Ideen zum Reformprozess „Kirche der Freiheit“ vorgestelltMecklenburgische Kirchenleitung setzt Arbeitsgruppe zum „Jahr der Taufe 2011“ ein

07.12.2009 | Schwerin (cme). „Kirche der Freiheit“ - unter diesem Titel hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Reformprozess in ihren Landeskirchen angestoßen. „Ziel ist es, mehr Menschen mit dem Evangelium zu erreichen“, sagt Klaus-Dieter Kaiser. Der Leiter der Evangelischen Akademie MV informierte die Kirchenleitung der Mecklenburgischen Landeskirche auf ihrer Sitzung am 4. Dezember in Schwerin über erste Ergebnisse. Seit Monaten erarbeiten Theologen, Gemeindeberater, Synodale, Wissenschaftler und Gemeindepädagogen in einer Arbeitsgruppe ein Impulspapier für die Landeskirche.

 

„Im Blick haben wir dabei die besondere Situation in Mecklenburg“, so Klaus-Dieter Kaiser. Der demografische Wandel werde dabei genauso berücksichtigt, wie beispielsweise die Tatsache, dass es zahlreiche Konfessionslose gebe. Eine Frage sei etwa, wie kirchliche Arbeit im ländlichen Raum künftig gestaltet werden könne. Eine andere, wie man Barrieren abbaue, um als Kirche einladender für neugierige und suchende Menschen zu sein. Oder, ob und wie sich Kirche an der öffentlichen Festkultur stärker beteiligt.

 

Insbesondere im Hinblick auf das „Jahr der Taufe 2011“ bat die Kirchenleitung die Arbeitsgruppe, die Impulse und Vorschläge in einer Broschüre zusammenzufassen und eine Diskussion in den Kirchgemeinden anzuregen. Zugleich wurde beschlossen, eine weitere Arbeitsgruppe mit der speziellen Vorbereitung des „Jahr der Taufe“ zu betrauen.

 

Güstrow: Landessuperintendenten-Stelle wird ausgeschrieben

Noch einmal berieten die Mitglieder der Kirchenleitung über die vakante Stelle des Landessuperintendenten im Kirchenkreis Güstrow und entschieden: „Das Verfahren zur Wahl wird eröffnet. Ein Wahlvorbereitungsausschuss wird einberufen.“ Damit revidierte das Gremium einen vorherigen Beschluss. Dieser hatte vorgesehen, einen Stellvertreter einzusetzen. Doch nach weiteren juristischen Prüfungen erwies sich dies als nicht sinnvoll, da ein „Stellvertreter laut den gültigen Ordnungen nur eingeschränkte Kompetenzen hätte“, erläuterte Oberkirchenrat Rainer Rausch. Für die praktische Leitung und den Gestaltungsprozess zu einem künftigen Kirchenkreis Mecklenburg sei es aber notwendig, dass der Kirchenkreis Güstrow einen voll handlungsfähigen Landessuperintendenten bekommt, so die Kirchenleitung. Hintergrund: Für das Jahr 2012 ist der Zusammenschluss der drei evangelischen Kirchen im Norden zu einer Kirche geplant.

 

Verordnungen zum Datenschutz und Satzungsänderung beschlossen

Um Datenschutz zu gewährleisten und Missbrauch möglichst von vornherein zu begegnen, stimmte die Kirchenleitung der Verordnung über die Anwendung des Datenschutzgesetzes der EKD in der Mecklenburgischen Landeskirche ebenso zu, wie der Verordnung zur Sicherstellung der Anforderungen an den Datenschutz in der Informationstechnik.

Darüber hinaus beschloss die Kirchenleitung eine Satzungsänderung für das Missionswerk Leipzig. Hintergrund ist der Beitritt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zum Missionswerk.