Bericht von der elften Sitzung des Jahres Pommerscher Kirchenkreisrat: Geld zur Bewahrung historischer Bücher

10.11.2016 · Weitenhagen. Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis stellt ab 2018 jährlich 5.000 Euro für den Erhalt von Kirchenbibliotheken in seinem Bereich bereit. Weitere Themen der elften Sitzung des Kirchenkreisrats (KKR) waren u.a. ein Bericht der Flüchtlingsbeauftragten, die finanzielle Unterstützung der Propstei Demmin sowie die Vergabe eines Darlehen für die Pfarrhaussanierung in Löcknitz.

Der KKR hat einen Bibliotheksfonds in Höhe von 5.000 Euro als feste Haushaltsstelle ab dem Haushaltsjahr 2018 eingerichtet. In der elften Sitzung des Jahres 2016 beschloss das Gremium, dass aus diesem Fonds künftig auf Antrag Gelder zur Unterstützung der Kirchenbibliotheken im Kirchenkreis ausgereicht werden. Die Summe für einzelne Anträge soll dabei 1.000 Euro nicht überschreiten, der maximale Förderanteil liegt bei 50 Prozent. Die Bücher in den pommerschen Kirchenbibliotheken seien von unschätzbarem Wert, hieß es seitens der Ratsmitglieder. Ein erheblicher Teil des Bücherbestands gehöre zudem dem Kirchenkreis, daher habe der PEK eine doppelte Verantwortung, die der KKR mit diesem Beschluss und der damit verbundenen dauerhaften Unterstützungsregelung wahrnehme. Neben den bekannteren Kirchenbibliotheken – der „Bibliothek des Geistlichen Ministeriums“ in Greifswald und der Kirchenbibliothek in Barth – gibt es noch weitere bedeutende Kirchenbibliotheken im PEK, so beispielsweise in Loitz, Wolgast und Stralsund.

Dombibliothek bekommt Entfeuchter

Anlass für die Beschlussfassung zur Einrichtung des Fonds war ein Schreiben der Domgemeinde St. Nikolai Greifswald, in dem die Gemeinde einen Zuschuss für die Anschaffung eines Entfeuchters zur fortgesetzten Sicherung der wertvollen historischen Bücher in der „Bibliothek des Geistlichen Ministeriums“ beantragte. Der KKR beschloss, die Kirchengemeinde mit 750 Euro aus dem Haushaltsjahr 2017 bei dieser Anschaffung zu unterstützen. Der Kirchenkreis übernimmt damit rund die Hälfte der Kosten für das Gerät. Ferner stellte der KKR im Rahmen einer Beschlussfassung fest, dass sich die Bibliothek in der Trägerschaft der Kirchengemeinde St. Nikolai befindet. Diesen Beschluss fasste das Gremium aufgrund einer diesbezüglichen Prüfung des Landeskirchenamtes sowie entsprechend der Bildung des „Fachausschusses der Bibliothek des Geistlichen Ministeriums“ durch den Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald, der den Bibliotheksbetrieb regelt und der durch den KKR in einer zurückliegenden Sitzung bestätigt wurde.

Dank für Sanierungsförderung

Der Kirchenkreisrat begrüßte in seiner Sitzung die großzügige öffentliche Förderung der großen Sanierungsmaßnahmen an den Greifswalder Altstadtkirchen, ganz aktuell die von Stadt, Bund und Land angebotenen Bezuschussungen der Sanierung von St. Jacobi. Für den Dom und die Marienkirche sind die Fördermittel bereits vertraglich zugesagt. Der PEK unterstützt die Domgemeinde durch Finanzierung von Personal- und Sachkosten des Dombaukoordinators (März 2013 bis April 2018, 103.000 Euro) und durch Mittel aus dem Fonds „Sonstige Kirchen“ (49.000 Euro). Das entspricht etwa 15 Prozent der kirchlichen Mittel im Bauabschnitt Turmsanierung beziehungsweise drei Prozent der Gesamtkosten der Sanierung in Höhe von fünf Millionen Euro. Der Mariengemeinde Greifswald gewährte der PEK einen Zuschuss von insgesamt 200.000 Euro und damit etwa 20 Prozent der kirchlichen Mittel (1,033 Millionen Euro) beziehungsweise acht Prozent der Gesamtkosten der Sanierung in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro. Bezüglich der eingeworbenen Fördermittel lobte der Kirchenkreisrat ausdrücklich das Engagement des Greifswalder Bischofs Dr. Hans-Jürgen Abromeit und des Dombaukoordinators Stefan Scholz.

KKR beschließt Hilfe für Propstei Demmin

Angesichts der mit den großen Sanierungsvorhaben einhergehenden finanziellen Belastung der Greifswalder Altstadtgemeinden sprach der KKR von einer besonderen Notwendigkeit zur Unterstützung durch den Kirchenkreis. Damit die Handlungsfähigkeit der Propstei Demmin, zu der die Greifswalder Kirchengemeinden zählen, auch für die dörflichen Kirchengemeinden erhalten bleibt, beschloss der Kirchenkreisrat - befristet für die Jahre 2017 und 2018 – aus dem Fonds „Sonstige Kirchen“ jeweils 50.000 Euro zusätzlich für Maßnahmen in der Propstei Demmin zur Verfügung zu stellen. Für die Finanzierung dieses Beschlusses steht noch eine Entscheidung des Finanzausschusses an.  

Bericht der Flüchtlingsbeauftragten: demokratische Kräfte wurden gestärkt

Ein Tagesordnungspunkt der Kirchenkreisratssitzung war der Bericht der Flüchtlingsbeauftragten des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, Christine Deutscher, die ihre Arbeit im Juli 2015 begann. Die Geflüchteten, die seitdem in den Bereich des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises gekommen sind, seien eine Herausforderung gewesen, vor allem bezüglich der Schaffung von Unterkünften, aber auch eine große Chance, die in Vorpommern verbreitete „Fremdheitsunerfahrenheit“ zu überwinden, sagte Christine Deutscher. „Es gab viele positive Erlebnisse. Ich habe häufig Begegnungsorte erlebt, an denen sich Menschen aufeinander eingelassen haben und ein freundschaftliches Verhältnis entstand“, so die Flüchtlingsbeauftragte in ihrem Bericht. „In den Kirchengemeinden wurde viel auf den Weg gebracht. Es sind persönliche Freundschaften entstanden, Patenschaften, die kirchliche Arbeit wurde bereichert, es gibt Taufkurse, internationale Gottesdienste, internationale Frauencafés, Kindergruppen und eine breitgefächerte Arbeit in und außerhalb der Gemeinden.“ Durch den Einsatz für die Geflüchteten werde Kirche als gesellschaftliche Kraft wahrgenommen, als Ort der Nächstenliebe und als wichtiger Teil gemeinschaftlicher Netzwerke, so die Erfahrung der Flüchtlingsbeauftragten. „Die demokratischen Kräfte wuchsen enger zusammen und wurden gestärkt“, sagte Christine Deutscher.

Spendenfonds ist deutlich angewachsen

Bei allen Erfolgen gebe es aber im Einsatz für die freiheitliche Gesellschaft noch immer viel zu tun, mahnte die Flüchtlingsbeauftragte. Als konkrete Beispiele ihrer täglichen Arbeit nannte sie dem KKR unter anderem die Beschaffung und Verteilung von teils mehrsprachigen Arbeitsmaterialien, die Begleitung, Beratung und Bestärkung von Kirchengemeinden vor Ort, die Durchführung von Infoveranstaltungen und ihre Funktion als zentrale Anlaufstelle für die Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis. Als wichtigen Bestandteil ihrer Tätigkeit bezeichnete Christine Deutscher die Sensibilisierung der Menschen auch außerhalb der Kirchengemeinden für das Flüchtlingsthema. Konkret nannte sie unter anderem die interkulturelle Woche und den MV-Tag sowie die Kontaktpflege mit dem Innenministerium. Für die Zukunft stehe vor allem der interreligiöse Dialog im Fokus. Christine Deutscher verwies in diesem Zusammenhang auf die Handreichung „Auf gute Nachbarschaft“, die auf der zurückliegenden Synode beschlossen wurde.

Sehr hilfreich sei der vom KKR initiierte Fonds zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit, betonte Christine Deutscher. Der mit 5.000 Euro gestartet Fonds ist durch die große Spendenbereitschaft auf 30.000 Euro angewachsen (Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis, Evangelische Bank eG, IBAN: DE72520604100306444504, BIC: GENODEF1EK1, Verwendungszweck: Flüchtlingsarbeit). Der KKR dankte Christine Deutscher für ihre engagierte Arbeit und ihre Präsenz in den Kirchengemeinden und bestärkte die Flüchtlingsbeauftragte in ihrem Wirken.

Darlehen für Pfarrhaussanierung in Löcknitz

In weiteren Beschlüssen entschied der KKR, der Kirchengemeinde Löcknitz die kirchenaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 45.000 Euro zu erteilen sowie der Gemeinde ein zinsloses Darlehen aus dem Nothilfedarlehensfonds in Höhe von 50.000 Euro zu gewähren. Der Darlehensbetrag ist über eine zehnjährige Laufzeit in Jahresraten von je 5.000 Euro beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 zurückzuzahlen. Das Geld benötigt die Kirchengemeinde Löcknitz zur Sanierung des Pfarrhauses Löcknitz. Die dortige Bausubstanz erfordert eine Erneuerung des Daches und der Pfarrdienstwohnung.

MV-Tag 2016

Der Kirchenkreisrat lobte den Erfolg und die gute Atmosphäre auf dem diesjährigen MV-Tag, der vom 9. bis 10. Juli in Güstrow stattfand. Unter dem Motto „Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern – evangelisch, katholisch, ökumenisch“ war der Sprengel Mecklenburg und Pommern mit seinen beiden Kirchenkreisen dort gemeinsam mit Partnern aus der Ökumene vertreten. Wie bereits in der Vergangenheit gehandhabt, teilen sich die beiden Kirchenkreise wieder die Finanzierung (Kirchenkreis Mecklenburg 2.500 Euro, PEK 1.500 Euro). Der Kirchenkreisrat beschloss, die 1.500 Euro aus dem Fonds für Initiativen und Projekte bereitzustellen.

Auswahl weiterer Themen

Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit weiteren Sanierungsvorhaben, mit der Geschäftsordnung des Kirchenkreisrates, mit der „Verwaltungsvorschrift zur Übertragung von Genehmigungs- und sonstigen Befugnissen sowie zur Beauftragung der Siegelführung“, mit dem Präventionskonzept „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ in der EKD sowie mit dem Rückblick auf die Synode und das Treffen der Kirchenkreisräte des pommerschen und des mecklenburgischen Kirchenkreises. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrates findet am 13. Dezember 2016 statt.

Quelle: PEK (sk)



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