Martin Lorentz auf der mecklenburgischen Kirchenkreissynode Einheitliches Arbeitsrecht in Nordkirche bis 2018 derzeit nicht in Sicht

Martin Lorentz, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses der mecklenburgischen Kirchenkreissynode

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

19.11.2016 · Güstrow.

Die bis 2018 geplante Vereinheitlichung des Arbeitsrechts in der Nordkirche gestaltet sich offenbar schwieriger als erwartet. Derzeit herrsche eine gewisse Ratlosigkeit, berichtete der stellvertretende Rechtsausschussvorsitzende der mecklenburgische Kirchenkreissynode, Martin Lorentz, am Sonnabend vor dem in Güstrow tagenden mecklenburgischen Kirchenparlament.

Es sei nicht zu erwarten, dass die elf Kirchenkreise in Schleswig-Holstein und Hamburg von ihrem Weg ablassen werden, sagte Lorentz. Und in Mecklenburg-Vorpommern gebe es wenig Interesse für den nordelbischen Weg. Vielleicht werde es deshalb auch zu keiner Lösung kommen. Vielleicht wäre dies aber auch nicht das Schlimmste.

In der Nordkirche gilt bislang ein unterschiedliches Arbeitsrecht: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission. Bis 2018 wird eine einheitliche Regelung angestrebt.

Quelle: epd/kmv