Fusionsvertrag für die NordkircheGemeinsame Kirche soll 2012 gegründet werden

Greifswald/Kiel/Schwerin (rn/nr). Die drei Kirchenleitungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche haben jetzt den Vertragsentwurf für die beabsichtigte Fusion veröffentlicht. Vorgestellt wurde er am Vormittag (11. Juli 2008) in Lübeck von der Vorsitzenden der Steuerungsgruppe, der Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter, dem Greifswalder Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit und dem Vizepräses der Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, Heiner Möhring.

 

Der Vertrag sieht zunächst vor, dass die drei Kirchen einen Verband gründen, der eine Verfassung erarbeiten und beschließen wird. Dazu werden eine gemeinsame Kirchenleitung und eine verfassungsgebende Synode gebildet. Diese soll am Reformationstag 2010 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

 

Eine Steuerungsgruppe, in der die vertragsschließenden Kirchen jeweils mit der gleichen Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, wird für die Synode den Verfassungstext erarbeiten.

 

Auch die neue Kirche, für die ein Name noch zu finden ist, wird in drei Ebenen gegliedert sein: in Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirche. Die beiden Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern werden jeweils zu Kirchenkreisen. Gemeinsam bilden sie einen Sprengel. Der entsprechende Bischofssitz soll in Greifswald sein. Daneben existieren die Bischofssitze in Schleswig und Hamburg. Für eine noch zu beschließende Übergangszeit bleibt der Bischofsitz in Schwerin erhalten. Neben dann zunächst vier Bischöfinnen und Bischöfen in den Sprengeln wird ein Landesbischof oder eine Landesbischöfin die Arbeit am Sitz des Kirchenamtes, voraussichtlich in Lübeck, aufnehmen.

 

In Schwerin wird eine Außenstelle zur Regelung landeskirchlicher Aufgaben eingerichtet, die mit den Bestimmungen des Güstrower Vertrages zusammenhängen.

 

Angestrebt wird ein einheitliches Arbeits- und Vergütungsrecht sowie ein Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Zum Entwurf des Fusionsvertrages gehört auch ein umfangreicher Anhang mit Grundsätzen für die gemeinsame Verfassung und das Einführungsgesetz. Die Kirchengemeinden und Kirchenkreise ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung.

 

Im Zuge des Entstehens der neuen Kirche sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.

 

Der gemeinsamen Landessynode werden 156 Mitglieder angehören, davon 76 Ehrenamtliche, 32 Pastorinnen und Pastoren sowie 14 Mitarbeitende. Dazu 18 Vertreterinnen und Vertreter aus Diensten und Werken, vier der Theologischen Fakultäten und zwölf von der Kirchenleitung zu berufene Personen. Die Kirchenleitung besteht aus 17 Mitgliedern, für eine Übergangszeit gehören ihr 21 an.

 

Die gemeinsame Kirche wird Dienste und Werke haben, die auf der Ebene der Landeskirche und der Kirchenkreise organisiert und Hauptbereichen zugeordnet sind. Die Landeskirche weist in ihrem Haushalt den Hauptbereichen Budgets zu, deren Gesamtvolumen etwa acht Prozent der Einnahmen der gemeinsamen Kirche beträgt.

 

Innerhalb der gemeinsamen Kirche findet ein solidarischer Finanzausgleich statt, in dem die Finanzierung der Aufgaben in den Gemeinden, Kirchenkreisen und auf der Ebene der Landeskirche gleichermaßen gewährleistet ist. Die Finanzverteilung zwischen den Kirchenkreisen erfolgt in der Weise, dass in einem ersten Schritt drei Prozent der Gesamtsumme nach dem Bauvolumen der Kirchenkreise zugewiesen wird. Die verbleibende Summe wird zu 75 Prozent nach Gemeindegliederzahlen und zu 25 Prozent nach Wohnbevölkerungszahlen errechnet und verteilt.

 

Eine Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die Kirchenkreise Nordelbiens mit einer Transferleistung von durchschnittlich 4,2 Prozent belastet werden würden. Damit wäre die Vorgabe, dass die Belastungen fünf Prozent nicht übersteigen dürfen, deutlich unterschritten.

 

Das Besoldungssystem soll einheitlich geregelt werden, wobei für das Gebiet Mecklenburgs und Pommerns ab 2013 innerhalb von bis zu acht Jahren eine Angleichung vorgesehen ist.

 

Der Entwurf des Fusionsvertrages wird jetzt allen kirchlichen Gremien zur Beratung zugeleitet und auf den Herbstsynoden der drei Landeskirchen ausführlich diskutiert werden.

 

Der Beschluss über den Vertrag ist für die Frühjahrssynoden 2009 vorgesehen.