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Kritik am Vertragsentwurf in mecklenburgischer Synode

 

Schwerin (epd/rn). Der Vertragsentwurf für die für 2012 geplante evangelische "Nordkirche" ist in der mecklenburgischen Synode auf Kritik gestoßen. In der am Freitag in Schwerin begonnenen Diskussion wurde mehrfach gefordert, dass jede der drei Landessynoden mit der Zweidrittelmehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder der Verfassung der "Nordkirche" zustimmen müsste. Bislang ist lediglich die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder vorgesehen.

 

Der Synodale und frühere Landesjustizminister Ulrich Born (Pingelshagen) kritisierte, der Vertragsentwurf sei nicht geeignet, "unsere Probleme zu lösen". Die Kirche müsse mit ihren Strukturen der Situation in Mecklenburg gerecht werden, die durch extrem hohe Arbeitslosigkeit, ein weithin unchristliches Umfeld und die Abwanderung junger Menschen gekennzeichnet sei. In Hamburg und Lübeck gebe es völlig andere Lebenswirklichkeiten.

 

Der Rektor des Theologisch-Pädagogischen Instituts der Landeskirche, Hartwig Kiesow (Eldena), erklärte, ihm fehle die theologische Begründung, warum die Mecklenburger ihre jahrhundertelange Gestalt, "Kirche im Lande" zu sein, einfach aufgeben sollten. Der Kirchenparlamentarier Hans-Jürgen Küsel (Neustrelitz) forderte, den Sitz des Landesbischofs von Lübeck nach Schwerin zu verlegen. Dies wäre für ihn ein Symbol für das Zusammenwachsen von Ost und West.

 

Zuvor hatte Landesbischof Andreas von Maltzahn bei der Einbringung des Vertragsentwurfs bekräftigt, dass es durch die "Nordkirche" keine betriebsbedingten Kündigungen geben soll. Auch solle es zu keinen Einschnitten in den Stellenplänen kommen. Wichtige Punkte müssten im Vertragsentwurf aber noch präzisiert werden, darunter das Arbeitsrecht und die Besoldungsangleichung.

 

Der Bischof verteidigte die Entscheidung für den Sitz des vorgesehenen Sprengelbischofs von Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. Dadurch werde ein Zeichen für die kirchliche Präsenz im Osten des Bundeslandes gesetzt, aus dem Menschen und Institutionen stärker abwanderten als aus Mecklenburg.

 

Von Maltzahn räumte ein, dass Vertrautheit nur bedingt in einer großen Kirche zu bewahren sein werde. Mecklenburgische Sperrminoritäten werde es in den landeskirchlichen Gremien nicht geben. Der Landesbischof kündigte zugleich die Einrichtung eines Zentrums für die Arbeit mit Konfessionslosen an, das nach dem Willen der drei Kirchenleitungen seinen Sitz in Mecklenburg haben soll. Mecklenburg gewinne durch die Fusion zusätzliche Ressourcen an Personal, Kompetenzen und Finanzen.

 

Der Rostocker Theologieprofessor Michael Niemann beantragte, eine Alternative zum Fusionsprozess zu beraten und zu beschliessen. Die Alternative zu den bisherigen Überlegungen einer schnellen Auflösung der Landeskirche in eine Nordkirche sei das Modell "einer zeitlich und vertraglich konkret geregelten, stufenweise intensivierten Kooperation zwischen den drei selbständigen Nordkirchen zu prüfen." Ziele eines Kooperationsvertrages sei die theologische Reflexion der kirchlichen Arbeit, die Förderung von Begegnungen und Partnerschaften, die solidarische Finanzierung der kirchlichen Arbeit, vertragliche Regelungen der Kooperation bzw. Fusion von Diensten und Werken, Gesetzesvereinheitlichung, Freiheit in der Stellenbewerbung und Vorbereitung eines gemeinsamen Kirchentages.

 

Die "Nordkirche" auf dem Gebiet der Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern soll zum Jahresbeginn 2012 gebildet werden. Über den Fusionsvertrag sollen die drei Kirchenparlamente von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern im kommenden März entscheiden.

 

Die Aussprache über den Fusionsvertrag wird am Sonnabendvormittag fortgesetzt.

(19.09.2008)

Copyright - epd


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