Eine Auszeichnung von Projekten und aktiven Menschen, die sich für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt, für Geflüchtete und für lebendige Partnerschaftsbeziehungen engagieren.Die mecklenburgische Landessynode beschloss im Rahmen der kirchlichen Aktivitäten zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm die Vergabe eines „Förderpreis Eine Welt“.
Der Preis soll Menschen in ihrem Engagement für weltweite Gerechtigkeit ermutigen und bestärken, besonders aktive kirchliche ebenso wie nichtkirchliche Gruppen, Einzelpersonen und interessante Projekte auszeichnen und zur besseren Vernetzung von kirchlichen und nichtkirchlichen Partnern führen.
Seit 2014 wird der Preis als „Ökumenischer Förderpreis Eine Welt M-V“ gemeinsam von den evangelischen und katholischen Kirchen sowie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern ausgelobt. Er wird alle 2 Jahre vergeben. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Entwicklungspolitischen Tage M-V jeweils im November.
04.11.2020 |
Ökumenischer Eine Welt-Förderpreis online verliehen: Bischof Jeremias lobt Engagement, um Welt gerechter und lebenswerter zu machenDotiert ist der Preis folgendermaßen:
1. Preis 2.000 €
2. Preis 1.500 €
3. Preis 1.000 €
VERGABERICHTLINIEN
Die Verleihung des „Ökumenischen Förderpreises Eine Welt M-V“ hat folgende
Ziele:
- Unterstützung des Engagements für eine nachhaltige, Ressourcen schonende Lebensweise und für weltweite Gerechtigkeit
- Auszeichnung und Förderung von gelungenen, beispielhaften Projekten in der Bildungsarbeit und von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit von Gemeindegruppen, Initiativen oder Einzelpersonen
- Stärkung des Engagements und Vertiefung der Zusammenarbeit verschiedener Akteure im Bereich der Landeskirche mit Partnern im Süden und Osten
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik der „Eine Welt Arbeit“
Ausschreibung:
- Der Förderpreis wird öffentlich durch die Ökumenische Arbeitsstelle Mecklenburg ausgeschrieben.
- Die Preisverleihung erfolgt alle 2 Jahre.
Wer kann mitmachen?
- Vorgeschlagen werden bzw. sich bewerben können Kirchgemeinden, kirchliche wie nichtkirchliche Gruppen, Initiativen und Vereine, Welt-Läden, Schulklassen, Partnerschaftsgruppen oder Einzelpersonen in Mecklenburg-Vorpommern. Politische Parteien sind ausgeschlossen.