Mecklenburgische Synode für zügige Fusion mit der Pommerschen Kirche
Plau am See (ran). Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat sich am Samstagnachmittag mit großer Mehrheit bei vier Gegenstimmen für eine zügige Fusion der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche mit der Pommerschen Evangelischen Kirche ausgesprochen. Dabei hält sie eine vorhergehende Föderation als nicht zielführend. Dr. Martina Reemtsma sagte bei der Vorstellung der Beschlußvorlage, daß eine vorherige Föderation „nicht zweckdienlich und zu aufwendig“ sei.
Landesbischof Hermann Beste sagte, „wir werden in den nächsten drei, vier Jahren zu einer gemeinsamen Grundordnung für die gemeinsame Kirche kommen. Übergangsschritte sind notwendig, aber nur zur Angleichung der Rechtssysteme, nicht aber eine Föderation.“
Die Synodalen gehen davon aus, daß bis Herbst 2006 erste konkrete Verhandlungsergebnisse den beiden Synoden zur Beschlußfassung vorliegen und die Kirchenleitung wird gebeten, mit der pommerschen Kirche Verhandlungen mit dem Ziel der Fusion aufzunehmen.
Die Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche hatte vor einer Woche einen Beschluß gefaßt, der ein zweistufiges Verfahren vorsieht: eine Föderation ab 1.1.2008 und zu einem späteren Zeitpunkt eine Fusion mit der Nachbarkirche.
Unmittelbar nach dem Beschluß sprach die Stralsunder Superintendentin Helga Ruch ihr Grußwort aus der Pommerschen Kirche: „Ich glaube nicht, daß uns mecklenburgische oder pommersche Identität bei einer Fusion verloren gehen würde, sondern sie wird uns dabei bewußter werden. Für mich ist das allerwichtigste, daß es unserern Gemeinden hilft und die nötigen Schritte kann ich mir so schwierig auch nicht vorstellen. (29.10.2005)
Beschluß der mecklenburgischen Landessynode vom 30.10.2005:
Beschluss zur Bildung einer gemeinsamen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern
1. Die Landessynode bekräftigt für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs die Bereitschaft, zusammen mit der Pommerschen Evangelischen Kirche zügig durch eine Fusion eine gemeinsame Kirche in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.
2. Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, Verhandlungen mit der pommerschen Kirche mit dem Ziel einer Fusion beider Kirchen aufzunehmen. Dabei sind vertragsmäßig geordnete Übergangsschritte notwendig; eine „enge Föderation“ erscheint nicht zielführend.
3. Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, mit der pommerschen Kirchenleitung das Verfahren für die nun notwendigen Verhandlungen zu vereinbaren. Dazu empfiehlt es sich, dass der Oberkirchenrat und das Konsistorium die nötigen Vorbereitungen treffen.
4. Die Landessynode geht davon aus, dass bis Herbst 2006 erste konkrete Verhandlungsergebnisse den beiden Synoden zur Beschlussfassung vorliegen.
5. Aufgrund der jetzt gegebenen Beschlusslage in beiden Synoden hält die Landessynode die Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Gemeinsame Kirchengestalt“ für beendet. Die dazu gefassten Beschlüsse haben sich damit erledigt. 
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