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Evangelisch-Lutherische LandeskircheMecklenburgs

XIII. Landessynode

12. Tagung, 27. - 29. Oktober 2005

 

Bericht des Landesbischofs

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Jesus Christus spricht zu Simon Petrus: „Ich habe für dich gebeten, dass dein Glaube nicht aufhöre.“

 

Einleitung

Wenn ich heute der Landessynode einen Bericht gebe, möchte ich für mich Rückblick halten auf die fast sechsjährige gemeinsame Arbeit in unserer Kirche und für unsere Kirche, in unserer Landeskirche und für unsere Landeskirche in der Erfüllung des uns gegebenen Auftrages. Wie mögen später diese ersten Jahre nach der Jahrtausendwende erscheinen? Was wird hervorgehoben, was wird kritisch angemahnt werden? Der geringe zeitliche Abstand erlaubt keine Würdigung und Wertung, nur ein Benennen einiger Stichworte.

 

Unsere Kirche erscheint in der Öffentlichkeit. Es ist erstaunlich, wie viel in unseren Tageszeitungen über Ereignisse aus dem Leben unserer Kirchgemeinden berichtet wird. Allem voran ist das Baugeschehen ein immer wiederkehrendes Thema. Der Jahresempfang unserer beiden Landeskirchen in Mecklenburg-Vorpommern bringt Menschen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Kirche zusammen. Das Landeserntedankfest beginnt immer mit einem Gottesdienst. Wir sind dankbar, dass die Vertreter der Landesregierung regelmäßig an diesen Gottesdiensten teilnehmen.

 

In die sechs Jahre der Arbeit der Landessynode fiel die Internationale Gartenbauausstellung in Rostock. Der Weidendom war ein besonderes Kennzeichen und die Veranstaltungen in ihm haben auf Kirche aufmerksam gemacht. Wir haben den Kirchentag in Neubrandenburg für unsere beiden Landeskirchen begangen und auch der Kirchenchortag in Stralsund ist ein Zeichen vom Leben der Kirchen, das die Öffentlichkeit wahrnimmt. Der wieder durchgeführte Bibelwettbewerb mit der Bekanntgabe der Ergebnisse auf der IGA zeigte ein erstaunliches Echo in vielen Schulen und Schulklassen. Die enorme Bautätigkeit an unseren Kirchen und Pfarrhäusern, die trotz des Rückganges finanzieller Mittel möglich war, dürfen wir als Zeichen dafür nehmen, dass nicht nur Kirchgemeinden, sondern Fördervereine, Sponsoren, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und damit viele aus unserer Gesellschaft an der Erhaltung dieser wichtigen Zeugen der Frömmigkeit und der Kultur interessiert sind.

 

Das andere für unsere Kirche Entscheidende macht in der Regel kaum Schlagzeilen: Der kontinuierliche Dienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gestaltung der Gottesdienste, der Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Kinder, Schüler, Konfirmanden, in der Durchführung der Bibelwochen und der Nachmittage und Abende für Senioren.

 

Noch weniger wird der vielfältige Besuchsdienst Veranlassung sein, öffentlich darüber zu berichten. Die Angebote der Werke und Dienste, Akademie, Frauenwerk, Amt für Gemeindedienst, die Angebote für Urlauber und Touristen werden mit viel Engagement und Einsatzbereitschaft vorbereitet. Hinter dem allen stehen der Dienst und die Arbeit in den Verwaltungen, den Gemeindebüros, den Kirchenkreisverwaltungen und dem Oberkirchenrat als notwendige Hilfe. Allerdings geschieht diese Arbeit oft unter besonderem Druck. Die Mitarbeiter spüren immer die Anfrage, wie lässt sich der Aufwand verringern, wie lässt sich in der Verwaltung sparen? Die Arbeit des Strukturausschusses der Landessynode in diesen fünfeinhalb Jahren hatte sich mit der Verwaltung der Landeskirche ein besonderes Aufgabenfeld gesucht.

 

Die Arbeit in der Synode war für mich im Wesentlichen gekennzeichnet durch das Ringen um ein Finanzierungsgesetz, das von einem möglichst großen Konsens auch über die Landessynode hinaus mitgetragen wird. Es war ein mühsamer Prozess. Er hat für mich aber deutlich gemacht, dass unsere Landeskirche in ihrer Eigenart lebt, die durch das immer wieder auszutarierende Verhältnis zwischen Interessen und Notwendigkeiten der Kirchgemeinden und den Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die auf Ebene der Landeskirche wahrgenommen werden müssen, bestimmt ist. In diesem Austarieren gibt es keine starren Regeln, auch wenn sich Einige dies wünschten. Bei der Erarbeitung und Überarbeitung, bei der Anpassung der Stellenpläne der Kirchgemeinden und auch den Plänen für übergemeindliche Dienste ist diese geteilte Verantwortung immer wieder zu bewähren.

 

Der mögliche gemeinsame Weg mit unseren Nachbarkirchen, insbesondere mit der pommerschen Kirche, hat viel Zeit in Anspruch genommen, gerade in den letzten beiden Jahren. Darüber wird gesondert zu beraten sein.

 

Und vor allem war die Frage, welche Leitungsstruktur braucht unsere Kirche, um den Aufgaben gerecht zu werden, immer wiederkehrendes Thema. Die Arbeit in der Arbeitsgruppe Verfassung zeigte, dass allein Zweckmäßigkeitserwägungen nicht ausreichen. Der Inhalt des uns gegebenen Auftrages und theologische Überlegungen zur Gestalt der Kirche in dieser Welt geben Kriterien an die Hand, mit denen die Erfahrungen mit gegenwärtigen Leitungsstrukturen und handelnden Personen gewertet werden können und sich neue Bestimmungen fassen lassen. Der Arbeitsprozess an einer neuen Verfassung für unsere Kirche, die die bisherigen Ordnungen zusammenfasst, wird von der neuen Synode weiterzuführen sein.

 

Inhaltlich möchte ich das Leben und die Arbeit in unserer Kirche unter folgende Stichworte stellen, wobei eine Vollständigkeit in keiner Weise möglich ist, und folgende Aspekte dazu nennen:

1. Lebendiger Glaube im Alltag, Spiritualität in unserer lutherischen Kirche

2. Lebensraum Gemeinde

3. Gemeinschaft mit unseren Partnerkirchen

4. Lutherische Kirche in der Gemeinschaft der EKD und

5. Die Wahrung der Menschenwürde als Aufgabe einer sozial ausgerichteten Gesell-

schaft.

 

1. Lebendiger Glaube im Alltag, Spiritualität in unserer Lutherischen Kirche

 

Auf der Generalsynode der VELKD 2004 in Gera hat Bischof Dr. Knuth in seinem Bericht als Leitender Bischof das Thema Spiritualität zum Schwerpunkt seiner Ausführungen gewählt: Lutherische Spiritualität – Glaube im Alltag der Welt. Die Bischofskonferenz der VELKD hat dann auf ihrer Klausurtagung im März dieses Jahres das Thema aufgenommen und anhand von drei Referaten darüber diskutiert. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass an vielen Orten und in vielen Bereichen eine verstärkte Sehnsucht nach Spiritualität deutlich wird. Über das Wort wird viel geschrieben und das Wort wird vielfach gebraucht, wobei klar sein sollte, dass dieses Wort auch immer eine Füllung braucht. Der Band, der die Aufsätze der Tagung der Bischofskonferenz zugänglich macht, hat darum auch den Titel „Lutherische Spiritualität – Lebendiger Glaube im Alltag“. Es ist der Mühe wert, eine Zusammenschau dessen zu versuchen, wie christlicher, evangelischer Glaube seinen Alltag gestaltet. Traditionelle Formen haben Patina angesetzt, manchen wirken diese Formen bisweilen leicht verstaubt. Doch darf das Einfache nicht gegen das Besondere gestellt werden. Das tägliche Gebet, das Lesen der Herrnhuter Losungen, die Beschäftigung mit Bibeltexten, der regelmäßige Gottesdienstbesuch und dies alles auch mit Gesten und Haltungen verbunden, das Händefalten, das Aufstehen, das Knien, sind Stichworte, die vielfältig gefüllt werden könnten. Einkehrtage und Pilgerwege, die Gesänge und der Geist von Taize nehmen aus der Alltagswelt heraus und wollen ein bewusstes Gegengewicht gegen die oft allzu nüchterne, sachliche und desillusionierende Alltagswelt bieten. Ein Zeichen dieser Alltagswelt ist, dass viele Menschen in ihrer Seele empfänglich sind für fernöstliche und esoterische Gedanken und Weltsichten, so dass man fast von einem konjunkturellem Hoch sprechen möchte.

 

Die Geschichte unserer Kirche ist reich an verschiedenen Formen gestalteten geistlichen Lebens. Im Mittelalter ragten die Klöster mit ihren reichen geistlichen Lebensformen hervor. Die Reformation brachte die Praxis Pietatis in die Familien und der Pietismus stärkte die häusliche Frömmigkeit. Und immer wieder waren es Texte, ob Psalmgebete oder Choräle, mit denen geistliches Leben gestaltet wurde.

 

In den Referaten auf der Bischofskonferenz in Loccum im März sind von Christian Möller – praktischer Theologe in Heidelberg – und von Michael Beinker – Professor für reformierte Theologie in Münster - wichtige Aussagen geboten und kritische Maßstäbe entwickelt worden, damit christliches spirituelles Leben auch als solches mit seiner christlichen Grundlage und seiner Ausrichtung auf Christus hin erkennbar bleibt.

 

Michael Beinker nannte als Mindestbedingung geistlichen Lebens die Bereitschaft mit der Bibel zu leben, weiter nannte er das Gebet als Entfaltung des Glaubens und dieser gelebte Glaube setze Gemeinschaft von Menschen voraus.

 

Warum nenne ich dies hier? Ich sehe es als eine immer wieder dringliche Aufgabe, den Reichtum unseres geistlichen Lebens bewusst zu machen und zu helfen, mit ihm und in ihm zu leben. Ein puritanischer Rigorismus, der alle Formen von Frömmigkeit dem intellektuellen Seziermesser ausliefert, hat in den 70er Jahren manches zunichte gemacht, was heute langsam wieder entsteht. Und auch eine vermeintliche intellektuelle Redlichkeit darf uns nicht die Schätze klein reden.

 

Auf der Generalsynode der VELKD vor 14 Tagen in Klink wurde das Thema Spiritualität weitergeführt durch ein Nachdenken über das Gebet. Professor Dr. Steffensky erzählte in seinem Vortrag ein Beispiel: „Bei einem Pastoralkolleg bemerkte ich, dass einer der Pfarrer das Vaterunser bei den Andachten nicht mitsprach. Ich war neugierig und fragte ihn danach. Er erklärte, dieses hehre Gebet spreche er nur, wenn er es aus ganzem Herzen sprechen könne. Dieser Mensch drohte, an seiner eigenen Redlichkeit zu verhungern.“ Und so möchte man fortführen, der Weg in die Gebetslosigkeit ist dann nicht mehr allzu lang. Fulbert Steffensky schloss seinen Vortrag: „Spiritualität ist geformte Aufmerksamkeit. Die Gabe des Betens ist nicht den besonderen religiösen Genies vorbehalten. Spiritualität ist nicht die Delikatesse-Ecke für religiöse Feinschmecker-Beter in unserer Kirche. Beten ist keine Kunst, sondern ein Handwerk. Der durchschnittliche Mensch kann es lernen, wie er lesen, schreiben und kochen lernen kann, es gehört dazu keine besondere angeborene Frömmigkeit. Wohl muss man eine gewisse Aufmerksamkeit für das Leben haben, eine gewisse Leidenschaftlichkeit, die Fähigkeit zu wünschen und die Fähigkeit, Zustände unerträglich zu finden. Man kann beten, wenn man weiß, wofür man beten soll.“

 

Mit diesem Thema Spiritualität ist reichlich Stoff für Gespräche in unseren Kirchgemeinden gegeben. Die Erklärung der Bischofskonferenz vom März 2005, die Stellungnahme der Synode von Klink zum Beten als dem Herzstück der Spiritualität geben so viel her, dass sie nicht nur flüchtig zur Kenntnis genommen werden sollten. Aus der Erklärung der Bischofskonferenz möchte ich fünf Leitsätze zitieren:

 

1. Im Gebet begegnet uns Gott, ihm können wir unser Glück danken und unser Leid klagen.

 

2. Aus dem Lesen und Meditieren der Bibel schöpfen wir die Erkenntnis Gottes, erkennen wir uns selbst und die Wahrheit über unsere Beziehung zueinander.

 

3. Durch Singen und Weitersagen wächst unser Gottesvertrauen dank vielfältiger Bewahrung im Leben und im Sterben und wirkt sich in der Begegnung mit anderen aus.

4. Um Christi Willen fragen wir nach den anderen und suchen die Gemeinschaft der Glaubenden.

 

5. Wir schöpfen Kraft aus dem Wechsel von Alltag und Sonntag, aus den Rhythmen und Ritualen des Kirchenjahres. ... Dieses geistliche Leben richtet sich auf Jesus Christus. Das entscheidende Kriterium besteht darin, dass sowohl die Beziehung zwischen Christus und uns als auch untereinander von der Liebe bestimmt wird. Der Glaube schafft Formen, in denen die Liebe Gestalt gewinnen kann und erfahren wird.“

 

 

2. Lebensraum Gemeinde

 

Was ich im vorigen Abschnitt gesagt habe, braucht Lebensraum, braucht den Lebensraum Gemeinde. Eine Fülle von Veröffentlichungen zu dem Thema Gemeinde liegt auf dem Tisch. Oft unterliegt man der Gefahr einen Gedanken zu isolieren und dabei die Komplexität des „Stichwortes Gemeinde“ zu übersehen.

 

Unsere Landeskirche lebt, wenn auch nicht nur in ihren Kirchgemeinden, die zunächst geografisch genau bezeichnete Gebiete sind und sich zahlenmäßig fast genau bestimmen lassen. Ein Blick auf die Landkarte mit den Kirchgemeinden und die Verzeichnisse zeigen, dass die Zahl der Kirchgemeinden sich in den letzten Jahren etwa halbiert hat. Ein notwendiger, an einigen Orten gewiss längst überfälliger Prozess ist mit der Verbindung oder Vereinigung von Kirchgemeinden abgeschlossen. Wie sind solche Verbindungen zustande gekommen? In der Regel ergab es sich so: Eine Mitarbeiterstelle wurde vakant, meistens war es eine Pfarrstelle. Zwei bisher selbstständige Bereiche wurden Arbeitsbereich eines Mitarbeitenden, eines Pastors/ einer Pastorin. Die Zahl der Kirchen mit Gottesdiensten vermehrte sich in diesem Arbeitsbereich und die für eine Kirchgemeinde üblichen traditionellen Gestaltungs- und Lebensformen blieben. Mir ist aufgefallen, dass solche zusammengefügten Gemeinden oft auch nach fünf, manchmal sogar nach zehn Jahren noch keine wirkliche Gemeinschaft geworden sind. Man fragt: Warum? Fehlte der Wille? Ein Hinderungsgrund ergibt sich dann, wenn gemeinsame Bezugspunkte und ein gemeinsames Zentrum fehlen. Dies mag man beklagen. Der Prozess des Zusammenwachsens braucht Zeit und Impulse. Er kommt allerdings auch bisweilen an objektive Grenzen. Die Grenzen werden für mich dann deutlich, wenn jetzt - in der Phase des Überarbeitens der Stellenpläne - Gemeindegrößen nur nach Zahlenvorgaben und nach dem Stellenerhaltungstrieb einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgelegt werden. Inhaltliche Kriterien sollten in den Vordergrund treten und dann auch Mut machen, differenzierte Entscheidungen zu treffen. Die Stellenplankriterien können und dürfen nur ein Rahmen sein, ebenso auch das, was im Beschluss der Landessynode von Februar 2003 gesagt ist. In diesem Prozess sollten vor den organisatorischen Regelungen die inhaltlichen Fragen bedacht und geklärt werden.

 

Gemeinde ist der Ort, wo Menschen aktiv das Leben der christlichen Gemeinde gestalten, in dem sie Dienste und Aufgaben übernehmen und ehrenamtlich tätig sind. Gemeinde ist aber auch der Ort, an dem Menschen die Begleitung der Kirche, der Gemeinde durch Besuch, Beratung und Fürbitte erfahren und wo das Angebot von Kasualien wahrgenommen wird.

 

Wie verhält sich beides zueinander? Bei der Zielvorstellung „von der Betreuungs- zur Beteiligungskirche“ ist eine wichtige Seite unseres Arbeitens angesprochen. Aber eben nur eine Seite. Wir fragen heute verstärkt: Was erwarten Menschen von der Gemeinde und Kirche. Da sind die Ergebnisse der letzten Mitgliedschaftsuntersuchung der EKD noch lange nicht ausgeschöpft. Innerhalb der EKD ist ein Gesprächsprozess in Gang gekommen, der hier weitere Impulse erwarten lässt.

 

Wir fragen: Wie lässt sich in einer Gemeinde die notwendige Kommunikation zwischen allen Gemeindegliedern ermöglichen? Welche verschiedenen Angebote sind nötig? Aber es ist auch zu fragen, wie reagieren wir auf die Erwartung, dass es verschiedene differenzierte Beteiligungsformen am kirchlichen, gemeindlichen Leben geben solle? Die Gemeinde hat nicht in erster Linie die Aufgabe der Selbsterhaltung und Selbstdarstellung, sondern ihr ist der Auftrag, wie er in der CA IV und V beschrieben ist, gegeben: Das Evangelium weiterzusagen und damit Glauben zu wecken.

 

Die Frage nach den unterschiedlichen Beteiligungsformen erscheint darum dringender denn je. Was erwartet ein Gemeindeglied, das regelmäßig über Lohnabzüge seine Kirchensteuer entrichtet, aber keine kirchliche Veranstaltung besucht? Was erwarten Eltern, die ihr Kind taufen lassen möchten, aber selbst nicht zur Kirche gehören? Was erwartet eine Familie, die ihren Verstorbenen kirchlich (d.h. mit einer Feier in der Kirche) beerdigen möchte, aber gar keine kirchliche Bindung hat? Die Palette ließe sich vergrößern. Wo ist der Ort, wo darüber nachgedacht wird, wie Menschen, die am Rande der Kirche leben, angemessen begleitet werden können?

 

Unserem Auftrag sollen alle Formen dienen, die nach rechtlichen, soziologischen und weiteren Gesichtspunkten für Gemeinde gefunden werden. Dabei sollte das Wort „Fusion“ allerdings möglichst bald entzaubert werden. Denn auch strukturelle Änderungen, neue Formen und Beschreibungen von Gemeinde, das Entstehen von Zusammenschlüssen usw. überspielen auf Dauer nicht die inhaltliche Krise unserer Kirche. Wir haben nur eine kleine Kraft. Wer weiß, wie lange wir noch durch die „Wüste“ geführt werden.

 

Dies sage ich, obwohl ich in unserer Kirche viele Formen lebendigen Gemeindelebens wahrnehme. Vieles hat große Ausstrahlungskraft und wirkt sich positiv auf die Erfüllung unseres Auftrages aus.

 

Doch immer wieder spüre ich, dass Zukunftssicherung und Erfüllung des Auftrages sich gegenseitig behindern. Wir können gewiss nicht dankbar genug sein, dass wir für unsere Arbeit im Wesentlichen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung hatten. Dazu haben viele beigetragen. Herzlichen Dank!

 

Doch Zukunftssicherung der Kirche ist nicht zuerst eine Aufgabe der Finanzverantwortlichen. Wer glaubt, mit gesicherten Finanzen und einer guten ausgeglichenen mittelfristigen Finanzplanung, darauf ausgerichteten Stellenplänen, mit einer reduzierten Anzahl von Kirchen und anderen kirchlichen Gebäuden - also Abgabe von vermeintlichem Ballast - die Zukunft unserer Kirche zu sichern, hat seine geistliche Kraft verloren. Das Finanzierungsgesetz war und ist notwendig, um das Bewusstsein für die eine Seite des Lebens unserer Kirche wach zu halten. Aber die Sorge, wie wir unseren Auftrag wahrnehmen können und welche Gestalt von Gemeinde dazu nötig ist, darf uns nach wie vor nicht zur Ruhe kommen lassen.

 

 

3. In der Gemeinschaft mit unseren Partnerkirchen

 

Kurz nach der Herbstsynode im vergangenen Jahr besuchten meine Frau und ich zusammen mit Bruder Kasch unsere Partnerkirche in Tansania. Zehn Tage waren gefüllt mit vielen Besuchen in Kirchgemeinden, Gesprächen mit Pastoren und Kirchenältesten, mit dem Kennenlernen von Schulen und dem Miterleben von Gottesdiensten. Die Aufgabe, als Deutscher dort zu predigen und zu verkündigen, war eine besondere Herausforderung. Unsere Gedankenwelt, unsere Lebensumstände sind so verschieden gegenüber dem, was man dort erlebt, so dass man sich fragt: Erreicht man mit unseren Bildern und Vergleichen die Hörer dort? Der Besuch hat bei mir einen tiefen Eindruck hinterlassen, begonnen von der ausgesprochen herzlichen Gastfreundschaft bis hin zu dem Erleben der besonderen Spiritualität dieser Kirche. Ob in den Bergen der Diözese oder in der Massaisteppe: Wir erlebten Menschen, die als Christen leben und in ihrem Glauben wachsen wollen.

 

Unsere finanziellen Hilfen wie auch die Förderung von Projekten (Wasserprojekt in Chome, die Einrichtung von Computerkabinetten in Schulen u.a.) sind die eine Seite der Partnerschaft. Die andere Seite ist die bereichernde Erfahrung, mit der jeder Besucher aus Tansania zurückkehrt.

 

Unsere Landeskirche wäre ärmer, wenn sie die Partnerbeziehungen nicht hätte und sie nicht gepflegt würden. Dies gilt auch für die Beziehungen zu den Partnerkirchen in Kasachstan, Rumänien, Lichfield und der Ohiosynode in den USA. Gewiss ist es nicht möglich, alle Gemeinden unserer Landeskirche in gleicher Weise für die Pflege und das Ausfüllen der Partnerschaften zu gewinnen. Einige Gemeinden tun dies beispielhaft und stellvertretend für andere. So gilt ein herzlicher Dank all denen, die viel Zeit, Kraft und gewiss auch finanzielle Mittel investieren.

 

Vieles in der Pflege dieser Beziehungen geschieht im Stillen, oft aber mit nachhaltiger Wirkung. Möchte es so bleiben. Wir tun gut daran, auch weiterhin im Haushalt unserer Landeskirche Mittel für die Partnerkirchen bereitzustellen, die unsere Hilfen brauchen. Ihr überzeugender Glaube und die gelebte Fröhlichkeit als Christen, die wir bei Besuchen in Partnerkirchen erleben, sind mehr als ein Äquivalent.

 

 

4. Lutherische Kirche in der Gemeinschaft der EKD

 

Seit Anfang 2002 der Vorstoß von Präsident von Vietinghoff die Debatte über eine neue Struktur der EKD angestoßen hatte, sind – wenn auch nicht vorrangig – doch immer wieder die theologischen Fragen behandelt worden, insbesondere die nach der Bedeutung des Bekenntnisses für unsere Kirchen. Dieser Strukturprozess konnte ohne ein Nachdenken über theologische Inhalte nicht sinnvoll geführt werden. Auch hier allein reine Zweckmäßigkeitserwägungen gelten zu lassen, hätte die zu stärkende Gemeinschaft in der EKD leer gemacht.

 

Zunächst wurde 2002 eine schnelle Gangart gefordert. Der in dem Vorstoß von von Vietinghoff angegebene Zeitplan sah als Ende des Prozesses den 1. Januar 2006 vor. Doch sollte das Vorhaben gelingen und möglichst in einem großen Konsens durchgeführt werden, brauchte es mehr Zeit. Aus dem anfänglich vorgesehenen Auflösen der Zusammenschlüsse VELKD und UEK in die EKD ist das Verbindungsmodell geworden. Die beiden konfessionellen Gruppierungen arbeiten weiter je für sich in all den Angelegenheiten, die ihre ureigensten Aufgaben sind. Sie bringen sich mit ihren Kräften in das Gesamtgeschehen der EKD ein und werden – so ist es gewollt – dadurch das Gefüge der EKD weiterentwickeln, verändern und erneuern. Gewiss gab und gibt es Befürchtungen. Die einen sehen die Gefahr, dass die EKD lutherischer, zu lutherisch wird. Andere befürchten ein Aufgeben des lutherischen Profils. Beiden Befürchtungen kann nur dadurch begegnet werden, dass die EKD nicht überfordert wird und das bleibt, was sie ist, nämlich eine Gemeinschaft von Kirchen, in denen unterschiedliche Bekenntnistraditionen und Bekenntnisbindungen bestimmenden Charakter haben.

 

Die Erarbeitung der Vertragstexte, die Formulierung der notwendigen Änderungen in der Grundordnung der EKD und der Verfassung der VELKD haben viel Zeit und Kraft gekostet, konnten aber letztlich in erstaunlicher Übereinstimmung geschehen. Die Generalsynode der VELKD in Klink hatte sich abschließend mit den Vorlagen zu beschäftigen und hat mit überzeugender Mehrheit dem vorgelegten Artikelgesetz zugestimmt. In diesem Gesetz sind der Vertrag zwischen VELKD und EKD sowie die notwendigen Verfassungsänderungen der VELKD zusammengefasst. Die EKD-Synode wird sich in zehn Tagen in Berlin mit den Vorlagen beschäftigen. Die 23 gliedkirchlichen Synoden werden im Laufe des Jahres 2006 entscheiden. Unsere neu gewählte Synode wird auf ihrer zweiten Sitzung im kommenden Herbst für unsere Landeskirche votieren. Wir haben in unserer Landeskirche, auch in der Synode der VELKD und anderen Gremien diesen Prozess begleitet. Unsere Synode hat sich nach Vorarbeit durch den Theologischen Ausschuss zur Sache und letztlich auch zu Einzelheiten des vorgesehenen Vertrages und der Änderung der Grundordnung der EKD und der Verfassung der VELKD geäußert.

 

2002 fielen harte Worte über den Zustand und das Erscheinungsbild der EKD und ihrer Gliedkirchen: „Das Außenbild, die öffentliche Präsens sind diffus und profilschwach. Manche Aufgaben werden an mehreren Stellen bearbeitet, andere dafür gar nicht aufgegriffen. Gute Arbeitsergebnisse verpuffen immer wieder, weil sie nicht professionell und zeitnah allen Gliedkirchen kommuniziert werden können.“, so Präsident von Vietinghoff. Wer das Geschehen in der EKD und auch das Miteinander der evangelischen Landeskirchen beobachtet, spürt, wie schwierig es ist, auch in der Gemeinschaft der EKD eine zeitgemäße föderale Struktur zu schaffen, die gleichzeitig aber auch verpflichtende Gemeinschaft ermöglicht, fördert und immer wieder neu mit Leben füllt. Einige Beispiele aus der letzten Zeit stimmen optimistisch. Dazu zählt das klare Bekenntnis aller Gliedkirchen zur Fortführung des Finanzausgleiches in der EKD. Andere Beispiele sind eher ernüchternd. Es ist bisher nicht gelungen, als Antwort auf das neue Tarifsystem der öffentlichen Hand ein gemeinsames Tarifgefüge für Kirche und Diakonie, das handhabbar und finanzierbar ist, zu entwerfen. Auch einseitig formulierte theologische Thesen, die sich in aktuellen Beschlüssen niederschlagen, sind nicht immer gemeinschaftsfördernd. Der Versuch, zu einem gemeinsamen Ordinationsverständnis über die Grenzen der VELKD hinauszukommen, wird ein Gradmesser für die Bereitschaft sein, aufeinander zu hören.

 

Hinter dem allen aber bleibt die Frage nach der Bedeutung der Bekenntnisse für eine Kirche wie für eine Gemeinschaft von Kirchen aktuell. In seinen Thesen „Welches Bekenntnis braucht die Kirche?“ hat Vizepräsident Dr. Barth - er wird 2006 Präsident des Kirchenamtes der EKD werden - seine Position beschrieben: „Das Bekenntnis dient als Maßstab für die Reinheit der Verkündigung des Evangeliums und die Übereinstimmung im reinen Verständnis des Evangeliums.“ Dann fährt er fort: „Das Bekenntnis der Kirche kann nicht ein für alle mal abschließend ausgesagt werden. Angesichts neuer Herausforderungen und weiterführender Einsichten bedarf es der Aktualisierung. Bindung ans Bekenntnis ohne Bildung von Bekenntnis ist Hohn aufs Bekenntnis.“ Abschließend stellt er dann fest: „Die Weiterentwicklung der Lehre der evangelischen Kirche seit der Reformationszeit hat es möglich gemacht, in ein und derselben Kirche die Bekenntnisse der Reformationszeit insgesamt, also sowohl die lutherischen als auch die reformierten, nebeneinander und miteinander in Geltung zu setzen.“

 

Dem aktuellen und zeitgemäßen Bekenntnis und Bekennen kommen nach Hermann Barth vorrangige Bedeutung zu. Es war und ist verständlich, dass diesen Thesen eine lutherische Bestimmung des Wertes von Bekenntnis und Bekennen entgegengesetzt wird. Dazu gehört die Feststellung: Zeitgemäß ist das Bekenntnis, wenn es schriftgemäß ist, wenn es auf Christus und auf die Kirche bezogen ist. Diese Zusammenfassung gibt Professor Gerhard Müller und stellt dann fest: „Bekenntnisbildung, also aktuelles Bekennen, ist nur möglich in Bekenntnisbindung“, damit gewinnt das Bekenntnis als norma normata (gegenüber der norma normans, die uns in der Heiligen Schrift gegeben ist) in seiner kritischen Funktion seine Bedeutung.

 

Das Bekenntnis, unser lutherisches Bekenntnis, gibt unserer Kirche ihr Gepräge. „Die besondere Bedeutung der Bekenntnisse führt dazu, dass die Kirchen sich in ihren Verfassungen rechtsverbindlich auf das Bekenntnis verpflichtet haben. Dies gilt nicht nur für die Kirchen als ganze, sondern Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche werden ebenfalls ausdrücklich auf das Bekenntnis verpflichtet. Wegen dieser hervorgehobenen Bedeutung des Bekenntnisses ist es wichtig, dass die Bekenntnisbindung gepflegt und weiterentwickelt wird“, so heißt es in einem Papier, das das Lutherische Kirchenamt zur Bedeutung des Bekenntnisses erarbeitet hat.

 

Bekennen ist Antwort auf die Anrede Gottes. Wer bekennt, gewinnt ein Gesicht und wird durch sein Profil identifizierbar.

 

Aus der Vielzahl der für unsere lutherische Kirche wichtigen Bekenntnisaussagen sind heute der Satz vom Priestertum aller Getauften und die Beschreibung des besonderen Verhältnisses von Kirche und Staat hervorzuheben. Sie geben unserer Kirche ein besonderes Erscheinungsbild und sind immer neu mit Leben zu füllen.

 

So ist in dem theologischen Ringen um eine zeitgemäße Verkündigung das Bekenntnis in seiner kriterologischen Funktion nicht hinderlich, sondern entscheidende Hilfe, gerade auch da, wo in ökumenischen wie darüber hinaus in interreligiösen Gesprächen unser Zeugnis formuliert werden muss. Ein am Bekenntnis orientiertes klares Profil gibt unserer Stimme Gewicht.

 

Unser Bekenntnis ist aus übereinstimmenden Glaubenserfahrungen entstanden. So schafft es eine Gemeinschaft, die trägt und verbindet.

 

 

5. Wahrung der Menschenwürde als Aufgabe einer sozial ausgerichteten Gesellschaft

 

Aus dem weiten Feld, das diese Überschrift markiert, möchte ich aus aktuellem Anlass einen Gedanken herausnehmen: Das Thema „Aktive Sterbehilfe“. Es ist vor unsere Tür gekommen. Was sagen wir dazu? Wie geben wir Hilfen, wenn wir um Rat gefragt werden? In der ökumenischen Woche für das Leben 2004 war als Thema gegeben „Die Würde des Menschen am Ende seines Lebens“. Es wurde informiert über Patientenverfügungen, über die Arbeit der Hospize, aber immer wieder wurde betont, die Fülle der mit der letzten Wegstrecke eines Menschen verbundenen Fragen verträgt keine Generalisierung und schon gar nicht das Hineintragen ökonomischer Gedanken. Ich weiß, dass in vielen Gemeinden über das Thema gesprochen wird, damit man helfen kann, dass Menschen in Würde sterben können, wenn Sterben seine Zeit hat.

 

Wichtig ist es, Erfahrungen zur Kenntnis zu nehmen, die anderswo, wo aktive Sterbehilfe nicht strafbar ist, gemacht werden. Nach meinem Eindruck sind besonders die Berichte aus den Niederlanden eher ein Argument gegen die Freigabe der aktiven Sterbehilfe als dafür. Das Wissen, dass jedes Leben Geschenk ist, wie auch das Bekenntnis zu dem Gott, der Leben gibt und es nimmt, verträgt keine Zweideutigkeit in dieser Frage. Es ist zu wünschen, dass es hier bei uns in Deutschland bei einem klaren NEIN zur aktiven Sterbehilfe bleibt.

 

Das ist auch denen zu sagen, die dem Kostendruck, den alte, pflegebedürftige auf Hilfe angewiesene Menschen verursachen, nachgeben wollen. Es widerspricht der Würde des Menschen, wenn er zuerst und zunächst als Kostenfaktor gesehen wird.

 

Die vielen anderen mit dem Thema „Aktive Sterbehilfe“ verbundenen Fragen, wie die: Welche Motivation führt zu dem Verlangen nach aktiver Sterbehilfe? wie auch die: Wann verliert das künstliche Verlängern eines Menschenlebens seinen Sinn?, sollten immer wieder aufgegriffen werden. Vielleicht bieten gerade Texte und Lesungen in dieser Zeit des Kirchenjahres Anlass zum Nachdenken und zum Gespräch, zum Erfahren von Hilfe und Wegweisung.

 

 

Ausblick

 

Fünfeinhalb Jahre gemeinsamer Arbeit in unserer und für unsere Kirche liegen hinter uns. Ich möchte mit einem Dank schließen an Sie, die Sie sich der Aufgabe, Kirche zu leiten, gestellt haben. Manche mögen ein wenig enttäuscht auf die Jahre der synodalen Arbeit zurückblicken, auch auf die Art und Weise, wie hier verhandelt und entschieden worden ist. Synode, das heißt, wir sind gemeinsam unterwegs. Diese Gemeinsamkeit wollen wir uns erhalten und sie stärken.

 

Ich danke Ihnen für all die Möglichkeiten des Gesprächs und besonders auch dafür, Sie mit hineinnehmen zu können in Überlegungen, denen ich mich in meiner Funktion zu stellen habe. Ich bin dankbar für diese Gemeinschaft in unserer Landeskirche, ihren Kirchgemeinden und Kirchenkreisen.

 

Unseren weiteren Weg gehen wir im Vertrauen auf die Zusage unseres Herrn, die er Petrus gegeben hat: „Ich habe für dich gebeten, dass dein Glaube nicht aufhöre.“

 

 

 


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