Bericht von der dritten Sitzung 2018 Pommerschen Kirchenkreisrat: Jagdschloss bleibt christliche Begegnungsstätte

09.03.2018 · Weitenhagen.

Der pommersche Kirchenkreisrat (KKR) hält weiterhin an der Sanierung des Pasewalker Propsteisitzes fest. Diesen Beschluss fasste das Gremium in der Sitzung am 6. März in Weitenhagen. Vor dieser Entscheidung hatte der Vorsitzende des KKR, Propst Gerd Panknin, die Ratsmitglieder umfassend über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informiert. Er hatte sich zuvor während eines Besuchs in Pasewalk persönlich ein Bild gemacht. Im Oktober 2015 beschloss die Kirchenkreissynode die Sanierung des Sitzes der Propstei Pasewalk. Bei dem historischen Gebäude aus dem 16. Jahrhundert handelt es sich um das einstige Jagdschloss der pommerschen Herzöge. Neben der Funktion als Propsteisitz ist es heute auch Außenstelle des Kirchenkreisamts und eine Begegnungsstätte christlichen Lebens.

Unvorhersehbare bauliche Situation

Die Synode hatte den hohen symbolischen Wert hervorgehoben, den das Haus für die Christen in der Region Pasewalk hat. Gerade in diesem äußersten Bereich des Kirchenkreises sollte mit dem Erhalt dieses traditionsreichen Gebäudes ein wichtiges Zeichen für die Präsenz der Kirche gesetzt werden, hieß es im Herbst 2015. Die damalige Kostenschätzung für dieses Sanierungsvorhaben ging von 831.000 Euro aus. Wie der Synode dann bereits im Herbst 2017 im Bericht des KKR mitgeteilt wurde, können diese Kosten jedoch bei weitem nicht gehalten werden. Zu den Ursachen für die nicht vorhersehbare bauliche Situation zählte Gerd Panknin beispielsweise zusätzliche Zimmererarbeiten im Dachstuhl, vermoderte, zuvor durch Mauerwerk verdeckte Fachwerkwände im Obergeschoss, umfangreiche Abrissarbeiten im Erdgeschoss aufgrund von Feuchtigkeit in Wänden und Fußböden sowie Sperranstriche in Teerpappen an den Wänden und auf den Fußböden. Momentan seien bereits rund 450.000 Euro verbaut, das Gebäude stehe damit in einem gesicherten und instandgesetzten „Rohbauzustand“ da, so Gerd Panknin.

Verantwortung für ein einzigartiges Gebäude

Im Anschluss an die Ausführungen des Propstes bekannte sich der Kirchenkreisrat grundsätzlich dazu, die Sanierung des Hauses trotz der enormen Mehrkosten fortsetzen zu wollen und bekräftigte außerdem die Synodenentscheidung des Jahres 2015. „Wir haben für dieses einzigartige historische Gebäude Verantwortung übernommen. Als Sitz der Propstei und der Außenstelle des Kirchenkreisamts hat es eine ganz besondere Bedeutung und soll zudem auch für kommende Generationen erhalten bleiben“, hieß es aus den Reihen des Kirchenkreisrats. Neben dem Ja zum Weiterbauen äußerte der Kirchenkreisrat auch Vorschläge für das weitere Vorgehen. So könnten neben den Arbeits- und Besprechungsräumen der Propstei und den Räumlichkeiten der Außenstelle des Kirchenkreisamts auch zwei Wohnungen im Obergeschoss entstehen, deren Vermietung der Refinanzierung zugutekommen würde. Zudem wurden seitens des Gremiums Strategien zur Einwerbung von Drittmitteln erörtert. Die Richtungsentscheidungen und Überlegungen des KKR bezüglich des Pasewalker Propsteisitzes werden dem Finanzausschuss und der Herbstsynode vorgelegt.

Mittel für die Sanierung des Pfarrhauses Altefähr


Unter einem weiteren Tagesordnungspunkt beschloss der Kirchenkreisrat, vorbehaltlich eines positiven Votums des Bauausschusses, für die Sanierung des Pfarrhauses in Altefähr im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Fonds für die Sanierung von Pfarr- und Gemeindehäusern 2019 Mittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel dienen der Sicherung der Eigenmittel zur Durchführung bautechnisch dringender Leistungen und können erst im Haushaltsjahr 2019 durch den PEK bereitgestellt werden. Grund für den Beschluss sind Mehrkosten, die während der Planungsphase noch nicht zu erwarten waren. Wie der zuständige Baubeauftragte des PEK erklärte, kam es unter anderem zu Kostenerhöhungen aufgrund der schlechten Bauausführung des in den 50er-Jahren errichteten Teils des Gebäudes. Erst die im Laufe der Bauarbeiten ausgeführte Entkernung habe den notwendigen Aufwand in vollem Umfang erkennen lassen. Das Gebäude müsse schnellstmöglich bezugsfertig werden, um eine Refinanzierung der Kredite über die Mieteinnahmen sicherzustellen, so die Empfehlung des Baubeauftragten.

Zuwendung für Greifswalder Adventskapelle


Der Kirchenkreisrat entschied in einem weiteren Beschluss, dem Kapellenverein e. V. Greifswald eine Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ zu bewilligen. Dem KKR lag ein entsprechender Antrag des Vereins vor. Der im Juni 2010 gegründete Kapellenverein betreut die Adventskapelle, die seitdem in der Adventszeit auf dem Greifswalder Weihnachtsmarkt steht. Das lebendige Adventsprogramm in der Kapelle, das von Einzelpersonen, diakonischen Einrichtungen, Institutionen, Vereinen und verschiedenen Kirchengemeinden getragen werde, strahle in seiner Wirkung weit über die Stadt Greifswald und die Propstei hinaus, so der KKR. Das Gremium wies aber auch darauf hin, dass es bei den Organisierenden der Kapelle Nachwuchssorgen gebe, da langjährige Ehrenamtliche aus Altersgründen ausscheiden würden. Es gebe zwar bereits Überlegungen seitens des Kirchenkreises zur Zukunft der Adventskapelle, jedoch noch keine konkreten Pläne. Fest stehe aber, dass die Adventskapelle unbedingt weiterbestehen müsse und sich der PEK dafür einsetzen werde, so der Kirchenkreisrat.

Dank an KKR-Mitglieder

Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit der Pfarrstellenstruktur in mehreren Kirchengemeinden, mit dem E-Mailverkehr innerhalb des Kirchenkreises, mit Personal-, Finanz- und Grundstücksfragen sowie mit weiteren Bauvorhaben. Zum Abschluss nutzten Pröpstin Helga Ruch, Propst Gerd Panknin und Propst Andreas Haerter die letzte Sitzung des bisherigen Kirchenkreisrats, um den Mitgliedern des Gremiums ganz herzlich für ihr großes Engagement sowie für das konstruktive und vertrauensvolle Miteinander zu danken. Gemeinsam überreichten sie den Kirchenkreisratsmitgliedern eine reich bebilderte Broschüre, die den Rückblick auf die KKR-Klausuren auf der Insel Amrum und auf der Insel Vilm illustriert. Die Broschüre sei ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für 74 Sitzungen, die stets von Offenheit und ehrlicher, produktiver Kontroverse geprägt gewesen seien, so die Pröpstin und Pröpste. Die gute Atmosphäre im KKR habe in den PEK hineingewirkt und den Kirchenkreis noch enger zusammengeschweißt.

Die nächste Sitzung des dann neu gewählten Kirchenkreisrats findet am 10. April 2018 statt.

Quelle: PEK (sk)



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