Innenminister kündigt sorgfältige Prüfung von Besuchsanträgen an Gericht: NPD-Abgeordnete dürfen Auffanglager für Flüchtlinge besuchen

02.09.2015 · Greifswald/Schwerin.

NPD-Landtagsabgeordnete dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Mecklenburg-Vorpommerns Erstaufnahmelager für Flüchtlinge in Nostorf/Horst (Kreis Ludwigslust-Parchim) besuchen. Wie das Landesverfassungsgericht am Dienstag in Greifswald mitteilte, war die Klage der NPD gegen ein von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ausgesprochenes Besuchsverbot teilweise erfolgreich. Das Gericht habe im Rahmen einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der Minister mit seinem Besuchsverbot die Selbstinformations- und Kontrollrechte der Abgeordneten verletzt hat. Unterdessen kündigte Caffier an, dass Besuchsanträge von einzelnen NPD-Abgeordneten sorgfältig geprüft würden.

Dabei werde das Ministerium festlegen, wann und in welcher Art und Weise dem jeweiligen Abgeordneten ein Zugangsrecht eingeräumt wird, sagte der Minister. Oberste Priorität hätten für ihn die öffentliche Sicherheit und der Schutz der Flüchtlinge und Asylbewerber sowie ihre Persönlichkeitsrechte. An seiner Haltung "zu dieser scheinheiligen und unverhüllten Provokation" werde sich auch nach der Gerichtsentscheidung nichts ändern, erklärte er. Es bestärke ihn vielmehr darin, alles für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren zu tun. "Wenn dies gelingt, brauchen wir uns nicht mehr mit solchen Anträgen zu befassen."

Zuvor hatte das Gericht mitgeteilt, dass der Innenminister nun innerhalb einer angemessenen Frist erneut über das Besuchsbegehren entscheiden müsse. Er könne dabei durchaus Vorgaben für den Besuch festlegen wie etwa Datum, Dauer, Ablauf und räumliche Beschränkungen, hieß es. Die NPD-Abgeordneten könnten nicht verlangen, die Aufnahmeeinrichtung bis zu einem bestimmten Datum zu besuchen. Die fünf Rechtsextremen wollten bis spätestens 6. September Zugang haben. Auch dürfen laut Gerichtsentscheid nur die jeweiligen Abgeordneten für sich einen Besuchsantrag stellen. Mitarbeitern der NPD-Fraktion wurde kein Zugangsrecht eingeräumt.

Die Gründe, die Caffier für sein Besuchsverbot anführte, hielten den verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht stand, erklärte das Gericht. Der Besuch dürfe nicht generell und dauerhaft allein wegen der vertretenen politischen Auffassungen ausgeschlossen werden. Dies sei mit dem Status eines gewählten Abgeordneten nicht vereinbar. Gründe für eine Einschränkung des Informationsrechts seien im vorliegenden Einzelfall vom Innenminister nicht geltend gemacht worden. Zwar könne man das Informationsrecht der Abgeordneten unter bestimmten Aspekten einschränken. Dabei dürfe der Grundsatz der Gleichbehandlung jedoch nicht verletzt werden.

Die Rechtsextremen hatten ihren Antrag beim Landesverfassungsgericht damit begründet, dass Landtagsabgeordnete "das Recht haben, das Treiben der Regierung zu kontrollieren". Das Innenministerium hatte zum ausgesprochenen Besuchsverbot damals mitgeteilt, dass Abgeordnete selbstverständlich einen Informationsanspruch hätten, aber dieser sei "nicht schrankenlos". Andere schützenswerte Belange müssten gegenübergestellt werden. Die NPD könne ihre parlamentarische Kontrollfunktion auch auf andere Weise wahrnehmen wie beispielsweise durch Kleine Anfragen oder Informationsgespräche mit Behördenmitarbeitern.

Quelle: epd