Gemeinsame KirchenleitungVorlagen für Verfassungssynode beschlossen

Ludwigslust (cme/nr/rn). Die zukünftige Nordkirche hat die Zielgerade für die  Verfassunggebende Synode erreicht. Vorlagen dafür wurden jetzt durch die Gemeinsame Kirchenleitung des Verbandes der evangelischen Kirchen in Norddeutschland beschlossen. Ebenso verständigte sich das Gremium mehrheitlich auf einen Namensvorschlag für die neue Kirche: Evangelische Kirche im Norden. Die Gemeinsame Kirchenleitung tagte am Freitag und Sonnabend (17./18. September 2010) im mecklenburgischen Ludwigslust.
 
Die Bischöfe der drei Kirchen, Gerhard Ulrich (Nordelbien), Dr. Andreas von Maltzahn (Mecklenburg) und Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Pommern) zeigten sich  zufrieden: „Der Prozess hat das gegenseitige Verständnis füreinander befördert. Die Gemeinsame Kirchenleitung legt der Verfassunggebenden Synode einen Entwurf vor, der versucht, bewährte Traditionen mit der notwendigen Offenheit für neue Wege und gesellschaftliche Wandlungsprozesse in Einklang zu bringen.“
 
Den Schwerpunkt der Beratungen bildete der Verfassungsentwurf mit seinen 129 Artikeln sowie das sogenannte Einführungsgesetz. Die neue Kirchenverfassung soll die Fusion der drei evangelischen Kirchen im Norden organisatorisch besiegeln. Jetzt folgen eine Endredaktion und die Ergänzung mit Erläuterungen. Parallel schnürt die Steuerungsgruppe das Paket für die erste Verfassunggebende Synode. Dazu gehört neben dem Entwurf der Verfassung ebenso das Einführungsgesetz, das die notwendigen Regelungen zur Fusion abrundet. Die Veröffentlichung der Vorlagen ist zeitgleich mit dem Versand an die 264 Synodalen vorgesehen.
 
Verschiedene Arbeitsgruppen mit Mitgliedern aus allen drei Kirchen hatten in den vergangenen Monaten gemeinsam Bausteine der Verfassung erarbeitet. Eine paritätisch besetzte Verfassungsgruppe stellte die Überlegungen in einem Text zusammen.
Grundlage für die Erarbeitung der Verfassung waren die als Anlage zum Fusionsvertrag beschlossenen Grundsätze sowie die darin formulierten Aufgaben. In Bezug auf die Gestaltung der Verfassung bringen die drei Kirchen ganz unterschiedliche Rechtstraditionen ein, die es galt abzugleichen bzw. sich auf Neues zu verständigen. Die Verfassung enthält die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die gemeinsame Kirche. Sie soll insbesondere auch den nicht in einem kirchlichen Beruf stehenden Mitgliedern der Kirche und ihrer Organe eine schnelle Orientierung über Strukturen, Verfahrensweisen und jeweilige Rechte ermöglichen.
 
Der Entwurf ist in acht Teile gegliedert: Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanzverfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen. In den Grundartikeln werden beispielsweise Aussagen getroffen zu den in den Kirchen geltenden Bekenntnissen und zur Strukturierung der Kirche in drei Ebenen (Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche), zur Kirchenmitgliedschaft sowie zur Gemeinschaft der Dienste bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Geregelt wird ebenso die Leitung durch die Gremien, die geistliche und rechtliche Aufsicht und die Formen für Zusammenarbeit. Die Mehrzahl der Artikel bestätigte die Gemeinsame Kirchenleitung. So nimmt die Nordkirche an der weltweiten Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in geschwisterlicher Verbundenheit teil. Innerhalb Deutschlands ist sie Gliedkirche der Vereinigten Evangelischen-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland  (EKD). Eine Gastmitgliedschaft der Nordkirche soll auch nach der Fusion die Kirchengemeinschaft der Pommerschen Evangelischen Kirche in der Union Evangelischer Kirchen (UEK)  fortführen. Einige Punkte des Textes veränderte die Kirchenleitung nach intensiver Aussprache. So ist beispielsweise anzustreben, dass kirchliche Gremien mit gleicher Anzahl von Männern und Frauen zu besetzen sind.
 
Nach der ersten Lesung des Entwurfes auf der ersten Verfassunggebenden Synode vom 29. bis 31. Oktober 2010 in Lübevck-Travemünde beginnt ein breit angelegter Beteiligungsprozess, der im Sommer 2011 endet. Alle kirchlichen Gremien und interessierte kirchliche Gruppen können in diesem Zeitraum zum Verfassungsentwurf Stellung nehmen. Der Fusionsprozess soll rechtlich Pfingsten 2012 abgeschlossen sein. (21.9.2010)