"Erfreulich erhöhte Beteiligung“ Beauftragte für Kirchenwahlen in Mecklenburg und Pommern ziehen erste Bilanz

Von Tilman Baier

Im Zeichen der Möwe: Mit einer breiten Kampagne wurde zur ersten gemeinsamen Wahl in der Nordkirche aufgerufen. Mit Erfolg. Dazu gehörten auch einheitlich gestaltete Plakate, Postkarten, Anschreiben und animierte Banner.

02.12.2016 · Schwerin/Greifswald. Die erste gemeinsame Wahl von Kirchengemeinderäten in der noch jungen Nordkirche, die zwischen dem 13. und 27. November stattfand, ist Geschichte. Doch nach Auskunft der Wahlleitungen in den Kirchenkreisen werden belastbare Zahlen erst in zwei Wochen vorliegen. Trotzdem ziehen die beiden Wahlbeauftragten in Mecklenburg und Pommern eine erste positive Bilanz: Bis auf zwölf haben alle anderen 441 Gemeinden im Osten der Nordkirche eine neue Leitung.

Es sei zu früh, um ein Fazit der Kirchengemeinderatswahl zu ziehen, erklärt der Wahlleiter im Kirchenkreis Mecklenburg, Jörg-Peter Vick, als wir ihn am Montag, 28. November, um eine Einschätzung bitten. Denn einen Tag nach dem offiziellen Abschluss des Wahlzeitraums vom 13. bis 27. November sind noch längst nicht alle Wahlergebnisse und Zahlen zur Wahlbeteiligung gemeldet worden. Zudem ist es noch möglich, Einspruch gegen die Wahl zu erheben.

Doch mit Einsprüchen rechnet Wahlleiter Vick, der als Referatsleiter im Justizministerium von MV arbeitet, kaum, „weil die Wahl sehr sorgfältig und strukturiert vorbereitet worden“ sei. „Lobenswert“ nennt er die Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt der Nordkirche in Kiel, vor allem mit der Rechtsabteilung. Doch es wäre vieles einfacher gewesen, wenn es ein einheitliches Meldesystem geben würde.

Aufgrund erster Rückmeldungen aus vorher bestimmen Referenzgemeinden rechnet Vick für Mecklenburg mit einer höheren Beteiligung als bei der letzten Wahl. So hätten zum Beispiel 16,9 Prozent der wahlberechtigten Gemeindeglieder des Schweriner Doms dieses Recht auch genutzt – unter zehn Prozent seien es bei der letzten Wahl im Jahr 2010 gewesen. Es gebe sogar Dorfgemeinden mit einer Wahlbeteiligung von über 30 Prozent. Das ist für ihn auch Ergebnis der Wahlkampagne der Nordkirche, die es in dieser Größenordnung noch nie in Mecklenburg gegeben habe. Auffällig sei auch, wie rege die Möglichkeit zur Briefwahl genutzt wurde.

Kritik an Neuregelungen der Wahl aus Pommern

Erleichtert zeigt sich Jörn-Peter Vick, weil er bisher von keinem Fall gehört hat, dass es der AfD gelungen sei, ihre Parteimitglieder in den neuen Kirchengemeinderäten zu platzieren. Auch der Wahlleiter im Kirchenkreis Pommern, Hartmut Dobbe, rechnet aufgrund der Rückmeldungen aus den Referenzgemeinden erfreut mit einer erhöhten Beteiligung, die über dem Durchschnitt der Nordkirche liegt. Dies liege auch an der Neuerung, Wahlbenachrichtigungsbriefe zu verschicken. Damit und durch die damit verbundene Möglichkeit der Briefwahl seien Gemeindeglieder mobilisiert worden, „die bisher über die herkömmlichen Informationswege nicht angesprochen worden sind“, meint er.

Allerdings habe die sehr detaillierte Ausformulierung der Inhalte des Wahlbeschlusses zu vielen Nachfragen und Nacharbeiten geführt, betont Dobbe. Gewöhnungsbedürftig sei die für Pommern neue Regelung, dass nicht mehr nur die Hälfte, sondern alle Gewählten aus dem Kirchengemeinderat ausscheiden und neu zu wählen waren. Die alte Regelung hätte für eine größere Kontinuität in der Arbeit sowie eine fließendere Übergabe der Verantwortung gesorgt. Die Erhöhung der Mindestanzahl an Ältesten von vier auf sechs hätte in Pommern zudem dazu geführt, dass in zwei Fällen keine Wahl stattfinden konnte, da jeweils die Mindestanzahl von sechs Kandidierenden nicht erreicht worden ist. Gleich zehn solcher Problemgemeinden gibt es auch in Mecklenburg, erklärt Wahlleiter Vick. Bei neun von ihnen, meist kleinere Landgemeinden wie Bentwisch und Volkenshagen bei Rostock, liege es daran, dass sie sich mitten in Fusionsverhandlungen befanden, die dann für die Wahl „auf Eis gelegt“ wurden. Das habe nicht gerade zur Kandidatur motiviert. Doch auch in Boizenburg hätten sich nicht genügend Kandidaten aufstellen lassen.

„Nun heißt es Nachsitzen“, meint Jörg-Peter Vick. Wenn auch ein weiterer Wahltermin wegen Kandidatenmangels platze, werde er den Kirchenkreis bitten, einen Beauftragten für die Leitung einzusetzen. Manche Gemeinden hätten darum vorsorglich in ihrer Ortssatzung die Plätze auf die Mindestanzahl Sechs reduziert.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 49/2016


Dank an Mecklenburgs Kirchengemeinderäte

Bevor die neu gewählten Kirchengemeinderäte ihre Arbeit aufnehmen, will sich der Kirchenkreis Mecklenburg bei den bisherigen Kirchenältesten für ihre Arbeit bedanken. Dazu laden die mecklenburgischen Pröpste am Donnerstag, 12. Januar, ab 18 Uhr in die Nikolaikirche Rostock ein.

Kirchengemeinderats-Messe

Damit „die Neuen“ sich schnell in ihre verantwortungsvolle Tätigkeit einarbeiten können, hat der Kirchenkreis eine Informationsmappe zusammengestellt. Zudem sollen ihnen Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden. Als Auftakt dazu ist eine Kirchengemeinderatsmesse mit Workshops vom 17. bis 19. März in Salem bei Malchin geplant.

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