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Johannes Bugenhagen auf dem Rubenowdenkmal vor der Greifswalder Universität
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Pommersche Kirche errichtet Bugenhagen-Stiftung
Greifswald (ran). Die Pommersche Kirchenleitung hat auf der in Greifswald tagenden Landessynode (5.4.2008) die Errichtung einer „Johannes-Bugenhagen-Stiftung“ vorgestellt, die der Förderung des kirchlichen Lebens in Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen dienen soll.
Die „Johannes-Bugenhagen-Stiftung“ weiß sich dem Vermächtnis des pommerschen Reformators verpflichtet und will in seinem Sinn dazu beitragen, daß die frohe Botschaft des Evangeliums viele Menschen erreicht. Seelsorge und Verkündigung, Unterweisung und Mission sollen durch neue Formen, befristete Projekte und zusätzliche Angebote angeregt werden. Das Erbe des „Doktor Pomeranus“ soll dem evangelischen Pommern unter den heutigen Bedingungen neue Lebenskraft verleihen.
Die Stiftung wird zu Beginn mit einer Mio Euro aus Rücklagen der Landeskirche und der Gemeinden ausgestattet. Danach sollen weitere Stifterinnen und Stifter zur Zustiftung eingeladen werden. Mit der Stiftung ist es möglich, daß Zustiftungen für bestimmte Projekte oder Gemeinden erfolgen können und die Erträge dann zweckbestimmt verwendet werden. Damit muß nicht jedesmal eine besondere Stiftung errichtet werden.
Der Stiftungsvorstand besteht aus vier von den Kreissynoden und vier von der Landessynode zu wählenden Personen. Zusätzlich können drei weitere Mitglieder berufen werden. 
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Unter den wachsamen Augen von Johannes Bugenhagen unterschreibt Christoph Ehricht die Stiftungsurkunde
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Das Stiftungsgeschäft wurde auf dem Bugenhagen-Symposion am 18. April 2008 im Niederdeutschen Bibelzentrum Barth getätigt.
Johannes Bugenhagen wurde 1485 im hinterpommerschen Wollin geboren und wurde engster Mitarbeiter Martin Luthers in Wittenberg. Neben der Schriftauslegung widmete er sich besonders dem kirchenordnenden Handeln und schuf u.a. die Kirchenordnungen von Braunschweig, Hamburg, Lübeck und Dänemark. Auch in seinem Heimatland Pommern gab er durch die Einführung der Reformation 1534 und durch die Kirchenordnung von 1535 der Reformation Form und Gestalt. Bugenhagen starb 1558 und wurde in der Wittenberger Stadtkirche begraben.
Siehe auch:
www.reformator-bugenhagen.de
Stiftungssatzung
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