Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Mecklenburgs
XIII. Landessynode
10. Tagung
28. – 30. Oktober 2004
Beschluss XIII/10-12
Beschluss
zum
Sonderhaushaltsplan ab 2005
Der Beschluss XIII/8-16 vom 15.11.2003 zum Sonderhaushaltsplan ab 2005,
in dem es heißt:
Die im Sonderhaushaltsplan enthaltenen Ausgaben für Überhangstellen sollen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen ab dem Haushaltsjahr 2005 jährlich bezüglich der kirchgemeindlichen Stellen jeweils um 10 % eines Durchschnittswertes der jeweiligen Berufsgruppen und bezüglich der allgemeinkirchlichen Stellen jeweils um 15 % der im Sonderhaushaltsplan 2004 veranschlagten Ausgaben verringert werden.
wird aufgehoben.
Plau am See, den 30. Oktober 2004
Möhring
Präses der Landessynode

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