Antrag fehlt eine Stimme im Kieler Landtag Kein Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Landesverfassung

22.07.2016 · Kiel. Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung ist am Freitag im Kieler Landtag an nur einer Stimme gescheitert.

Für einen Antrag mit der Nennung von Gott stimmten 45 der 68 anwesenden Abgeordneten und 23 dagegen. Notwendig wären mindestens 46 Stimmen gewesen, um die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehheit zu erreichen. Damit bleibt die am 8. Oktober 2014 beschlossene Formulierung der Präambel der Landesverfassung ohne Gottesbezug gültig.

Als Reaktion auf die damals beschlossene Formulierung hatte sich am 2. März 2015 die Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung gegründet. Ihr Sprecher und ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) äußerte sich nach der Abstimmung enttäuscht. "Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist sehr bedauerlich, zumal sich viele Menschen im Land für einen solchen Gottesbezug engagiert haben", sagte er.

Initiatoren wollen Ergebnis zeitnah analysieren

Carstensen räumte ein, dass er mit einer größeren Zustimmung gerechnet hatte. Der jüngst Vorschlag mit der Nennung von Gott, der unter anderem von SPD-Fraktionschef Ralf Stegner wie auch vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Daniel Günther unterstützt wurde, sei so offen formuliert worden, dass er mit einer größeren Zustimmung gerechnet habe. "Als Initiatoren werden wir uns nun zeitnah zusammensetzen und das Ergebnis analysieren. Danach werden wir über mögliche weitere Schritte entscheiden", kündigte Carstensen an.

Möglich wäre jetzt als nächster Schritt ein Volksbegehren, für das 80.000 Unterschriften gesammelt werden müssten. Würde es danach sogar zum Volksentscheid kommen, müssten mehr als 1,1 Millionen Schleswig-Holsteiner für das Anliegen stimmen. Die Volksinitiative hatte über 42.000 Stimmen gesammelt, damit der Landtag das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen musste.

Enttäuschung bei den Kirchen

Auch die beiden großen Kirchen äußerten sich enttäuscht. "Die Entscheidung finde ich sehr bedauerlich - insbesondere auch für die vielen zehntausend Menschen in Schleswig-Holstein, die die Volksinitiative unterstützt haben", sagte der katholische Hamburger Erzbischof Stefan Heße. "Schade, dass ihr großes Anliegen von den Abgeordneten nicht umgesetzt worden ist."

Der evangelische Schleswiger Bischof Gothart Magaard bedauerte, dass nur eine Stimme für die Aufnahme des Gottesbezugs fehlte. "Das ist für alle, die sich für einen Gottesbezug engagiert haben, eine große Enttäuschung." Die Volksinitiative habe mit Unterstützung der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinden sehr viel in Bewegung gebracht. Das katholische Erzbistum Hamburg und evangelische Nordkirche würden nun gemeinsam mit der Volksinitiative darüber beraten, "welche Konsequenzen sich aus der Landtagsentscheidung ergeben."

In der Debatte hatte sich auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) für den jüngsten Antrag mit der Nennung von Gott eingesetzt. "Als Christ halte ich es für gut, der Verfassung diese Präambel voranzustellen", sagte er. Während Stegner, Günther und Grünen-Faktionschefin Eka von Kalben erneut für den Antrag warben, gab es Gegenstimmen unter anderem von FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Insgesamt standen drei Anträge zur Debatte, zwei mit der Nennung von Gott und einer ohne Gottesbezug.

7 von 16 Bundesländer enthalten Gottesbezug

Von den Verfassungen der 16 Bundesländer enthalten sieben einen ausdrücklichen Gottesbezug. Auch das Grundgesetz, das der Parlamentarische Rat vorbereitete und das 1949 in Kraft trat, verweist in der Präambel auf die "Verantwortung vor Gott und den Menschen".

Insgesamt 29 Abgeordnete aus allen Fraktionen hatten den gemeinsamen Textvorschlag vorgelegt, der jetzt an nur einer Stimme scheiterte. Die Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs hatte ihn umgehend begrüßt. In diesem Gesetzes-Vorschlag heißt es unter anderem: "Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben."

Quelle: epd