Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren Justiz unterstützt gemeinnützige Vereine in MV

10.04.2018 · Schwerin.

Mehr als jeder zweite Euro aller Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr in gemeinnützige Vereine geflossen. Von den insgesamt über 1,5 Millionen Euro an Einnahmen kamen 821.415 Euro unter anderem der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Hospizverein Stralsund oder auch Vereinen zur Unterstützung krebskranker Kinder zugute, teilte das Schweriner Justizministerium am Dienstag mit.

Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) sowie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) gehörten ebenso zu den zehn Hauptbegünstigten wie die Tafeln in Güstrow und Greifswald. Seit 2008 sind damit in Mecklenburg-Vorpommern rund 15,6 Millionen Euro an gemeinnützige Vereine verteilt worden. Über Höhe und Zweck der Zuweisungen entscheiden die Richter des Landes.

Quelle: epd


Info

Vereine, die auch bei den Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren berücksichtigt werden wollen, können sich beim Oberlandesgericht Rostock melden. Dort wird die Liste aller gemeinnützigen Einrichtungen für Zuwendungen und Geldauflagen jährlich zum 1. Mai aktualisiert.