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Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

12. Tagung der XIII. Landessynode, 27. bis 29. Oktober 2005

 

Einbringung Haushaltsplanentwurf 2006

 

Werter Herr Präses, sehr geehrte Synodale,

 

für den Oberkirchenrat bringe ich das Haushaltsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs für das Haushaltsjahr 2006 mit dem Haushalts- und Sonderhaushaltsplanentwurf als Anlage zur 1. Lesung ein.

Der Finanzausschuß der Landessynode hat in seiner Sitzung vom 01. September 2005 dem Haushaltsplanentwurf 2006 des Oberkirchenrats mit einem Volumen in Höhe von 46,3 Mio. Euro mehrheitlich zugestimmt. Gleiches gilt für den Sonderhaushaltsplanentwurf in Höhe von 836 TEuro, von denen ja bereits 716 TEuro als Zuführung an den Sonderhaushalt im ordentlichen Haushalt etatisiert sind.

Das Gesamtvolumen des ordentlichen Haushalts konnte wiederum konstant gehalten werden. Das des Sonderhaushalts sogar um mehr als 20 Prozent reduziert werden.

Der Sonderhaushalt hat sich somit als geeignetes Instrument erwiesen, notwendige strukturelle Veränderungen in unser Landeskirche verträglich umzusetzen.

Die Einbringung gliedert sich in drei Abschnitte:

1. In Ausführungen über die Änderungen im Haushaltsgesetz, danach gebe ich

2. den gewohnten generellen Überblick über die Haupteinnahme und -ausgabepositionen des Haushalts und am Schluß stelle ich Ihnen

3. kurz das EDV-Konzept zur Ausstattung der Kirchgemeinden mit Dienst-PC vor.

 

 

Haushaltsgesetz:

Mit dem neuen § 2 Absatz 3 Haushaltsgesetz wird ein Vorschlag für solche Gemeinden unterbreitet, denen eigentlich höhere Anteile an der Stellenfinanzierung aus dem Landeskirchlichen Haushalt zugewiesen werden müßten. Zur Zeit ist dies jedoch rechtlich nicht möglich. Deshalb soll ab dem Haushaltsjahr 2006 bei Stellen, bei denen die Finanzierung nicht gewährleistet werden kann, jedoch das Vorhalten solcher Stellen für unbedingt notwendig erachtet wird, eine erhöhte Zuteilung zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren hierzu ist im Gesetz geregelt. Die Zuteilung könnte dann auf 85 % oder 90 % erhöht werden.

 

Darüber hinaus sollen durch § 5 Haushaltsgesetz die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von landeskirchliche Überbrückungshilfen gemäß der neuen Haushaltssicherungsverordnung ermöglicht werden. Die Kirchenleitung hat dafür in Ihrer Sitzung vom 02. April 2005 rund 420 TEuro aus dem Jahresüberschuß 2004 der Sonderrücklage „Haushaltssicherungsverordnung“ zugeführt. Um diese für den genannten Zweck verwenden zu können, bedarf es der neuen Regelung im Haushaltsgesetz.

 

Überblick Einnahmen/Ausgaben:

Zunächst wie gewohnt einiges zu den Einnahmen:

Die Einnahmensituation in unserer Landeskirche wird weiterhin durch die drei wesentlichen Einnahmeblöcke

- Lohn- und Einkommenkirchensteuer,

- EKD-Finanzausgleich und

- Staats- und Patronatsleistungen

bestimmt.

Der Ansatz „Aufkommen aus der Kirchenlohn- und -einkommensteuer“ im Haushaltsplanentwurf 2006 ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2005 um 6,25 Prozent reduziert worden.

Dieser Rückgang berücksichtigt:

1. die EKD-Kirchensteuerprognose,

2. die soziodemographische Entwicklung der Kirchenmitglieder in unserer Landeskirche,

3. die wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern und

4. die vertraglich neu festgelegte Verteilung des Kirchensteueraufkommens mit der Pommerschen Evangelischen Kirche.

Näher möchte ich hier auf den letzten Punkt eingehen:

Aufgrund einer Vereinbarung mit der Pommerschen Evangelischen Kirche Anfang des Jahres wird das Kirchensteueraufkommen in Mecklenburg-Vorpommern neu verteilt. Der Hintergrund dieser Vereinbarung ist in erster Linie ein Vorweggriff auf das Clearing-Verfahren. Auf der einen Seite ergibt sich daraus für uns eine größere Planungssicherheit für die zukünftigen Landeskirchlichen Haushalte, da Kirchensteuermittel, die eindeutig der Pommerschen Kirche zustehen, nicht mehr erst über das Clearing verteilt werden. Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch einen faktischen Rückgang des Steueraufkommens der Mecklenburgischen Landeskirche - zumindest bis zur entsprechenden Clearingabrechnung. Dieser Rückgang konnte in diesem Haushalt noch zum größten Teil ausgeglichen werden. Abzuwarten bleiben nun die nächsten Clearingabrechnungen, in denen sich die Auswirkungen der Vereinbarung ja positiv bemerkbar machen müßten.

 

Die Einnahmen aus den erstmals im Haushaltsjahr 2004 eingeplanten Anteilen aus der Pauschalversteuerung der s.g. "Mini-Jobs" verlaufen auch in 2005 positiver als geplant. Dies hat eine erneute Ansatzerhöhung in 2006 zur Folge.

 

Bei den Mitteln aus dem EKD-Finanzausgleich ist eine Steigerung um rund 700 TEuro zu verzeichnen. Dies hängt wiederum mit den zurückgehenden landeskirchlichen Kirchensteueraufkommen der Vorjahre zusammen.

Der Finanzausgleich wird in einigen westlichen Landeskirchen zur Zeit kritisch diskutiert. Da er nicht normiert ist, sondern jährlich neu zu beschließen ist, sind Veränderungen für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Für 2007 bleibt perspektivisch anzumerken, daß die am Kirchensteueraufkommen der Geberkirchen orientierte Fortschreibung voraussichtlich eine weitere Absenkung des Gesamtvolumens zur Folge haben wird.

Die Staats- und Patronatsleistungen erhält die Landeskirche entsprechend den Regelungen des Güstrower Vertrages. Die Höhe der Patronatsmittel werden auf Grund einer Vereinbarung mit dem Land in 2006 und 2007 jeweils um 240 TEuro zurückgehen. Die Staatsleistungen für Dotationen sind unverändert etatisiert.

 

Die Lohnkirchensteuervorauszahlungen im Rahmen des Clearingverfahrens sollen auch in 2006 komplett der Sonderrückstellung Lohnkirchensteuerverrechnung zugeführt werden.

 

 

Nun einiges zu den Ausgaben:

Der größte Teil der Ausgaben entfällt auf die Personalkosten. Die Personalkosten des Haushalts- und Sonderhaushaltsplanentwurfes belaufen sich insgesamt auf rund 32,8 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2005 bedeutet dies einen leichten Anstieg. Dieser ist in hauptsächlich auf höhere Versorgungsleistungen zurückzuführen. Demgegenüber stehen jedoch höhere Leistungen der Versorgungskassen und Einnahmen aus den Erträgnissen der Versorgungsrücklage.

Die Durchschnittswerte hinsichtlich der Kirchgemeindeanteile an den Personalkosten der jeweiligen Berufsgruppen finden Sie im § 3 des Haushaltsgesetzes.

 

Die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchgemeinden aus dem Landeskirchlichen Haushalt beträgt in 2006 nun 9,43 Euro pro Gemeindeglied und ist um etwa 40 Cent geringer als in 2005.

 

Sonderzuwendungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind haushaltsmäßig wiederum nicht vorgesehen.

Zur Finanzierung des Sonderhaushaltes war es nötig, eine Rücklagenentnahme in Höhe von rund 200 TEuro einzuplanen.

 

EDV-Konzept:

Die Kirchenleitung hat ebenfalls am 02. April 2005 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 427 TEuro aus dem landeskirchlichen Haushaltsüberschuß 2004 vorerst einer nicht zweckbestimmten Rücklage zuzuführen. Nach einem eventuellen positiven Synodenbeschluß sollte so die Möglichkeit der Entnahme für die Umsetzung des EDV-Konzeptes geschaffen werden. Sollte die Synode das vorgelegten Konzept billigen, wäre nun ein Betrag in Höhe von 390.000 Euro in ein Konto „EDV-Ausstattung Kirchgemeinden“ der Verwahrrechnung umzubuchen. Der restliche Betrag in Höhe von 37.000 Euro könnte der landeskirchlichen Versorgungsrücklage zugeführt werden.

Die Mittel des Verwahrgeldkontos „EDV-Ausstattung Kirchgemeinden“ stünden dann für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Umsetzung des Ihnen vorliegenden EDV-Projekts zur EDV-Ausstattung der Kirchgemeinden zur Verfügung.

Der Oberkirchenrat würde die Landessynode mit der Einbringung des Haushalts 2007 über den bisherigen Projektverlauf unterrichten. Mit der Einbringung des Haushalts 2008 gibt der Oberkirchenrat dann der Landessynode einen Abschlußbericht.

Grundsätzliches Ziel des Projekt ist es, daß alle Kirchgemeinden (am Sitz der Pfarre) grundsätzlich je ein Computer ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung steht.

Die Einzelheiten hinsichtlich der Problemstellung, der Zielformulierung, der Umsetzung und Begeleitung sowie der Finanzierung und laufenden Kosten sind in der Anlage zur Drucksache 318 dargelegt, so daß ich jetzt im Rahmen dieser Einbringung nicht weiter auf sie eingehen möchte.

Mir ist bewußt, daß die zur Verfügungstellung einer solchen Summe für das Konzept in einem gewissen Spannungsverhältnis zur finanziellen Situation unserer Landeskirche steht. Ich bin aber überzeugt davon, daß dies auch eine Investition in die Zukunft der kirchgemeindlichen Arbeit ist. Einheitliche EDV-Voraussetzungen auf kirchgemeindlicher Ebene sind nämlich die Voraussetzung für Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der in der Gemeinde tätigen Menschen. Ich bitte Sie daher um Ihre die Zustimmung zur Umsetzung des EDV-Konzeptes.

 

Zum Schluß danke ich den Mitgliedern des Finanzausschusses der Landessynode und den Mitgliedern und Referenten des Oberkirchenrates für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2006.

 

Für die anstehenden Beratungen wünschen ich Ihnen Gottes Segen.

Herr Präses, meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Olaf Mirgeler

 


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