KirchenleitungErste Bezeichnungen für Kirche im Norden

Greifswald (rn). Für die Funktionsbezeichnungen der für Pfingsten 2012 geplanten evangelischen Kirche im Norden sind erste Vorentscheidungen gefallen. Die Gemeinsame Kirchenleitung beschloss auf ihrer Sitzung am 28. und 29. Mai 2010 in Greifswald, die Bezeichnungen für die Ebenen von Gemeinde und Kirchenkreis in den Verfassungsentwurf aufzunehmen. Hierbei mussten die unterschiedlichen Traditionen der drei beteiligten Kirchen bedacht werden. So gibt es in Nordelbien den Kirchenvorstand, der in Mecklenburg Kirchgemeinderat heißt und in Pommern als Gemeindekirchenrat bezeichnet wird.

Künftig soll es nach diesem Vorschlag die Kirchengemeinde mit Kirchengemeinderat und die Bezeichnung Pastor/Pastorin geben sowie die Kirchenkreissynode mit dem Kirchenkreisrat. Für die geistliche Leitung des Kirchenkreises ist die Bezeichnung Propst bzw. Pröpstin vorgesehen. In größeren Kirchenkreisen mit mehreren Pröpsten, wie künftig in Mecklenburg, werden Propsteien gebildet.

Auf die Namensfindung einigte sich das Gremium nach ausführlicher Diskussion in großer Einmütigkeit. Nach einer Gruppenarbeit kehrten die Kirchenleitungsmitglieder aus drei Gruppen mit genau den gleichen Vorschlägen für die Bezeichnungen auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene ins Plenum zurück. Mit diesem Beschluss werden Traditionen aus den Benennungen aus allen drei beteiligten Kirchen aufgenommen.

Weitere Bezeichnungen, wie auch der Name der neuen Kirche, sollen in der nächsten Sitzung vorgeschlagen werden. (30.5.2010)

Im Download: Vortrag von Prof. Dr. Jürgen Kampmann (725 KB)