6.1. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Bedingt durch die deutlichen innerreformatorischen theologischen Akzentunterschiede und die politischen Verhältnisse des 16. Jahrhunderts in Deutschland hat die Reformation keine evangelische Gesamtkirche mit einem einheitlichen Bekenntnis entstehen lassen. Vielmehr kam es zur Bildung einer Vielzahl von Territorialkirchen mit unterschiedlichen Bekenntnisgrundlagen. Das Landeskirchentum mit der grundsätzlichen Beschränkung auf ein bestimmtes Gebiet und die Prägung durch ein bestimmtes Bekenntnis ist bis heute erhalten geblieben. Die Gliedkirchen sind Träger der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse EKD, VELKD und UEK und nicht deren Untergliederungen.
Die Landeskirche kann man mit einem Bundesland vergleichen. Die EKD ist eine Gemeinschaft 23 solcher lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. Sie sieht sich als föderaler Zusammenschluss, der die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Mitglieder weithin nicht berührt. Die EKD bemüht sich um die Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter ihren Gliedkirchen. Sie versteht sich als Teil der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche Jesu Christi, der somit Anteil an der gesamten Geschichte der Christenheit habe. Bischof Huber hat es so ausgedrückt: "Wir haben keinen Grund, uns für eine verspätete Kirche zu halten.". Die EKD nimmt als übergreifende Institution und eine Art Dachverband die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Sie soll die Gliedkirchen in deren Arbeit und der Erfüllung ihres Dienstes unterstützen und den Austausch von Mitteln und Kräften fördern. Zudem fördert sie Aufgaben von gesamtkirchlicher Bedeutung wie die theologische und kirchenrechtliche Forschung, die Kirchenmusik und kirchliche Kunst und die Herausgabe kirchlichen Schrifttums. Außerdem vertritt sie die einzelnen Provinzial- und Landeskirchen gegenüber der Bundesrepublik und der Europäischen Union. Der EKD angeschlossen ist z.B. die Herrnhuter Brüdergemeinde.
Bereits seit dem 19. Jahrhundert gab es Bemühungen, die Gemeinschaft der Landeskirchen zu bündeln. Zwischen 1852 und 1903 hatte es unter deren obersten Kirchenbehörden regelmäßige Zusammenkünfte in der Eisenacher Konferenz gegeben. Eine feste Institution entstand hieraus aber zunächst nicht. 1922 gründeten die damals 28 Landeskirchen des Deutschen Reiches den Deutschen Evangelischen Kirchenbund.
Nach der Machtergreifung durch die NSDAP wurde 1933 durch Reichsgesetz die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet. Die Nationalsozialisten verfolgten im Zuge der Gleichschaltung das Ziel einer einheitlichen evangelischen "Reichskirche". Dieser Versuch der Gründung einer Staatskirche in einem kirchenfeindlichen Staat wurde von der Gruppierung der dem Regime nahe stehenden "Deutschen Christen" getragen. Im Kirchenkampf, verstärkt nach der Bekenntnissynode von Barmen 1934, formierte sich die Bekennende Kirche. Diese versuchte unter Martin Niemöller, Karl Barth und Dietrich Bonhoeffer sich als Gegenpol gegen die Umarmung der Kirche durch die Diktatur zu wehren. Ihr schlossen sich viele widerständige Landeskirchen an.
Nach Ende des 2. Weltkrieges unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen einen erneuten Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So wurde 1945 auf einer Kirchentagung im hessischen Treysa (heute: Schwalmstadt) die EKD gegründet. Sie gab sich am 13. Juli 1948 in Eisenach ihre kirchliche Verfassung, die Grundordnung der EKD. Damit hatten die Gliedkirchen zunächst eine übergreifende institutionelle Gestalt gefunden.
Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der Landeskirchen in beiden deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies jedoch zu so großen organisatorischen Problemen, dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben nicht mehr aufrecht erhalten konnte. So konnten beispielsweise die Gremien nicht mehr gemeinsam tagen. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Arbeit unterschieden sich zunehmend. Im Westen herrschten weiterhin volkskirchliche Zustände, während man sich im Osten mehr und mehr in einer Minderheitsposition befand. Die Mitwirkung der östlichen Landeskirchen wurde zudem vom SED-Regime zunehmend blockiert. Seit dem Abschluss des Militärseelsorgevertrages durch die EKD 1957 forderte die DDR-Regierung die ostdeutschen Kirchen auf, sich von der EKD zu trennen. Die westlichen Gliedkirchen wurden als "NATO-Kirchen" gebrandmarkt. So wurde 1968/ 69 unter Wahrung einer besonderen Gemeinschaft mit den westlichen Landeskirchen der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) gegründet. Eine Art kleinsten gemeinsamen Nenner bildete die bis zum Ende der DDR nicht aufgegebene Formel: "Wir wollen Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern Kirche im Sozialismus sein." Diese durchaus unterschiedlich interpretierbare Formulierung wurde zurückgeführt auf die Vision Dietrich Bonhoeffers von einer "Kirche für andere". Es gelang weitgehend, die Unabhängigkeit und demokratische Struktur der kirchlichen Gremien zu bewahren. Mit der Neuorientierung der Kirchen begann sogar ein Dialog zwischen Staat und evangelischer Kirche möglich zu werden.
1990 kam es zur Wiedervereinigung. Nach dem Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland löste sich der BEK auf. Die östlichen Gliedkirchen nahmen ihre ruhenden Rechte in der EKD wieder wahr. 1991 tagte in Coburg erstmals die wieder vereinigte Synode.
Die Grenzen der 23 Gliedkirchen entsprechen vielfach den Ländereien von Königen, Herzögen und Fürsten aus napoleonischer Zeit. Sie erinnern an das noch ältere Prinzip des Augsburger Religionsfriedens (cuis regio, eius religio, d.h. "Wes das Land, des der Glaube"). Damals bestimmte die Konfessionszugehörigkeit des Landesherren diejenige seiner Untertanen. Die Gebiete der Landeskirchen sind nicht identisch mit denen der 16 Bundesländer. Man kann die Gliedkirchen nach der Anzahl der Gemeindeglieder in absteigender Reihenfolge wie folgt ordnen.
Zu den größten Gliedkirchen gehören: die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, die Ev. Kirche im Rheinland, die Ev.-Luth. Kirche in Bayern, die Ev. Kirche von Westfalen, die Ev. Landeskirche in Württemberg und die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche.
Mittelgroße Gliedkirchen sind: die Ev. Kirche in Hessen und Nassau, die Ev. Landeskirche in Baden, die Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (2004 fusioniert), die Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, die Ev. Kirche der Pfalz, die Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, die Ev.-Luth. Kirche in Thüringen (seit dem 1. Juli 2004 bilden die beiden letzteren gemeinsam die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland), die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.
Die kleinsten Gliedkirchen sind: die Bremische Ev. Kirche, die Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, die Lippische Landeskirche, die Ev.-Reformierte Kirche - Synode ev.-ref. Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland, die Pommersche Ev. Kirche, die Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe und die Ev. Landeskirche Anhalts.
Die ELLM liegt also nach der Mitgliederstärke nach der EKD-Statistik auf dem 18., die PEK auf dem 21. Platz.
Die Leitungsgremien der EKD sind die Synode, die Kirchenkonferenz und der Rat der EKD.
Die Synode besteht aus demnächst 106 von den synodalen Organen der Gliedkirchen gewählten und 20 vom Rat berufenen Mitgliedern. Sie wird für 6 Jahre gebildet.
Die Kirchenkonferenz wird aus Vertretern der Kirchenleitungen der Gliedkirchen gebildet.
Der Rat leitet und verwaltet die EKD und vertritt sie nach außen. Er besteht aus 14 gemeinsam von Kirchenkonferenz und Synode gewählten Mitgliedern und dem Präses der Synode. Seine Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Aus seiner Mitte kommen der Vorsitzende des Rates der EKD als deren höchster Repräsentant und sein Stellvertreter. Ratsvorsitzender der EKD ist seit 2003 Bischof Dr. Wolfgang Huber.
Verwaltungsstelle zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte ist das Kirchenamt der EKD in Hannover-Herrenhausen.
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