BäderregelungGrundgesetzlichen Schutz des Sonntags bewußt machen

07.07.2011 | Greifswald (rn). Die Pommersche Evangelische Kirche wird sich der Normenkontrollklage der Erzbistümer Berlin und Hamburg gegen die geltende Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern nicht anschließen. Die Katholische Kirche, vertreten durch die Erzbistümer Hamburg und Berlin, hat heute (7. Juli 2011) beim Oberwaltungsgericht in Greifswald ein Normenkontrollverfahren bezüglich der seit dem 1. August 2010 geltenden Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern beantragt. Zugleich wurde das Ruhen des Verfahrens beantragt.

„Wir haben mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald vom 7. April 2010 zur Bäderregelung in unserem Bundesland einen wichtigen Schritt hin zu einem stärkeren Schutz des Sonntags erreicht“, sagt Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit. „Sicher, wir hätten uns eine weitergehende Regelung vorstellen können, beschreiten aber nicht den Weg der gerichtlichen Klage, sondern wir wollen verstärkt die Bedeutung des Sonntags für unsere Kultur und die Arbeitswelt bewußt machen. Wir brauchen diesen Tag für die Gemeinschaft und das soziale Miteinander. Insofern geht der arbeitsfreie Sonntag weit über die religiöse Bedeutung hinaus.“

 

Bischof Abromeit betont, daß der Sonntag „in unserer abendländischen Kultur ein Tag der Arbeitsruhe und – wie es das Grundgesetz beschreibt – ein Tag der seelischen Erhebung“ sei. „Wir brauchen einen Tag, der aus dem Kreislauf des Erwerbslebens herausgenommen ist. Da kann ich Freunde treffen, gemeinsam in der Familie etwas unternehmen, an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen oder auch zum Gottesdienst gehen. Dieses hohe, grundgesetzlich geschützte Gut des Sonntags als gesamtgesellschaftlichen Schatz bewußt zu machen, sehen wir als zweiten Schritt nach dem Rechtsweg an.“