Informationen zum abgeschlossenen Beteiligungsprozeß

Der Beteiligungsprozeß zur Kirchenfusion in der Pommerschen Evangelischen Kirche ist wesentlich über die Gremien der Landeskirche – Gemeinde- und Kreiskirchenräte, Pfarrkonvente, Dienste und Werke sowie über die Kreissynoden, den Pfarrverein und die Gesamtmitarbeitervertretungen – gelaufen.
Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit hat am 8. Dezember 2010 als Vorsitzender der Kirchenleitung einen Schreiben an alle Gemeindeglieder und Gremien gerichtet und darin das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Verfassung und zum Einführungsgesetz erläutert. Kompetente Personen stehen als Gesprächspartner für alle interessierten Personen und Gremien bereit. Entsprechendes Informationsmaterial über die Verfassung und das Einführungsgesetz wird den Gremien zur Verfügung gestellt. Rückmeldungen werden bis zum 1. Mai 2011 erbeten. Die Kirchenleitung hat die Eingänge in den Sitzungen vom 27. Mai und 1. Juli 2011 ausgewertet.
Zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis - Kirchenkreissatzung:
Es wurden 40 Einzelanträge in insgesamt 10 Stellungnahmen von Kreissynoden, Gemeindegliedern, Pommerschem Pfarrverein, Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von der Diakonischen Konferenz eingereicht.
Die Kirchenkreisordnung soll zunächst als "Vorläufige Kirchenkreisordnung" für den Kirchenkreis Pommern von der jetzigen Landessynode in Kraft gesetzt werden. Damit soll verdeutlicht werden, dass einerseits die Kompetenz zur Satzungsgebung künftig bei der Pommerschen Kreissynode liegen wird, andererseits eine Kirchenkreisordnung aber schon mit Entstehen des neuen Kirchenkreises erforderlich ist, um mit arbeitsfähigen Strukturen zu starten. Die Bezeichnung als „vorläufig“ trägt auch dem Umstand Rechnung, dass der Verfassungsprozess der Nordkirche noch nicht abgeschlossen ist und sich somit auch die Grundlage der Satzung noch verändern kann.
Die Präambel wurde aufgrund verschiedener Änderungswünsche neu gefasst. Beispielsweise wird nun auch auf das Vermächtnis der friedlichen Revolution 1989 Bezug genommen. Die Verantwortung der Kreissynode für die diakonische Arbeit wird stärker als bisher betont. Der Entwurf enthält nun auch den Auftrag an den Kirchenkreisrat, Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Weiterhin wurden zahlreiche redaktionelle Änderungen und Anpassungen an den Entwurf der Verfassung für die Nordkirche vorgenommen. Die nun beschlossene Fassung wird der pommerschen Landessynode zur Beschlussfassung zu ihrer Herbsttagung zugeleitet.
Die Texte finden Sie unten im Download. Auf Wunsch können alle Texte auch gern in gedruckter Form beim Konsistorium angefordert werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Anja Schwartz.
Tel.: 03834 - 5546, E-Mail: aschwartz@pek.de, Anschrift: Bahnhofstraße 35/36, 17489 Greifswald.
Material im Download:
Bischof Abromeit mit Aufruf zum Beteiligungsprozess (135 KB)
Entwurf des Einführungsgesetzes (560 KB)
Download des Entwurfes der Kirchenkreisordnung (220 KB) Stand: 1.7.2011
Einführung in die Finanzverteilung auf der Verfassunggebenden Synode (70 KB)
Schema der Finanzverteilung in der Nordkirche (205 KB)
Karte des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (4,2 MB)
Entwurf der Finanzsatzung für den KK Pommern (120 KB) Stand: 25.3.2011
Weitere Informationen und Downloads der Gesetzesentwürfe finden Sie unter: http://www.kirche-im-norden.de 
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