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5.4. Der Landesbischof

 

Der Landesbischof ist der zum Dienst an der Leitung der Landeskirche gewählte und berufene Pastor mit allgemeinkirchlicher Aufgabe. Seit 1996 amtiert Landesbischof Hermann Beste. Der griechische Titel episkopos bedeutet wörtlich "Allesüberblicker", im übertragenen Sinne also Wächter oder Aufseher. Unter Weglassung der ersten Silbe entstand der heutige Begriff "Bischof".

 

In der römisch-katholischen Kirche handelt es sich beim Bischofsamt um die höchste Stufe des Weihesakramentes nach Diakonen und Priestern. Ernennungen, Enthebungen oder Versetzungen kann allein der Papst als Bischof von Rom und Amtsnachfolger des Petrus vornehmen. Die Weihe erfolgt in der Regel durch drei andere Bischöfe mit Zustimmung des Papstes. Das Amt ist nur Männern zugänglich und besteht prinzipiell auf Lebenszeit. Allerdings sind die Bischöfe angehalten, dem Papst mit Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Amtsverzicht anzubieten. Nach katholischer (aber auch orthodoxer und anglikanischer) Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen Reihe von Handauflegungen ließen sich alle heutigen Bischöfe auf die biblischen Aposteln zurückführen. Dies wird als Apostolische Sukzession bezeichnet.

 

Das Amt im heutigen evangelischen Verständnis ergab sich aus einer historischen Notsituation. Anders als in Skandinavien und England liefen die deutschen Bischöfe nämlich in ihrer großen Mehrheit nicht zur Reformation über. Es war also nicht möglich, das alte Diözesansystem unter dem Vorzeichen des neuen Bekenntnisses weiter bestehen zu lassen. (Das Wort Diözese stammt vom griechischen oikos für "Haus" ab und bedeutet "geistlicher Verwaltungsbezirk".) Daher forderte Martin Luther, dass die weltlichen Landesherren behelfsweise die bischöfliche Funktion in den evangelischen Territorien als so genanntes summus episcopus oder Summepiskopat ausüben sollten. Bis zur Abschaffung der Monarchie waren also die evangelischen Fürsten im administrativen Bereich zugleich Landesbischöfe. Die Bindung von Staat und Kirche war dadurch besonders eng. Daher sind die Grenzen der heute existierenden evangelischen Landeskirchen auch weitgehend identisch mit den früheren Ländern des Reiches.

 

Nach lutherischem Verständnis gibt es keinen wesensmäßigen Unterschied zwischen Pfarramt und Bischofsamt. Der Landesbischof hat jedoch gleichsam die gesamte Landeskirche zur Gemeinde. Evangelische Bischöfe oder Bischöfinnen werden nicht separat ordiniert, sondern nur in ihr Amt eingeführt. Sie bekleiden auch keinen höheren geistlichen Rang, sondern werden als eine Art Pfarrer im kirchenleitenden Dienst angesehen. In der evangelischen Kirche ist nicht eine bischöfliche Hierarchie, sondern die Gemeinde der Träger der Verkündigung des Evangeliums. Das geistliche Amt ist also der Gemeinde zugeordnet und nicht ihr übergeordnet.

 

Der Landesbischof trägt Verantwortung dafür, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnismäßig verkündigt wird und dass die Sakramente stiftungsgemäß verwaltet werden. (Das lateinische Wort Sakrament bedeutet "Treueeid" und ist eine Übertragung des altkirchlichen mysterion für "Glaubensgeheimnis". Die evangelischen Kirchen erkennen nur die Sakramente der Taufe und des Abendmahls an. Bei den Katholiken kommen Firmung, Letzte Ölung, Buße, Weihe und Ehe hinzu.)

Der Landesbischof betreut die Lehre und Seelsorge in der Landeskirche. Er achtet auf gemeinsames, einheitliches Handeln in der Landeskirche, wirkt also integrierend, repräsentiert die ELLM im kirchlichen und öffentlichen Leben und hält brüderliche Verbindung zu anderen christlichen Kirchen. Außerdem ist er Vorsitzender der Kirchenleitung und Mitglied des Kollegiums im Oberkirchenrat. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen z.B. die Leitung der theologischen Prüfungskommission, die Vollziehung von Ordinationen oder die Weihe von Kirchen und Kapellen. Der Landesbischof ist in seinem bischöflichen Dienst nur an das Ordinationsgelübde gebunden. Seine ureigene Predigtstätte als Haupt- bzw. Bischofskirche ist der Dom zu Schwerin.

 

1977 wurde zur Regelung der Bischofswahl das Kirchengesetz über die Wahl des Landesbischofs und die Beendigung seines Dienstes erlassen.

Zunächst wird ein Wahlvorbereitungsausschuss gebildet, in dem der Präses der Landessynode den Vorsitz führt. Er besteht zum größten Teil aus den Mitgliedern der Kirchenleitung, aber auch aus drei Gliedern der Landeskirche, welche die Synode extra gewählt hat. Zudem kann ein Berater der VELKD hinzugezogen werden. Die Ausschuss-Beratungen sind nicht öffentlich. Über ihren Verlauf und ihr Ergebnis haben die Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren. Der Ausschuss stellt einen Wahlvorschlag auf, der mehrere Namen enthalten kann. Dann wird Fühlung mit der VELKD und mit der EKD aufgenommen. Die Vorgeschlagenen werden befragt, ob sie bereit sind, sich der Wahl zu stellen und sich der Synode vorzustellen. Dann legt der Wahlvorbereitungsausschuss den Zeitpunkt der Bischofswahl fest. Das Präsidium der Landessynode beruft diese zur Wahlhandlung ein und in allen Gottesdiensten innerhalb der Landeskirche wird für die Wahl Fürbitte gehalten. Die eigentliche Wahl findet in geschlossener Sitzung statt. Es wird geheim mit Stimmzetteln gewählt. Erforderlich ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder, erst im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Die Amtszeit des Landesbischofs beträgt 12 Jahre.

 

Der Dienst des Landesbischofs endet nach Ablauf der Amtszeit, durch Eintritt in den Ruhestand mit Vollendung des 68. Lebensjahres, durch Rücktritt oder durch Abberufung. Die ELLM hat sich entgegen einer Funktion auf Lebenszeit für eine zeitliche Befristung der Amtszeit entschieden. Dadurch können die Gaben und Stärken unterschiedlicher Amtsträger in überschaubaren Zeitabständen zur Geltung kommen. Auf der anderen Seite kann etwaigen in der Person liegenden Defiziten oder Schwächen einfacher begegnet bzw. vorgebeugt werden.

 

Die ersten Landesbischöfe waren Dr. Gerhard Tolzien in Mecklenburg-Strelitz (1921-33) und Dr. Heinrich Behm in Mecklenburg-Schwerin (1922-30). Besonders bekannt waren Dr. Niklot Beste (1946-71), Heinrich Rathke (1971-84),Christoph Stier (1984-96) und Hermann Beste (1996-2007).

 

Weiteeer zu: 5.5. Die Kirchenleitung

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