Corona-Pandemie Gottesdienste in Kirchen ab Montag wieder möglich

28.04.2020 · Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen ab Montag (4. Mai) wieder Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen stattfinden - allerdings unter strengen Auflagen. Das habe die Landesregierung am Dienstag beschlossen, teilte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) in Schwerin mit. Hoffmeister ist bei der Landesregierung auch für Kirchen- und Religionsangelegenheiten zuständig.

Um die Corona-Infektionsgefahr einzudämmen, ist eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche erlaubt. Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Gläubigen müsse eingehalten werden, erklärte Hoffmeister. Für jede Zusammenkunft in den Gotteshäusern müssten Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Masken zu tragen, werde dringend empfohlen.

Der Islamische Bund hat sich laut Hoffmeister entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten. Die evangelische Nordkirche, die katholischen Erzbistümer Hamburg und Berlin, die Jüdischen Gemeinden und die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Schwerin hätten umfassende Hygiene-Rahmenpläne erarbeitet, sagte Hoffmeister. Sie dankte den Kirchen und den Religionsgemeinschaften für ihre konstruktive Kooperation.

Quelle: epd


Info

Konkrete Handlungsempfehlungen werden (sobald diese als Verordnung vorliegen) auf der Sonderseite: Corona-Virus: Empfehlungen, Maßnahmen, Aktuelles veröffentlicht.