Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs
XIII. Landessynode
10. Tagung
28. – 30. Oktober 2004
Beschluss XIII/10-15
Beschluss
zum
Erlass von Kirchensteuern
Der Oberkirchenrat wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine gesetzliche Regelung bezüglich des Kirchensteuererlasses der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Diese Prüfung sollte die Beantwortung folgender Fragen berücksichtigen:
1. Welche Gründe können einen Erlass nach den vom Bundesverwaltungsgericht aufge-
stellten Kriterien rechtfertigen?
2. Wie kann ein Erlassverfahren geordnet werden?
3. Welche Festlegungen in Bezug auf Art und Weise der Rechnungsprüfung in diesem Bereich können getroffen werden?
4. Wie kann der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) hinreichend Rechnung getragen werden?
Plau am See, den 30. Oktober 2004
Möhring
Präses der Landessynode

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