Landessynode vereinheitlicht kirchliches Wahlrecht Erste gemeinsame Wahl der Kirchenkreissynoden im September 2017

26.02.2016 · Lübeck-Travemünde.

Erstmals sollen die Synoden der 13 Kirchenkreise in der Nordkirche nach einheitlichem Wahlrecht gewählt werden. Die Wahl wird vom 3. bis 30. September 2017 stattfinden. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat die Landessynode mit dem „Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenkreissynoden“ beschlossen und damit die Regelungen der 2012 zur Nordkirche fusionierten Landeskirchen Nordelbiens, Mecklenburgs und Pommerns vereinheitlicht.

Dr. Henning von Wedel, Mitglied der Ersten Kirchenleitung, stellte den Synodalen die Neuerungen vor. Dazu zählt die Auszählung der Stimmen nach dem sogenannten Stimmwertverfahren. Von Wedel: „Mit dem neuen Stimmwertverfahren in acht Stufen werden künftig die Unterschiede, die auf dem Gebiet der Nordkirche durch unterschiedliche Kirchengemeinderatsgrößen im Verhältnis zur Gemeindegliederzahl entstehen, eingeebnet.“

Von Wedel erklärte weiter: „Auch von kleineren Kirchengemeinden vorgeschlagene Kandidaten sollen eine realistische Wahlchance haben. Wir wollen aber auch den Anstrengungen von fusionierten Gemeinden und anderen Großgemeinden, die mit einem relativ kleinen Kirchengemeinderat Großes leisten, weiter Rechnung tragen.“ Insgesamt muss die  Kirchenkreissynode aus mindestens 44 Synodalen bestehen, die maximale Größe liegt bei 154 Synodalen.

Quelle: Nordkirche