Fachstelle Prävention – Meldung – Intervention zum Schutz vor sexualisierter GewaltHandlungs- und Kommunikationsplan

Der Handlungsplan unseres Kirchenkreises gibt Auskunft auf die Frage, wie die kirchlichen Träger gewährleisten sollen, dass Anzeichen von Grenzverletzungen oder sexualisierter Gewalt wahr- und ernst genommen werden. Der Handlungsplan beschreibt Standards in der Vorgehensweise nach Bekanntwerden eines Hinweises oder einer Wahrnehmung, informiert über die nächsten Schritte, die einzuleitenden Maßnahmen und die zu informierenden Stellen und qualifizierten Beratungsmöglichkeiten.

Kirchliche Mitarbeitenden und Leitungspersonen bietet ein solcher Handlungsplan Orientierung und Sicherheit für ein fachliches Vorgehen im Notfall. Ziel ist es, gefährdende Situationen im Bedarfsfall schnell zu beenden und Betroffene zu schützen.

Erste Ansprechperson in unserem Kirchenkreis ist die Fachstelle Prävention mit dem Meldebeauftragten.

Verantwortung
Die Verantwortung für den Umgang mit einem Hinweis oder einem Vorfall liegt bei den jeweiligen Leitungspersonen und Gremien vor Ort. Nach Beratung / Meldung an den Beauftragten, wird die Verfahrensleitung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch die Pröpstinnen und den Pröpsten im jeweiligen Verantwortungsbereich übernommen. Die Verfahrensleitung trifft i.d.R. alle Entscheidungen zum weiteren Verfahren nach eingehender Beratung durch qualifizierte Fachkräfte und in Absprache mit der Fachstelle Prävention. Im Bedarfsfall wird nach einer Lagebeurteilung ein Beratungsstab eingesetzt. Die Handlungsleitlinien wurden im Kirchenkreis Mecklenburg in einem HANDLUNGS- UND INTERVENTIONSPLAN für Beratungsstäbe festgelegt.

Aufgaben
Der Leitungspersonen bzw. Verfahrensleitung haben die Aufgabe, eine gefährdende, unangemessene Situation frühzeitig und gut koordiniert zu beenden, bzw. bekannt werdende Handlungen, auch aus der Vergangenheit innerhalb des geordneten Verfahrens sachgerecht nachzugehen. Daraus ergeben sich primär fünf Aufgaben.

  • Der Umgang mit Betroffenen und Angehörigen (Opferschutz)
  • Der Umgang mit beschuldigten Mitarbeitenden (Führsorgepflicht)
  • Der Umgang mit Mitarbeitenden, Gemeindemitgliedern u.a. in betreffender Einrichtung (Begleitung und Kommunikation)
  • Krisenmanagement und Handlungsanforderungen entsprechend den Handlungsleitlinien der Nordkirche (Plausibilitätsprüfung, Verfahrenskoordination)
  • Aufarbeitung

Kurzinformationen finden Sie in der Arbeitshilfe "Handlungsplan bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt"