Ukrainischer Christ abgeschoben Flüchtlingsrat MV wirft Ausländerbehörden Trickserei vor

12.06.2018 · Schwerin.

Der Flüchtlingsrat MV hat Ausländerbehörden im Nordosten vorgeworfen, Ausländer mit überlangen Aufenthaltsverfahren unfair hinzuhalten. Diese "Trickserei" lasse die Härtefallkommission des Landes zur Farce verkommen, teilte die Vorsitzende des Flüchtlingsrates, Ulrike Seemann-Katz, am Dienstag in Schwerin mit. Erneut sei ein Mensch abgeschoben worden, der bei der Härtefallkommission einen Antrag gestellt hatte.

Die laut Landesverordnung vorgesehene Aussetzung der Abschiebung wegen eines laufenden Härtefallverfahrens habe nicht greifen können, weil die kommunale Ausländerbehörde den Aufenthaltsantrag monatelang nicht bearbeitet und nicht beschieden habe, hieß es. Die Härtefallkommission kann sich nur mit einem Fall beschäftigen, wenn alle anderen Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, ausgeschöpft sind.

Im konkreten Fall handelt es sich um einen Ukrainer, der 2014 vor dem Krieg in seiner Heimat nach Deutschland geflohen war. Weil er als Christ den Dienst an der Waffe verweigerte, konnte und wollte er nach Angaben des Flüchtlingsrates nicht zurück in die Ukraine, um dort gegebenenfalls auf seine Landsleute schießen zu müssen. Am 8. Juni wurde er abgeschoben. Seine Frau und seine Tochter sind noch in Deutschland. Der Mann hatte in Neubrandenburg als Friseur gearbeitet und seinen Lebensunterhalt vollständig selbst bestritten.

"Der uns jetzt bekanntgewordene Fall läuft seit Monaten", sagte Seemann-Katz. Der Ukrainer habe im März zeitgleich mit einem Antrag bei der Härtefallkommission bei der Ausländerbehörde vor Ort einen Aufenthaltsantrag gestellt. Danach habe es keine Rückmeldung, keinen Bescheid, keine Bewilligung, keine Ablehnung, keine Nachforderung von Unterlagen gegeben. "Das halten wir für ein absichtsvolles Verzögern." Die Behördenmitarbeiter hätten ganz genau gewusst, welche Konsequenzen das für ihn und seine Familie haben würde.

Vergleichbare Fälle habe es bereits im vergangenen Jahr häufiger gegeben, sagte Seemann-Katz. In den Jahren zuvor, als sich noch wesentlich weniger Ausreisepflichtige in MV aufhielten, habe die Härtefallkommission mehr Fälle entschieden als 2017. Nur zwei der 29 Vorschläge aus 2017 (fünf Personen) wurden 2017 in der Härtefallkommission abschließend behandelt. Hinzu kamen drei unerledigte Fälle aus dem Jahr 2016. Von diesen insgesamt fünf Fällen wurden drei von der Kommission und einer vom Staatssekretär abgelehnt. So habe im Jahr 2017 eine einzige Person als Härtefall in MV bleiben dürfen, hieß es.

Quelle: epd