Zerstörte Bronzeglocke von Groß Ridsenow Berufung gegen Glockendiebstahl-Urteil eingelegt

Die Glocke in Groß Ridsenow vor dem Diebstahl

© M. Berger

03.04.2014 · Güstrow.

Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Diebstahl der Kirchenglocke vom Friedhof im mecklenburgischen Groß Ridsenow (bei Rostock) geht weiter. Das am 24. März verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, weil zwei Angeklagte und die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung einlegten, teilte das Amtsgericht Güstrow am Mittwoch mit. Das Amtsgericht hatte die vier Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 14 Monaten verurteilt und die Vollstreckung in drei Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass zumindest einige der Angeklagten die Glocke entwendet hatten. Außerdem sollen alle vier die Glocke gemeinschaftlich an eine Entsorgungsfirma verkauft haben.

Den Angeklagten im Alter von 22 bis 30 Jahren war vorgeworfen worden, im Oktober 2012 die Kirchenglocke des Friedhofs in Groß Ridsenow  entwendet und an einen Altmetallhändler verkauft zu haben. Das rund 600 Kilogramm schwere Geläut stammte aus dem 15. Jahrhundert und galt als eines der bedeutendsten in Mecklenburg-Vorpommern. Es war aus dem frei stehenden Glockenstuhl ausgebaut und abtransportiert worden. Ein Schrotthändler hatte die Bronzeglocke zerlegt und 1.600 Euro bezahlt. Laut Gutachten hatte sie einen Wert von rund 20.000 Euro.

Quelle: epd