterte weiter: „Wie schon immer sind auch Kirchenmitglieder verpflichtet, Erträge aus Kapitalvermögen, die oberhalb des Sparer-Pauschbetrages (zurzeit 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei Verheirateten und Lebenspartnern) liegen, zu versteuern. Sofern Kirchenmitglieder überhaupt Kirchensteuer zahlen, fällt dann auch auf die so genannte Abgeltungsteuer eine Kirchensteuer in Höhe von neun Prozent an.“ Neu hingegen sei nun, dass das Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer bei Kirchenmitgliedern automatisiert und vereinfacht wird. „Hiermit werden staatliche Vorgaben im Zusammenhang der Abgeltungsteuer umgesetzt“, betonte von Heyden.

In sehr vielen Informationsschreiben der Banken und Sparkassen fehle der Hinweis auf den Sparer-Pauschbetrag, merkte von Heyden an. „Selbstverständlich fallen auf die Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags keine Steuern und somit auch keine Kirchensteuern an.“ Von Heyden weiter: „Auch fehlt der Hinweis, dass im neuen Verfahren strengste Maßnahmen für den Datenschutz eingehalten werden. Die Erhebung erfolgt verschlüsselt und anonymisiert. Die Religionszugehörigkeit der Kunden wird den Bankmitarbeitenden nicht bekannt gemacht.“

Von Heyden verwies darauf, dass sich Bankkunden bei Fragen zur Kirchensteuer an die Kirchensteuer-Hotline der Nordkirche wenden können: „Unter 0800 1181204 stehen freundliche Mitarbeitende des Landeskirchenamt innerhalb der üblichen Bürozeiten für Fragen rund um das Thema Kirchensteuer zur Verfügung.“

Quelle: Nordkirche