Entgelte werden erhoben für:
a. die Benutzung zu privaten oder zu kommerziellen Zwecken bis zu einem halben Tag (4 Stunden) 6,00 €, bis zu einem ganzen Tag 9,00 €.
b. schriftliche Auskunftserteilung bei genealogischen Anfragen 20,00 € je angefangene halbe Stunde.
c. Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften.
d. das Recht der Wiedergabe oder Vervielfältigung von Archivalien.
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