Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Kirchenregionen werden gestärkt

03.04.2020 · Güstrow.

Die Satzung für die 20 mecklenburgischen Kirchenregionen wird in einigen Punkten geändert. Dies beschlossen jüngst die Mitglieder des Kirchenkreisrates. In den Regionen fördern und unterstützen sich die 233 Kirchengemeinden gegenseitig. Sie führen gemeinsame Veranstaltungen durch und pflegen die Zusammenarbeit sowie den Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Fusionen wird die Liste der zugehörigen Gemeinden in den Kirchenregionen zugleich aktualisiert.
 
Denn allein im vergangenen Jahr gab es folgende Gemeindefusionen: Brunow und Muchow, Wulkenzin und Breesen, Baumgarten und Bützow sowie die Auflösung der Kirchengemeinde Tarnow, deren Gebiet zwischen den Gemeinden Bützow und Lohmen aufgeteilt wurde. Ende 2019 zählte der Kirchenkreis Mecklenburg 241 Kirchengemeinden.

Mit Jahresbeginn traten weitere Fusionen in Kraft: Kublank und Woldegk; Wittenburg und Dreilützow; Tessin und Vilz; Wesenberg und Schillersdorf; Grüssow-Satow und Stuer; Feldberg, Grünow-Triepkendorf, Peckatel-Prillwitz und Rödlin-Warbende zu Kirchengemeinde Wanzka. Aktuell hat der Kirchenkreis Mecklenburg damit 233 Kirchengemeinden, die zu den Propsteien Wismar, Parchim, Rostock und Neustrelitz und 20 Kirchenregionen zugeordnet sind. Im laufenden Jahr sind weitere Fusionen geplant.
 
Darüber hinaus soll u.a. die Zusammensetzung der Regionalkonferenzen geändert werden. Sie soll – soweit die Synode dem zustimmt – künftig aus jeweils zwei Mitgliedern (bisher war es ein Mitglied) des Kirchengemeinderates der zur Kirchenregion gehörenden Kirchengemeinden; einer Pastorin bzw. einem Pastor und einem ehrenamtlichen Mitglied bestehen. Kirchengemeinden mit mehr als 1.000 Gemeindegliedern entsenden ein weiteres ehrenamtliches Mitglied des Kirchengemeinderates in die Regionalkonferenz.
 
„Bestehen für mehrere Kirchengemeinden eine oder mehrere gemeinsame Pfarrstellen in einem Pfarrsprengel werden die Pastorin bzw. der Pastor oder die Pastorinnen bzw. Pastoren und jeweils ein ehrenamtliches Mitglied jedes Kirchengemeinderates im Pfarrsprengel in die Regionalkonferenz entsandt“, erläuterte Elke Stoepker, Leiterin der Kirchenkreisverwaltung, eine weitete geplante Änderung.
 
Während der Vakanz der Pfarrstelle einer Kirchengemeinde soll der Kirchengemeinderat künftig zwei Mitglieder in die Regionalkonferenz entsenden, die abweichend auch ehrenamtliche Mitglieder sein können. Unbeschadet ihrer bzw. seiner Zugehörigkeit zu mehreren Kirchengemeinderäten habe jede Pastorin bzw. jeder Pastor eine Stimme in der Regionalkonferenz. Stoepker: „Die Änderungen resultieren aus den bisher gemachten Erfahrungen und passen die Satzung an die veränderten Gegebenheiten an.“
 
Präzisiert: Richtlinie zur Förderung von Kirchengemeindefusionen

Der Kirchenkreisrat beschloss, der Kirchenkreissynode die „Richtlinie zur Förderung von Kirchengemeindefusionen im Kirchenkreis Mecklenburg“ vorzulegen und neu zu fassen. Damit soll der Bewilligungszeitraum verlängert werden Demnach müssen die beteiligten Kirchengemeinderäte jetzt bis zum 30. Juni 2021 entsprechende Fusionsbeschlüsse gefasst haben. Die Fusion muss spätestens bis zum 1. Januar 2022 vollzogen sein. Hintergrund sind die nächsten Wahlen der Kirchengemeinderäte.  
 
Vorgelegt: Satzung des Konventes Klosterkirche Bad Doberan

Der Kirchenkreisrat legt der Kirchenkreissynode die Satzung des Konvents an der Klosterkirche Bad Doberan zur Beschlussfassung vor. Wesentlicher Änderungspunkt ist, dass der Konvent künftig ein unselbstständiges Werk des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg sein soll. Bisher war er an die Landeskirche angebunden.
 
Aufgegeben: Predigtstätte in der Kapelle Boitin-Resdorf

Zur Kenntnis nahm der Kirchenkreisrat, dass der Kirchengemeinderat Schönberg mit seinem Beschluss vom 13. Januar 2020 in der Kapelle Boitin-Resdorf eine Predigtstätte aufgegeben und ein kirchliches Gebäude entwidmet hat. Die Kapelle soll nach dem Verkauf als Kunstatelier genutzt werden.
 
Hintergrund: Von 1953-1959 wurde in Boitin-Resdorf eine Kapelle gebaut, die kirchliches Zentrum für die umliegenden Dörfer der Kirchengemeinde Schönberg, Herrnburg und Schlagsdorf werden sollte. Das Konzept ist aus mancherlei Gründen nicht aufgegangen. Seit dem Jahr 2000 wurden hier kaum noch Gotttesdienste gefeiert. Im Blick auf die zudem dringenden Reparaturen, hatte der Kirchengemeinderat Schönberg bereits 2001 beschlossen, die regelmäßigen Gottesdienste in Boitin-Resdorf einzustellen. Anschließend nutzten verschiedene Künstler auf Mietbasis die Kapelle. Jetzt wird das Gebäude veräußert und soll künftig als Atelier genutzt werden.
 
Zugestimmt: Diakonie Malchin und der Diakoniewerk Stargard fusionieren

Der Kirchenkreisrat stimmte zu, dass die Diakoniewerk Stargard GmbH, deren Gesellschafter der Kirchenkreis Mecklenburg ist, und die Diakonie Malchin gGmbH verschmelzen und künftig als Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH firmieren.
 
Zugeordnet: „Heinrich Behm und Lutz Jastram-Stiftung“ als Werk des Kirchenkreises

Der Kirchenkreisrat stimmte dem in § 3 der geänderten Satzung der „Heinrich Behm und Lutz Jastram-Stiftung“ erklärten Willen zu, ein rechtlich selbständiges Werk des Kirchenkreises Mecklenburg zu sein. Nach Inkrafttreten der Satzungsänderungen wird die Zuordnung mit Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung vollzogen. Der Kirchenkreisrat wird die Synode zudem bitten, einer Zustiftung in Höhe von 400.000 Euro unter Entnahme aus dem Verwahrgeld „Nachwuchsförderung für kirchliche Berufe“ zuzustimmen.
 
Kooperiert: Gemeinsame landesweite Fachstelle Prävention

Der Kirchenreisrat beschloss die Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Fachstelle „Prävention - Meldung - Intervention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ zwischen dem Kirchenkreis Mecklenburg und dem Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis.
 
Diese Vereinbarung zwischen den beiden Kirchenkreisen im Sprengel Mecklenburg und Pommern führt die bereits in den vergangenen Jahren begonnene Zusammenarbeit fort und stellt diese künftig auf eine verbindliche Grundlage. Die Arbeitsfelder und Herausforderungen der Präventionsarbeit werden durch zwei Mitarbeitende verantwortet. Dies sind: Martin Fritz | Büro Wismar | Meldung - Prävention | E-Mail: martin.fritz@elkm.de, Tel.: 0174-3267628 und Lydia Löffler | Büro Greifswald | Prävention | E-Mail: lydia.loeffler@pek.de, Tel: 0151-27550744 Mehr: www.kirche-mv.de/praevention.html
 
Freigegeben: Mittel für Verfügungsstellen der Propstei Rostock

Der Kirchenkreisrat beschloss, geplante Mittel für eine 0,5 Verfügungsstelle der Propstei Rostock in Höhe von 35.000 Euro der Kirchengemeinde Bad Doberan zuzuweisen. Die Gelder sind zweckgebunden als Personalkostenzuschuss für die Mitarbeiter*innen im Projekt Suppenküche.
Zudem wurde beschlossen, vom 1. September 2020 an, eine 0,25 Vollbeschäftigteneinheit einer Verfügungsstelle für die regionale Jugendarbeit in der Kirchenregion Mecklenburgische Schweiz in Kombination mit der Gemeindepädagogenstelle in der Kirchengemeinde Hohen Mistorf zur Verfügung zu stellen.
 
Beauftragt: Referentin für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Der Kirchenkreisrat beschloss, die Gemeindepädagogin Henrike Heydenreich-Ogilvie (Pinnow), befristet vom 1. April bis 31. Dezember 2020 zu 25% mit den Aufgaben einer Referentin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Propstei Wismar zu beauftragen.

Quelle: ELKM (cme)