Landessynode Erstes Kirchengesetz gegen sexuellen Missbrauch

02.03.2018 · Lübeck-Travemünde. Mit einem Präventionsgesetz will die Nordkirche als erste evangelische Landeskirche Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Künftig soll sich eine eigene Fachstelle der Prävention widmen. Gesetzlich festgelegt ist ein "Abstinenzgebot": Danach haben kirchliche Mitarbeiter eine "professionelle Balance von Nähe und Distanz" zu wahren. Einstimmig votierte die Landessynode (Kirchenparlament) am Donnerstag in Lübeck-Travemünde in erster Lesung für das Gesetz.

Bereits im Oktober 2014 hatte die Nordkirche als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen in Ahrensburg (bei Hamburg) einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt. So wurden eine Arbeitsstelle für sexualisierte Gewalt, eine Beschwerdestelle und ein Kriseninterventions-Team eingerichtet. Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit müssen inzwischen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs sprach von einem "Meilenstein". Mit dem neuen Gesetz sei jede kirchliche Einrichtung verpflichtet, sich mit dem Thema Missbrauch auseinanderzusetzen. Das Gesetz sei Ergebnis einer "bewegten Lerngeschichte" der Nordkirche. Es sei für viele Menschen auch eine lange Leidensgeschichte gewesen. Fälle von sexuellem Missbrauch seien nicht auf Ahrensburg beschränkt gewesen.

Das Präventionsgesetz betrifft nicht nur strafbare sexuelle Handlungen. Auch sexuelle Belästigungen, sexistische Beschimpfungen und aufgedrängte Küsse fallen unter den Begriff "sexualisierte Gewalt". Mitarbeitende, die von einem Vorfall erfahren, müssen dies den zuständigen Beauftragten der Einrichtung melden. Neben Kindern und Jugendlichen sollen auch alle Menschen geschützt werden, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden.

Gefördert werden solle "eine Kultur des Respekts und der grenzachtenden Kommunikation", heißt es im Gesetz. Mitarbeitende im Kinder- und Jugendbereich müssen eine Selbstverpflichtungserklärung dazu abgeben. Die neuen Regelungen sollen auch für diakonische Einrichtungen gelten.

Der Jurist Henning von Wedel, Mitglied der Kirchenleitung, räumte ein, dass das Gesetz unvollkommen sei. Es gebe dafür kein Vorbild. Welche Kosten damit verbunden sind, sei derzeit noch nicht geklärt, sagte Claus Möller, Vorsitzender des Finanzausschusses. Endgültig abgestimmt wird über das Gesetz am Sonnabend (3. März).

Quelle: epd