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Mecklenburgische Landessynode verabschiedete Gemeindepädagogengesetz

 

Plau am See (ran). Die mecklenburgische Landessynode hat am Sonnabend mit großer Mehrheit ein Gesetz zum gemeindepädagogischen Dienst verabschiedet. Damit werden, so OKR Dr. Jürgen Danielowski, „eine Menge von Einzelgesetzen abgelöst, die in Jahrzehnten entstanden sind,“ und es habe sich gezeigt, daß sich das Verständnis katechetischer Arbeit verändert hat.

 

Mit dem Gesetz wird es künftig möglich sein, daß auch Gemeindepädagogen pastorale Dienste übernehmen können, damit habe man „einen relativ weitgehenden Schritt gewagt,“ so Danielowski. Absicht sei auch gewesen, daß „auch in der Fläche die Gesamtheit pastoraler Dienste“ angeboten werden könne.

 

Die gemeindepädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und die Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit wird für Fachschul- und Fachhochschulabsolventen, Katecheten und Diakone umfassend geregelt.

 

Pfarramtliche Dienste können bis zu einem Umfang von 20% je nach dienstlicher Notwendigkeit und persönlicher Eignung. Fachhochschulabschluß, Berufserfahrung und Weiterqualifizierung sind ebenfalls erforderlich. Auf Vorschlag des Landessuperintendenten ist unter bestimmten Bedingungen und Qualifizierung auch Ordination und die Beauftragung mit der Verwaltung einer Pfarrstelle möglich. (18.11.2006)

 

 

 


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