Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs
XIII. Landessynode
10. Tagung
28. – 30. Oktober 2004
Beschluss XIII/10-16
Beschluss
zur
Information über Gemeindepädagogenstellen
Die Landessynode bittet den Oberkirchenrat darauf hinzuwirken, dass anlässlich der Besetzung einer Gemeindepädagogenstelle die Kirchgemeinden auf die möglichen Stellenprofile entspre-chend dem Gemeindepädagogengesetz in der Fassung vom 24.03.2002 § 6 Abs. 1 a – c hinge-wiesen werden.
Die Gemeinden sollen auch darüber informiert werden, dass bei der Wahl der Variante c die Ordination beim Oberkirchenrat zu beantragen ist.
Plau am See, den 30. Oktober 2004
Möhring
Präses der Landessynode

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