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Diakonische Konferenz in der Pommerschen Evangelischen Kirche

Züssow, 27.09.04

 

Bericht der Diakonischen Konferenz der Pommerschen Evangelischen Kirche zur Landessynode vom 08.-10.10.2004

 

 

Die von der Frühjahrssynode 2004 gewählte Diakonische Konferenz in der Pommerschen Evangelischen Kirche ist am 19.05. erstmals zu einer Beratung und konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Es folgten bis Mitte September vier weitere Sitzungen. Diese hatten fast ausschließlich die Beschäftigung mit dem Entwurf eines neuen Diakoniegesetzes, das im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenführung der Diakonischen Werke in Pommern und Mecklenburg notwendig ist, zum Inhalt. Im Mittelpunkt der Überlegungen der Diakonischen Konferenz stand dabei, wie durch ein neues Diakoniegesetz die Vielfalt der diakonischen Arbeit im Bereich der PEK in ihren Grundlegungen weiter gesichert werden kann bzw. sinnvolle Übergangsregelungen im Hinblick auf das Zusammenwachsen beider bisher bestehenden Diakonischen Werke zu einem gemeinsamen Diakonischen Werk geschaffen werden können.

 

So sind insbesondere die im Diakoniegesetz enthaltenen Regelungen zum Arbeitsrecht, zum Stiftungsrecht und Mitarbeitervertretungsgesetz für die diakonischen Träger im Bereich der PEK von großer Bedeutung. Hierbei ist zu gewährleisten, dass durch ein neues Diakoniegesetz keine Unklarheiten in Bezug auf das jeweils anzuwendende Recht entstehen dürfen bzw. auch eventuelle Nachteile gegenüber dem bisherigen Rechtsstand auszuschließen sind. Insofern folgt der Entwurf für das Diakoniegesetz im Wesentlichen dem status quo. Weitere Angleichungen in der Rechtsmaterie mit dem Ziel, eine gemeinsame Basis in beiden Landeskirchen herzustellen, scheinen erstrebenswert, müssen jedoch im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit innerhalb des gemeinsamen Diakonischen Werkes und durch die Bemühungen beider Landeskirchen weiter entwickelt werden.

 

Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf eine grundlegende Veränderung, die zukünftig die Diakonische Konferenz in der PEK betrifft. Im Gegensatz zum bisherigen Organisationsaufbau im Bereich der PEK hat die Diakonische Konferenz in der ELLM die Funktion eines Fachbeirats. Dieser Ansatz wurde bei der Neustrukturierung des gemeinsamen Diakonischen Werkes übernommen. Aufgaben und Zusammensetzung dieser Diakonischen Konferenz ergeben sich nun aus den entsprechenden Festlegungen in der Satzung des Diakonischen Werkes. Um die Verbindung zwischen verfasster Kirche und organisierter Diakonie in beide Richtungen zu stärken werden durch das Diakoniegesetz bzw. die Satzung des Diakonischen Werkes Regelungen zur personellen Verzahnung getroffen. Darüber hinaus beinhaltet das Diakoniegesetz ein Antragsrecht des zukünftigen Diakonischen Rates an die Landessynoden.

 

Im Zusammenhang mit der veränderten Rolle der Diakonischen Konferenz verweisen wir auf die Begründung zum Diakoniegesetz zu § 6 (Begründung S. 12), worin es heißt: „Der Besonderheit in der Pommerschen Evangelischen Kirche, dass die Diakonische Konferenz im Rahmen des bisherigen § 3 DiakonieG PEK ein extra kirchengesetzlich eingerichteter Synodalausschuss der Pommerschen Landessynode ist, bleibt für den Bereich der Pommerschen Ordnung faktisch bestehen, wonach die Landessynode nach Art. 131 der Kirchenordnung und nach ihrer Geschäftsordnung jederzeit diesen Ausschuss als ständigen Ausschuss auch ohne kirchengesetzlicher Vorgabe durch Beschluss errichten und fortführen kann.“

 

Wir bitten deshalb die Synode der PEK, darüber zu entscheiden, ob es zukünftig nach Verabschiedung des Diakoniegesetzes und der Einführung einer neuen Verbandsstruktur an Stelle der bisherigen Diakonischen Konferenz einen Synodalausschuss für Diakonie in der Pommerschen Evangelischen Kirche geben soll. Dieser wäre u.E. nur dann zu rechtfertigen, wenn er mit einer klaren eigenständigen Aufgabe versehen ist, die nicht im Rahmen der vorhandenen bzw. zu bildenden Organe und Gremien ausreichend wahrgenommen werden kann. Die Diakonische Konferenz der PEK hat dazu beraten und schlägt der Landessynode vor, einen solchen Synodalausschuss zeitlich befristet für die Dauer der Legislatur der Synode einzusetzen, dessen alleinige Aufgabe darin bestehen sollte, den Prozess der Zusammenführung der Diakonischen Werke aus der Perspektive der PEK zu begleiten.

 

Die Diakonische Konferenz stellt deshalb den Antrag zur Bildung des genannten Synodalausschusses.

 

Für die Diakonische Konferenz:

Bartels

Vorsitzender

 


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